Klinikpraktikum

  • Guten Abend,


    ich arbeite in einer Klinik (GuK) und betreue Praktikanten und Schüler.
    Seit kurzem sind ja keine Rettungssanitäter sondern Notfallsanitäter als Praktikanten da. Ja, alle sind überrascht.
    Die Ausbildungszeit scheint verlängert worden zu sein. Da stellt sich die Fage welche Inhalte diese Praktikanten in der Klinik lernen sollen. Wo liegt der Unterschied zum Rettungssanitäter/Rettungsassistenten ? Letzten beiden wohl relativ ähnlich waren (jedenfalls von den Inhalte in der Klinik, auch wenn sich die Länge unterschied)


    Es wurde auch von einem Praktikanten erwähnt der Notfallsanitäter soll den Notarzt ersetzen. Darauf meinte ich er soll dann Praktikum beim Notarzt machen das bin ich definitiv nicht.


    Würde mich freuen, wenn jemand Licht ins Dunkel bringt ;)


    Beste Grüße

    3 Mal editiert, zuletzt von Nachtdienst ()

  • Leider nicht.


    Nur das plötzlich Praktikanten kommen die diese Ausbildung absolvieren und ich da stand wie ein Baum im Sturm.


    Info immer Rettungsdienstpraktikant kommt von bis. Super

    Einmal editiert, zuletzt von Nachtdienst ()

  • Eigentlich ist nach dem Notfallsanitätergesetz die Schule für die Ausbildung verantwortlich und soll diese auch überwachen und kontrollieren. In diesem Zusammenhang müsste diese auch mit euch in Kontakt getreten sein. Ich rate daher dringend die entsprechende Schule anzurufen und hier um Info zu bitten.

  • "Unsere" Praktikante haben immer ein Heft in welchem sie u.a. auch ihre Zeiten nachweisen müssen. In diesem Heft ist auch ein Lernzielkatalog, den ich am Ende das Praktikums abzeichnen muss. Sowas werden Eure Praktikanten doch auch haben. Ansonsten einfach mal bei der(n) Schule(n) nachfragen, was die so für einen Erwartungshorizont haben.


    PS: Die Inhalte des Klinikpraktikums zwischen NotSan und RettAss werden sich nicht gravierend unterscheiden, auch, wenn diese Aussage hier mitunter einen Aufschrei erzeugen wird oder sich manche das natürlich anders wünschen. Die Erfahrung zeigt ja aber doch, dass die "Tiefe" des vermittelten Wissens weniger von einem Lernzielkatalog abhängt, sondern viel mehr vom Willen des Anzuleitenden und von der Motivation des Anleitenden.


    PPS: Was ich für meine Kollegen ohne Rettungsdiensthintergrund viel interessanter fände, wäre ein Katalog seitens der Schule, welche Inhalte man als bekannt voraussetzen können soll.

  • Hallo bodo,


    ja für mich liest sich jetzt NotSan und RettAss auch relativ gleich von den Tätigkeiten her. Es ist zwar ein Jahr Unterschied in der Ausbildungslänge und der NotSan ist wohl im Gegensatz zum RettAss eine anerkannte Berufsausbildung und der RettAss eine "angelernte Tätigkeit". Wird dann immer ein NotSan und RettAss im RTW sein ?
    Es werden sich ja nicht alle weiterbilden können (Zeit und Kosten).
    Das mit dem Heft kenne ich auch. Vielleicht gibt es für die neue Ausbildung noch keine oder es liegt an dem Praktikanten das er es nicht hat.
    Rücksprache mit Schule erscheint sinnvoll.
    Das Notfallsanitäter den Notarzt ersetzen soll lese ich im Notfallsanitätergesetz nicht so raus. Für mich ist es der Helfer des Notarztes. Nebenbei obliegt die Therapiewahl immer dem Arzt und nicht dem Personal. Mir wurde es verglichen mit dem US System Paramedic erklärt. Ich glaube das auch dieser nicht den Arzt ersetzt.


