Mosbach: Für Rettungshelfer bleibt die Tür zu

  • Wars nicht so, dass es Besitzstandswarung für alt-RH gab?


    Gesendet von meinem GT-I9195 mit Tapatalk


    Wenn ich mich richtig erinnere, war das vorübergehend so im Rettungsdienstplan geregelt, wo die "geeignete Person" näher definiert wurde. Das neue Rettungsdienstgesetz spricht aber explizit vom RS.

  • Im letzten Rettungsdienstplan war der RS schon als "Regelfahrer" genannt, aber es gab eine Anmerkung zur Besitzstandswarung. Da das RDG aber jünger ist und den RS explizit fordert, sticht das dann den Plan wohl aus.

  • Zitat

    Im letzten Rettungsdienstplan war der RS schon als "Regelfahrer" genannt, aber es gab eine Anmerkung zur Besitzstandswarung. Da das RDG aber jünger ist und den RS explizit fordert, sticht das dann den Plan wohl aus.


    Richtig Eddy, hat aber gut bis Mitte März gedauert bis das überall in gleicher Intensität ankam. Soweit mir bekannt hat das Innenministerium nicht nur eine Erklärung zu dem Thema geschrieben.

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."