Baden-Württemberg: Ist die Abholung eines Notarztes im Dienst von Zuhause rechtens?

  • War die Einsatzstelle nicht bekannt? Man kann das umgehen, in dem man einen anderen Weg fährt. Ich kenne schlaue Retter, die das so machen. Und es ist ja auch nicht alltäglich.


    Danke für den Hinweis, ich wusste doch ich hätte etwas anders machen können.
    Gerüchte besagen das die Navihersteller an einer Software arbeiten, mit der Funktion "Einsatzstelle umfahren".

  • Mich stört es nicht, den NA Zuhause abzuholen, allerdings sollte es auch wirklich im Rahmen sein. Wenn ich erstmal 7km durch die Stadt muss, dann ist das nicht in Ordnung aber das ist ja ehr die Ausnahme.
    Wenn ich könnte, würde ich auch von Daheim fahren, wie vermutlich 90% meiner Kollegen.


    Wenn ich als Honorarkraft unterwegs bin, dann Wasche ich auch Zuhause. Ich weiß nicht in was für Buden ihr kommt aber die meisten Pat. fahren auch Zug,Bus oder gehen Einkaufen, und nun :O?
    Wenn ich tatsächlich ne I-Fahrt hatte, dann schmeiß ich die Sachen auf der Wache rein und jut is.

  • Das einzige, was mich eben wundert, und vielleicht ist das auch der Punkt, auf den Mike und andere hier hinauswollen, dass man auf der einen Seite über immer genauere Hygienevorschriften spricht, Regeln aufgestellt werden, was wann wo zu tragen und auszuziehen ist, die Schutzdesinfektion der Fahrzeuge immer penibler wird und dann auf der andere Seite der Arzt völlig von diesen Vorschriften ausgenommen ist, weil er zu Hause sitzt. Gleiches gilt für die Eintreffzeiten. Es wird über Notarztmangel, späte Eintreffzeiten, usw. diskutiert und gleichzeitig sind 2-3 Minuten schon okay und ggf. ein Umweg auch, damit es nicht so doof aussieht.


    Die Antwort ist ganz einfach: weil wir in einer Welt leben, in der man uns mit Vorschriften und Vorgaben zuscheißt. Ältere Generationen, die noch gelernt haben, mit ihrem Menschenverstand zu arbeiten, sterben aus. Die junge Gneration (wie M1k3 als Beispiel) kann das zum Beispiel schon gar nicht mehr, sondern saugt diese Vorgaben und Voprschriften wie ein Schwamm auf und reflektiert irgendwann schon gar nicht mehr, ob die tatsächlich Sinn machen. Wenn wir uns mal die Mühe machen würden, würden wir feststellen, dass viele dieser Vorgaben zu überhaupt keiner Verbesserung der Situation geführt haben, sondern oft sogar zu mehr Chaos, Durcheinander und anderen Problemen.


    Ein schönes Beispiel ist das Tragen von Handschuhen in der Medizin und das Waschen von klinischer Wäsche in normalen Waschmaschinen. Es gibt überhaupt keine Hinweise darauf, dass diese Maßnahmen im normalen Alltag irgendwas verbessert haben. Trotzdem gelte ich als Schwein, weil ich keine Handschuhe anziehe und als gefährlich, weil ich es zugelassen habe, dass unter bestimmten Umständen Notärzte von zu Hause fahren.

  • Aber Ani, deine aggressive Art stört mehr Leute als nur mich.


    Ist mir hier völlig egal. Dafür lernen die ne ganze Menge. Das ist wichtiger als mich gut zu finden.



    Ich nehme mich nicht raus, aber ich gebe mir in der Tat mühe, meinen Zynismus zurückzufahren.


    Klappt nicht. Wird immer schlimmer. Ist mir aber auch egal. Kann mich ja wehren.



    Eins kann ich Dir aber sagen: ich sitze lieber zu Hause und warte auf den Einsatz als mit Dir auf der Wache Teambilding zu betreiben. Um einem Deiner Punkte zu begegnen.

  • Mal ne rein praktische Frage? Wie wird das denn finanziell honoriert? Arbeiten von zu Hause ist ja so keine Bereitschaftszeit, sondern Rufbereitschaft. Ich weiß, dass das bei Ärzten etwas anders ist, weiß aber nicht wie...


    Gruß, Christian

  • Da regelmäßig von "in der Freizeit" zu lesen war, gehe Ich davon aus das entweder nur die reine Einsatzzeit bezahlt oder der einzelne Einsatz abgerechnet werden muss.

  • Arbeiten von zu Hause ist ja so keine Bereitschaftszeit, sondern Rufbereitschaft.


    Diese Unterscheidungen finden im Notarztdienst keine Anwendung, weil es sich im reinen Notarztdienst immer um einen Bereitschaftsdienst (der Begriff ist erstmal unabhängig von den Tarifmodellen) mit sofortiger Aufnahme der Tätigkeit handelt. Dementsprechend wir der Notarztdienst von den Trägern des Rettungsdienst nicht in Anlehnung an Tarifen vergütet. Wie der Auftrag- oder Arbeitgeber den Notarzt vergütet, steht ihm quasi frei.



    EDIT: Rechtschreibung

  • Naja, es scheint ja in irgendeinerweise ein Beschäftigungsverhältnis zu geben. Und dort wird (wahrscheinlich vertraglich) geregelt sein, zu welchen Konditionen Leistungen erbracht werden und wie diese vergütet werden. Ich kann mir eine reine Einsatz-Verrechnung nicht vorstellen, da das ja tatsächlich bei einer Nullschicht auf 0€ rauslaufen würde. Ich glaube kaum, dass sich dafür ein Arzt an seine Wohnung "bindet".


