Helfergleichstellung in Bayern

  • Tolle Neuigkeiten zum Thema Helfergleichstellung in Bayern.

    Zitat

    Der Innenausschuss des Landtags beschloss diese Woche einstimmig einen Antrag der SPD-Fraktion für die Vorbereitung einer gesetzlichen Gleichstellung.

    *klick*

  • Ohne es gelesen zu haben stellt sich mir nun die Frage: Wer findet als erstes ein Schlupfloch um damit irgendwelche Hintergrunddienste mit dem RTW zu fahren?

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Die Regelung sollte greifen für Dinge wie Bad Aibling wird aber, so kenne ich mein Bundesland, als Werkzeug missbraucht werden um mit irgendwelchen EA Rettungsmöhren Oma Hubers Kopfplatzwunde ins Krankenhaus zu bringen....


    Gut, allerdings ist meiner Meinung nach auch die Ölspur in der Nebenstraße keine Indikation um eine FF zu alarmieren und die von der Arbeit weg zu holen....

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Ohne es gelesen zu haben stellt sich mir nun die Frage: Wer findet als erstes ein Schlupfloch um damit irgendwelche Hintergrunddienste mit dem RTW zu fahren?


    Das gibt es doch schon längst (§ 33a BayRDG):


    Eine kurze Erklärung, weswegen wir Bayern so auf die Helfergleichstellung pochen: Die SEGen Behandlung und Transport gelten als Teil des Rettungsdienstes. Daher genießen dessen Helfer im Einsatzfall das Recht auf Freistellung mit Lohnfortzahlung mittels des genannten Paragrafen. Kräfte der SEGen Betreuung, PSNV, Technik, Küche, etc. haben das Recht auf Freistellung nicht, da sie eben nicht zum Rettungsdienst gehören. Erst im Katastrophenfall gibt es ein globales Recht auf Freistellung für Helfer.


    Stell Dir vor, es ist SEG-Alarm, und keiner geht hin...so abwegig ist das daher nicht. Dieses bisherige Konstrukt ist nichts anderes als skurril; ein Helfer im Katastrophenschutz darf nicht in Abhängigkeit seines Fachdienstes besser oder schlechter gestellt sein.

  • Dieses bisherige Konstrukt ist nichts anderes als skurril; ein Helfer im Katastrophenschutz darf nicht in Abhängigkeit seines Fachdienstes besser oder schlechter gestellt sein.


    Das ist aber in der Realität in allen Bundesländern so. Nebenbei sind in eigentlich allen Ländern auch die Gemeinden für die allgemeine Gefahrenabwehr zuständig. Sonlange es nicht klar geregelt ist, dass die Gemeinden für die allgemeine Hilfe auch auf KatS Einheiten zurückgreifen können und diese Helfer dann so wie FF Angehörige behandelt wird hier nicht viel passieren.


    PSNV ist ein Sonderfall. Für Betroffene (also Krisenintervention / Notfallseelsorge) ist da der Auftraggeber häufig die Polizei (Land), manchmal der Rettungsdienst (Kreis) und selten die Feuerwehr (Gemeinde).
    Allerdings kommen (zumindest bei uns) mehr Einsatzstunden PSNV als SEG zusammen.

  • Sonlange es nicht klar geregelt ist, dass die Gemeinden für die allgemeine Hilfe auch auf KatS Einheiten zurückgreifen können und diese Helfer dann so wie FF Angehörige behandelt wird hier nicht viel passieren.

    Genau das will man doch mit der Helfergleichstellung erreichen?!


  • Das gibt es doch schon längst (§ 33a BayRDG):


    Und der wird nun sicherlich öfter genutzt, wenn der Hintergrund zur SEG Transport gezählt wird kann man nun auch Tagsüber damit rechnen eingesetzt zu werden, und viele werden des auch toll finden und sich dafür zur Verfügung stellen. Außer die Arbeitgeber, die werden fluchen! Bestenfalls...!