    Grüße

    3 Mal editiert, zuletzt von Nachtdienst ()

  • Oh ja, da sieht man wie gut die Information NICHT funktionieren kann.
    Schon der Rettungsassistent war eine anerkannte Berufsausbildung, sein "angelernter" Kollege heißt Rettungssanitäter oder auch Rettungshelfer. Die Weiterentwicklung liegt hier z.B. in der Bezahlung: der NotSan ist in der "Ausbildung" ein echter "Auszubildender", während der RettAss seine Ausbildung selbst bezahlen musste.
    Dort wo bislang RettAss und RettSan zusammen RTW gefahren sind, werden es also künftig NotSan und RettSan sein. Aber nach der Gesetzesnovelle folgt die praktische Umsetzung und diese treibt, dem Föderalismus sei dank, viele lokale Blüten.
    Auch der NotSan ist definitiv nicht dazu gedacht, den Notarzt zu ersetzen (sondern ihm im Zuge des Ärztemangels behutsam ein paar Aufgaben abzunehmen, die er sich aus der Hand nehmen lässt). Solange Schule und Praktikant nicht mit mehr Informationen auf Dich zukommen, was sie sich von Dir wünschen, machst Du sicher nichts total verkehrt, wenn Du den künftigen NotSan erstmal ähnlich ausbildest wie den künftigen RettAss.

    Einmal editiert, zuletzt von der_Tobi ()

  • Die Ausbildung ist ja eher 1,5 Jahre länger, das Anerkennungsjahr hat kaum theoretischen Inhalt, und kann vielerorts mit wenig Mühe umgangen werden.



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    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ich finde es schon nachdenkenswert, wie die angehenden Notfallsanitäter ihr Berufsbild an Dritte vermitteln. Und dass nicht nur an Laien, sondern auch medizinisches Personal. Ein schönes Beispiel, wie die zukünftigen Retter ihre Rolle sehen. Natürlich ist das nicht repräsentativ für alle, aber es werden in meiner Umgebung immer mehr, die diesen Ton anschlagen.

  • In deinem Umfeld ist das kaum Vorstellbar... ;)


    Hier in der Region geht man da sehr realistisch ran finde ich. Niemand hier will ein Paramedic-System.


    Ein NotSan-Azubi der sowas sagt würde schnell eingebremmst werden hier. Eine Sache die viele NotSan Ergänzer im Lehrgang erfahren, ist das sie ihre Grenzen besser kennen, die Dramatik mancher Notfälle besser verstehen.





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  • Mir machen halt diese anderen Sorge. Und die will ich nicht unterstützen. Deshalb auch mein Rückzug aus den Ergänzungslehrgängen und -prüfungen. Auch wenn sie möglicherweise nur einen geringen Anteil darstellen und ich auch sehr viele kenne, die das Ganze realistisch sehen. Aber es geht mir halt um "Jetzt zeigen wir es mal den Ärzten!", "Das können wir auch." und "Wann gibt es endlich Freigaben?". Aber auch solche Einsätze wie von Dir geschildert oder den von ihm-al mit der allergischen Reaktion lassen mich persönlich zweifeln, ob das der richtige Weg ist, den wir da gerade beschreiten.

  • Ich verstehe das Problem auch garnicht den Arzt ersetzen zu wollen.


    In der Klinik arbeiten auch verschiedene Berufsgruppen zusammen und ergänzen sich. Dabei hat jeder seine Aufgaben und Kompetenzen. Mir ist kein Fall bekannt in dem jemand versuchte den Dienstarzt oder Stationsarzt zu übernehmen. Wir kommunizieren zusammen und fragen auch manchmal "dürfen wir das oder das durchführen". Wenn man sich kennt ist das auch kein Problem. Dennoch würde niemand die Entscheidung des Arztes anders ausführen oder übergehen. Im Endeffekt entscheidet er die Therapie der Medizin. Wir reden von Medizin nicht von pflegerischen Entscheidungen.


    Jedem steht es offen lange Jahre zu studieren und eine Facharztausbildung dranzuhängen. In wie weit wer auch geeignet ist die Prüfungen zu bestehen ist auf einem anderen Blatt. Sprich das Medizinstudium hat schon Anspruch und ist nicht einfach. Bitte respektiert auch die Leistung derer die es bestehen und dann eben die Entscheidungen treffen.
    Und der Arzt redet ja in unseren Job auch nicht rein.