    Gruß, Christian


    EDIT: War auf El-Mosquitos Beitrag gerichtet

  • Wie gesagt: "Ich vermute..."


    Wie ist den "bindet" definiert ? Weiter vorne hatte Ich bereits die Frage in den Raum gestellt, ob der Arzt auch mal eben zum Supermarkt einkaufen oder zum Briefkasten geht.
    Schwimmen gehen oder Kino fallen wohl raus, aber wo liegt die Grenze.

  • Die Grenze liegt darin, dass der Notarzt unverzüglich seine Tätigkeit aufnehmen können muss. Das wäre in einem Schwimmbad wahrscheinlich nicht gegeben, beim Rasenmähen oder bei der Hausarbeit schon. Wir stellen ja auch nicht die RTW-Besatzung in Frage, die für das gemeinsame Kochen am Abend Zutaten im Supermarkt einkauft, abends duscht oder sich den Baufortschritt der neuen Wache am anderen Ende der Stadt anschaut.

  • Schlechtes Beispiel, Ani. Da man vorher nicht weiss, wo der nächste Einsatz einen hinführt, könnte der Einkauf im Supermarkt ja sogar die Eintreffzeit verbessern. Zudem ist man genauso schnell im Fahrzeug wie auf der Wache.
    Es sind also immer beide Kräfte in der Nähe des Fahrzeugs zusammen und einsatzklar.


    Beim NA zu Hause muss ich immer zuerts sinnlos Richtung NA fahren, egal in welche Richtung der Einsatz geht.
    Erst dann bin ich einsatzklar.

  • Da man vorher nicht weiss, wo der nächste Einsatz einen hinführt, könnte der Einkauf im Supermarkt ja sogar die Eintreffzeit verbessern.


    Hirn einschalten, dann schreiben. Das Gleiche gilt theoretisch auch für den Aufenthaltsort des Notarztes.

  • Danke gleichfalls. Der Weg über die Notarztwohnung kann maximal der direkte zum Notfall sein, niemals eine Verkürzung. Es haben jetzt alle kapiert, dass Du lieber im eigenen Bett pennst, das macht die Sache aber nicht richtiger.


    Zudem sollte man nicht vergessen, dass es ja auch vorkommt, dass gar kein RTW vor dem NEF eintrifft, weil der RTW von außerhalb kommt. Bei uns eher die Regel als die Ausnahme im Nachtdienst, ich fahre mit dem NEF 2/3 der Einsätze mit RTWs von Fremdwachen und bin regelmäßig vor dem RTW da. Da hätten wir dann eine echte Verzögerung der Behandlung, die zumindest bei einer Reanimation auch durchaus den Unterschied zwischen Leben und Tot ausmachen kann.


    Aber jetzt warten wir doch mal ab, was Herr Schröder vom IM denn so schreiben wird zu dem Thema.


    Da können wir noch so diskutieren, an deren Vorgabe wird man sich orientieren müssen, obs nun passt oder nicht.

  • Da können wir noch so diskutieren, an deren Vorgabe wird man sich orientieren müssen, obs nun passt oder nicht.


    Das ist der einzig vernünftige Satz in Deinem Beitrag.


    Wenn Du zudem meine Beiträge aufmerksam gelesen hättest, dann wüsstest Du, dass meine Befürwortung von zu Hause schlafenden Notärzten nicht pauschal, sondern umstandsabhängig ist. Dass sie unter bestimmten Umständen problematisch ist und man auch nicht jede Varianten hinnehmen kann, habe nie anderweitig behauptet.

  • Mal ne rein praktische Frage? Wie wird das denn finanziell honoriert? Arbeiten von zu Hause ist ja so keine Bereitschaftszeit, sondern Rufbereitschaft. Ich weiß, dass das bei Ärzten etwas anders ist, weiß aber nicht wie...


    Hallo,


    die Vergütung beläuft sich auf ca. 640 Euro pro 24 h plus 80 Euro pro Einsatz zusätzlich. Wobei unter der Woche der erste Einsatz nicht extra vergütet wird.


    Grüße

  • War die Einsatzstelle nicht bekannt? Man kann das umgehen, in dem man einen anderen Weg fährt. Ich kenne schlaue Retter, die das so machen. Und es ist ja auch nicht alltäglich.

    Ob die schlauen retter wirklich so schlau sind. Das haben wir rechtlich abklären lassen und es kann einem als unterlassene Hilfeleistung ausgelegt werden, wenn ich bewußt einen Umweg fahre, um den NA abzuholen und nicht an der Einsatzstelle direkt vorbei fahren möchte. Sollte ich direkt an der Einsatzstelle vorbeifahren und es ist noch kein RTW da, bin ich verpflichtet anzuhalten und tätig zu werden. Auch das wäre sonst unterlassene Hilfeleistung, so schrieb uns ein Fachanwalt. Beides irgendwie doof für mich......

  • Deine Aufgabe ist es primär, den Notarzt abzuholen und zur Einsatzstelle zu bringen. Aber wenn Du weiter abstruse Fälle konstruieren willst, die Dir in irgendeiner Form (vermeintlich?) rechtgeben, nur zu. Ich könnte Dir im Gegenzug viele andere Situationen konstruieren, die dasselbe Problem unabhängig vom Aufenthaltsort des Notarztes mit sich bringen könnten, im Retter-Alltag aber kein Problem darstellen. Tu' ich aber nicht, weil Du es sowieso nicht akzeptieren würdest.