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Und der wird nun sicherlich öfter genutzt, wenn der Hintergrund zur SEG Transport gezählt wird kann man nun auch Tagsüber damit rechnen eingesetzt zu werden, und viele werden des auch toll finden und sich dafür zur Verfügung stellen. Außer die Arbeitgeber, die werden fluchen! Bestenfalls...!

    Schwachsinn. Als ob ein Dispo in der Leitstelle sitzt und nun weiß: "Yeah, die EA'ler werden ja bezahlt - dann bimmeln wir die mal raus!" Ich erlebe allerhöchstens einen Anstieg bei den UG-Rett, wenn mal wieder die Vorhaltung ins Negative verändert wurde oder aber der RZV ned rechtzeitig auf eine Veränderung der Einsatzzahlen reagiert.


    Dazu kommt, dass viele UG-Rett außerhalb ihrer nächtlichen Kernzeiten von 18:00 - 6:00 gar nicht alarmierbar sind, weil schlicht und einfach das Personal ned am Ort ist.


    Und eine SEG-Transport für den normalen RD heranzuziehen ist ein Lotteriespiel, weil du nie weißt, welche Qualifikation am Ende am Auto sitzt (da es dort z.B. bei einem SEG-T-RTW keine RA-Bindung gibt). Wenn da dann die Falschen da sind, kannst sie so oder so ned einsetzen.


    Und sollte er für KTP klingeln, würde ich dem was husten. Das macht der nur einmal. Wir sind hier ned in BaWü, wo es EA-Bedarfs-KTW gibt.


  • Danke vielmals für die Schwachsinnsbetitelung, aber wenn der Hintergrund Einsatzklar gemeldet ist werde ich ihn einsetzen (müssen), ob er dass aber ist hängt nicht von mir ab!

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Danke vielmals für die Schwachsinnsbetitelung

    Diese bezog sich rein auf Deine Aussage und auf die Tatsache, dass sich durch die jetzt ins Gespräch kommende Helfergleichstellung keinerlei Änderungen für die SEG-T oder die UG-Rett entstehen.

  • Abwarten.... aber solange es hier nicht mal Gfb Kollegen braucht weil des EA für lau arbeitet mache ich mir keine große Hoffnung! ;)

    :rtw: "Rettungsdienst" sind die Typen, die zu einem kommen, wenn man etwas getan hat, wofür man eigentlich zu dämlich ist. :rtw:

  • Was die Ausdrucksweise nicht unbedingt netter macht.

    Sind wir heut weichgespült? Wenn ich eine Aussage als schwachsinnig betitele, beleidige ich noch lange nicht die Person dahinter. Kommt mal wieder runter. Hätte genauso "quatsch" oder "blödsinn" sagen können, wäre genauso wenig "netter" gewesen.

  • Und eine SEG-Transport für den normalen RD heranzuziehen ist ein Lotteriespiel, weil du nie weißt, welche Qualifikation am Ende am Auto sitzt (da es dort z.B. bei einem SEG-T-RTW keine RA-Bindung gibt). Wenn da dann die Falschen da sind, kannst sie so oder so ned einsetzen.

    Ist wohl das gleiche Problem wie hier (SEG). Man sollte sich dann einmal überlegen, ob das Vorhalten von RTW dann so sinnvoll ist, wenn sowie so nicht sicher gestellt werden kann, dass diese RTW dann auch richtig besetzt werden können. Verläßt man sich drauf, ist man verlassen...

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ist wohl das gleiche Problem wie hier (SEG).

    Deswegen die Unterscheidung zwischen UG-Rett und SEG-T mit RTW. Bei der UG-Rett ist die Qualifikation einem Regel-Rettungsmittel gleichzusetzen. Heißt, wenn ich die UG alarmiere, dann ist das Fahrzeug teil der Regelrettung mit allen Regeln und Fristen, die einzuhalten sind. Bei der SEG-T sieht es - wie gesagt - anders aus.