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    Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/notsang/BJNR134810013.html


    § 4 Ausbildungsziel






    (1) Die Ausbildung
    zur Notfallsanitäterin oder zum Notfallsanitäter soll entsprechend dem
    allgemein anerkannten Stand rettungsdienstlicher, medizinischer und
    weiterer bezugswissenschaftlicher Erkenntnisse fachliche, personale,
    soziale und methodische Kompetenzen zur eigenverantwortlichen
    Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der
    notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und
    Patienten vermitteln. Dabei sind die unterschiedlichen situativen
    Einsatzbedingungen zu berücksichtigen. Die Ausbildung soll die
    Notfallsanitäterinnen und Notfallsanitäter außerdem in die Lage
    versetzen, die Lebenssituation und die jeweilige Lebensphase der
    Erkrankten und Verletzten und sonstigen Beteiligten sowie deren
    Selbständigkeit und Selbstbestimmung in ihr Handeln mit einzubeziehen.
    (2) Die Ausbildung nach Absatz 1 soll insbesondere dazu befähigen, 1.
    die folgenden Aufgaben eigenverantwortlich auszuführen: a)
    Feststellen
    und Erfassen der Lage am Einsatzort und unverzügliche Einleitung
    notwendiger allgemeiner Maßnahmen zur Gefahrenabwehr,b)
    Beurteilen
    des Gesundheitszustandes von erkrankten und verletzten Personen,
    insbesondere Erkennen einer vitalen Bedrohung, Entscheiden über die
    Notwendigkeit, eine Notärztin oder einen Notarzt,
    weiteres Personal,
    weitere Rettungsmittel oder sonstige ärztliche Hilfe nachzufordern,
    sowie Umsetzen der erforderlichen Maßnahmen,c)
    Durchführen
    medizinischer Maßnahmen der Erstversorgung bei Patientinnen und
    Patienten im Notfalleinsatz und dabei Anwenden von in der Ausbildung
    erlernten und beherrschten, auch invasiven Maßnahmen, um einer
    Verschlechterung der Situation der Patientinnen und Patienten bis zum
    Eintreffen der Notärztin oder des Notarztes oder dem Beginn einer
    weiteren ärztlichen Versorgung vorzubeugen
    , wenn ein lebensgefährlicher
    Zustand vorliegt oder wesentliche Folgeschäden zu erwarten sind,d)
    angemessenes Umgehen mit Menschen in Notfall- und Krisensituationen,e)
    Herstellen und Sichern der Transportfähigkeit der Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz, f)
    Auswählen
    des geeigneten Transportzielortes sowie Überwachen des medizinischen
    Zustandes der Patientinnen und Patienten und seiner Entwicklung während
    des Transports,g)
    sachgerechtes
    Übergeben der Patientinnen und Patienten in die ärztliche
    Weiterbehandlung einschließlich Beschreiben und Dokumentieren ihres
    medizinischen Zustandes und seiner Entwicklung,h)
    Kommunizieren mit am Einsatz beteiligten oder zu beteiligenden Personen, Institutionen oder Behörden,i)
    Durchführen
    von qualitätssichernden und organisatorischen Maßnahmen im
    Rettungsdienst sowie Dokumentieren der angewendeten notfallmedizinischen
    und einsatztaktischen Maßnahmen undj)
    Sicherstellen
    der Einsatz- und Betriebsfähigkeit der Rettungsmittel einschließlich
    Beachten sowie Einhalten der Hygienevorschriften und rechtlichen
    Arbeits- und Unfallschutzvorschriften,
    2.
    die folgenden Aufgaben im Rahmen der Mitwirkung auszuführen: a)
    Assistieren bei der ärztlichen Notfall- und Akutversorgung von Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz,b)
    eigenständiges Durchführen ärztlich veranlasster Maßnahmen bei Patientinnen und Patienten im Notfalleinsatz undc)
    eigenständiges
    Durchführen von heilkundlichen Maßnahmen, die vom Ärztlichen Leiter
    Rettungsdienst oder entsprechend verantwortlichen Ärztinnen oder Ärzten
    bei bestimmten notfallmedizinischen Zustandsbildern und -situationen
    standardmäßig vorgegeben
    , überprüft und verantwortet werden,
    3.
    mit
    anderen Berufsgruppen und Menschen am Einsatzort, beim Transport und
    bei der Übergabe unter angemessener Berücksichtigung der Gesamtlage vom
    individual-medizinischen Einzelfall bis zum Großschadens- und
    Katastrophenfall patientenorientiert zusammenzuarbeiten.
    ......



    Alles sehr unkonkret, welche Maßnahmen gemeint sind ? Kann alles und nichts sein.
    Aber es wird klar auf ärztliche Veranlassung oder Verantwortung hingewiesen. Gerade Punkt 2.c. und 1. e


    Die Frage ist auch die Haftung. Werden Medikamente gegeben und es geht schief wer haftet ? Müssen Juristen klären. Interessante Frage.
    Ist im Krankenpflegegesetzt zum Glück etwas klarer ausgedrückt.


    Einen schönen Sonntag

  • Gerade dann sollte es etwas konkreter die Ausbildungsinhalte darstellen.


    So kann jeder zuständige Leitend Notarzt etwas anderes rausgeben und danach wird ausgebildet.
    Wer umzieht und in einem anderen Bereich arbeitet hat ggf klare Defiziete die dem Patienten zum Nachteil werden können.
    Demnach ist es dann wohl eine doch eher einseitige Ausbildung.

  • Nachtdienst: Könnte es sein, dass Du etwas im Konflikt stehst mit dem neuen Berufsbild Notfallsanitäter? Du reitest doch sehr auf den Dingen wie "soll Notarzt ersetzen" herum, man ließt zwischen den Zeilen irgendwie eine Art von Konflikt heraus. Ich habe bisher von keinem Ausbilder gehört, dass dieser seinen Azubis lehrt das diese irgendwann einmal den Notarzt ersetzen soll. Ich selbst habe dieses im Ergänzungslehrgang auch nirgends vernommen, auch andere Absolventen der nun gut 10 Lehrgänge diesen Jahres haben mir nichts berichtet. Aktuell übe ich zusammen mit einem Praxisanleiter wieder mit einigen RettAss die z.Z. einen Ergänzungslehrgang besuchen und versuchen sie mit Fallbeispieltraining auf die Prüfung vorzubereiten. Auch diese haben nie den Eindruck gemacht das diese den Notarzt ersetzen wollen (oder sollen, weil man ihnen es gesagt hat). Die Azubis des ersten Jahres der Vollzeitausbildung haben bisher auch diesen Eindruck nicht vermittelt. Wäre es möglich, dass der Praktikant vielleicht nur komisch ist (also Einzelfall "Brenner") oder Du etwas falsch verstanden hast? Im ersten Post war ja schon deutlich, dass Du Probleme hast alle drei Qualifikationsebenen des Rettungsfachpersonals auseinander zu halten, hier vielleicht die fachliche Kenntnis für den präklinischen Ausbildungsbereich fehlt (Ist ein ganz häufiges Problem in Krankenhäusern, das niemand so genau weiß was der Azubi schon ist, was er genau lernen soll oder auch schon können muss. Regelhaft auch eher beim (Fach-)Pflegepersonal, die als Notarzt tätige Ärzteschaft hat hier häufig einen besseren Durchblick.). Meine Empfehlung ist, die kam ja hier auch schon von anderen Kollegen, sich mit den Ausbildungsverantwortlichen der Azubis in Verbindung zu setzen und sich genau erklären zu lassen welchen Lernbedarf der Azubi im aktuellen Praktikumsteil gerade hat, sowie sich einen Lernzielkatalog aushändigen zu lassen. Das wird sicher mehr Licht in die Dunkelheit bringen.


    In dem Zusammenhang wäre es vielleicht noch einmal ganz interessant zu wissen in welchem Bereich der Pflege Du tätig bist bzw. Du die Azubis betreuen sollst?


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

    Einmal editiert, zuletzt von Harris NRÜ ()

  • Gerade dann sollte es etwas konkreter die Ausbildungsinhalte darstellen.

    Wo im Krankenpflegegesetz steht das nochmal so konkret? Denn auch das wird dort wie im NotSanG in den Curricula der Länder (angelehnt an die Ausbildungs-und prüfungsverordnung des Bundes) beschrieben.....
    Ich teile Haris NRÜ´s Einschätzung: Du hast ein persönliches Problem mit dem Gesetz. Warum is mir egal, unterm Strich hoffe ich nur das Du in Wirklichkeit keine NotSan-Azubis "in die Finger" bekommst.


    Grüße


    Max

  • Also so krass habe ich das aber nicht gesagt. Es mag ja sein, dass es wirklich irgendeinen Konflikt gibt. Vielleicht auch unverschuldet. Das wissen wir ja nicht...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Trotzdem möchte ich auch einmal festhalten, dass jemand der es eigentlich gar nicht müsste sich in einem Fachforum anmeldet um unseren Nachwuchs richtig und gut auszubilden, einfach großartig ist. Danke dafür! :good2: