Petition für eine Novellierung RettAss G & APrV?

  • Novellierung des RettAssG und eines "einheitlichen" Curriculums find ich gut, denn dann ist geregelt dass


    1) Jeder RA ÜBERALL ALLES was er kann, auch darf


    und, was ich für noch wichtiger halte


    2) jeder RA alles praktisch durchführen KANN, was er theoretisch darf.



    Ich fänds auch gut, dass man fortbildungsmässig div. Lehrveranstaltungen von Ärzte o.ä. beuschen kann, dann nen Stempel / Unterschrift in ein kleines "Sammelheftchen" bekommt, und man somit die "Lizenz" zum "..." hat für die Dauer von 1 (...) Jahr, wenn man die Fortbildung nicht nochmal besucht.


    Darüber sollten sich kluge Köpfe mal Gedanken machen und ein ausgeklügeltes, logisches System entwickeln.

  • Die Neufassung liegt bereits in irgendeiner Berliner Schublade. Nur befasst man sich zur Zeit nicht damit. Statt einer Petition ist es m.E. sinnvoller, seinen Abgeordneten zu bearbeiten.

  • Ich denke man sollte auf breiter Front vorgehen, was heißen soll das man sowohl seinen MdB wie auch Petitionen und Öffentlichkeitsarbeit angehen sollte.

  • Ach, die Novellierung wird sicher gaaaanz schnell beschlossen werden, wenn einer der "Sesselpupser" in einer Notsituation ist und "nur" ein RA/RS verfügbar sind...

  • @ john Gage
    Da wäre ich mir nicht soooo sicher....


    Es wird nicht genügen den Abgeordneten seines Vertrauens zu impfen oder ähnliches zu tun...
    Eine Novellierung des RettAssG ist mit nicht unerheblichen Kosten verbunden... und in Zeiten leerer Kassen tut man sich da besonders schwer... Und gerade deshalb, weil wir die Gruppe mit der denkbar kleinsten und schlechtesten Lobby sind.


    Wieviele Regierungsmitglieder gehen denn davon aus, dass der Rettungsdienst entweder von der Feuerwehr so nebenbei, oder durch ehrenamtliches Personal durchgeführt wird.
    Da wir wohl nicht oder nur sehr schlecht in der Lage sind unseren Beruf als professionell in der Öffentlichkeit darzustellen, wird es wohl noch sehr lange dauern, bis sich auf dem Sektor was tut...


    Immerhin hat man ja schon die Kostenproblematik des RD erkannt und vergleicht unser System mit dem nahen europäischen Ausland...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Prinzipiell befürworte ich Aktionen, die die Aufmerksamkeit auf die Anliegen des Rettungsfachpersonals lenken. Eine Petition ist sicherlich kein schlechter Gedanke, allerdings müsste diese meines Erachtens in Zusammenarbeit mit dem BVRD eingebracht werden. Internetforen und Fachpublikationen gibt es ausreichend, um darauf aufmerksam zu machen.
    Ich könnte mir durchaus vorstellen, daß eine Petition mehr Beachtung finden würde als eine Anfrage diverser Verbände, die zwar grundsätzlich für ihre Mitglieder sprechen, aber dennoch kaum die nötige Beachtung finden.
    Die Bereitschaft zur Novellierung ist bei den Parteien ja offensichtlich vorhanden, auch gibt es ja bereits einen konkreten Vorschlag hierzu, der darauf wartet, in Berlin endlich bearbeitet zu werden. Allerdings, so befürchte ich, wird nun erst einmal das "Problemfeld Ärzte" Vorrang haben.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Eine Kompetenzregelung lässt sich allerdings nicht in ein neues RettAssG implementieren (--> Notfall&Rettungsmedizin 2005, S. 129 und Rettungsdienst Journal 4/2005 S. 6), so dass man sich diesbezüglich auch eine Petition schenken kann.

  • Womit der Jurist definitiv Recht hat...


    Jedoch sollte man zumindest versuchen unsere Regierung auf den Handlungsbedarf aufmerksam zu machen... denn sonst würde auch keine Berufsordnung, wie von dir vorgeschlagen, erschaffen werden...


    Wenn es nur eine Wahrheit gäbe, könnte man nicht hundert Bilder über das selbe Thema malen. (Pablo Picasso)

  • Damit wäre ein weiterer Vorteil einer landesrechtlichen Berufsordnung angesprochen. Nämlich die Tatsache, dass es leichter ist, etwas auf Landesebene durchzusetzen. Aber aufgrund der Tatsache, dass Baden-Württemberg im Rettungsdienstrecht Entwicklungsland ist, hoffe ich eher auf Hessen oder Rheinland-Pfalz.

  • Ja, da hätte ich auch direkt mal eine frage..
    Wie ist das denn.. Wenn man seinen RA (2 jährig) jetzt noch macht und die Dreijahre-Ausbildung irgendwann kommt...
    sitzen die jenigen die sehr viel geld investiert haben dann auf der strasse weil sie nicht die Kenntnis eines 3 jahre azubis haben???
    Ganz zu schweigen davon das 3 jahre vergütet sind und die zwei jahre 5000? oder mehr kosten ???



    MfG

  • Wenn die 3-jährige Ausbildung auch mit dem Abschluss Rettungsassistent endet, gibt's kein Problem: Bestandsschutz.
    Wahrscheinlich wird es eine Übergangsregelung oder Aufbaulehrgänge geben.

  • @ securo:


    Vorsicht! Bestandschutz gibt's juristisch gesehen nur in seltnen Fällen. Die Frage ist hier eher, ob politisch ein Bestandsschutz gewollt ist. Folglich hängt alles von der Politik ab. Für einen einklagbaren Anspruch auf Bestandsschutz sehe ich schwarz (die Steuerrechtler können ein Lied davon singen).

  • @ imbg01


    wenn du einmal Rettungsassistent bist und kein Berufsverbot (gibt's selten) bleibst du Rettungsassistent. Diese Thematik ist schon öfter angesprochen worden im Zusammenhang auf eine Neubenennung.
    Ich sehe die Problematik eher dann, wenn die (möglicherweise kommende) 3-jährige Ausbildung eine neue Benennung hat.


    Wenn man aber die Ausbildungsänderungen der vergangenen 20 Jahre betrachtet, kam es [korrigiere mich bitte] immer zu einer Anerkennung der bisherigen Tätigkeit, sei es automatisch oder mit Aufbaukursus - siehe RettAssG von 1988
    Ich möchte dir hier das Beispiel der MTA's kurz ausführen, die beginnend mit dem April 1995 anstatt einer 2-jährigen eine 3-jährige Ausbildung absolvieren. Weder hat sich an den Kompetenzen, noch an der Berufsbezeichnung geändert. Die Ausbildung hat sich um ein Jahr verlängert, gemerkt hat's keiner.

  • Denen in berlin ist das Ansehen des Rettungsdienstpersonals-mit Verlaub gesagt- scheissegal. Ich hab im Oktober 2004 eine Petition bezüglich der Gleichsetzung von Rettungsdienstpersonal mit den anderen Berufen bezüglich des Arbeitszeitgesetzes eingegeben und im Juli 2005 bekam ich die Ablehnung: kein öffentliches und wirtschaftliches Interesse. Ich bin der Meinung dass wir nur in der Öffentlichkeit etwas bewegen können, ín dem wir dort Druck aufbauen damit die in Berlin reagieren...

  • securo


    Bezüglich der Berufsbezeichnung sind wir uns einig. Ich habe meine Aussage darauf gemünzt, dass es durchaus denkbar ist, dass einem -wie auch immer- anders ausgebildeten RA mehr Kompetenzen übertragen werden. Dann kann ich nicht mit dem Argument ich sei ja schon RA die gleichen Kompetenzen einfordern.
    Allerdings gebe ich Dir unumwunden recht, wenn Du sagst, dass politisch meist eine Annerkennung gewollt ist.


    Trotz alledem wäre mein Wunsch immer noch eine Basisausbildung, die auf bundesrechtlicher Ebene geregelt ist (RettAssG) und landesrechtliche Weiterbildungsordnungen an die entsprechend erweiterte Kompetenzen geknüpft sind.

  • @ imgb01:
    Dann haben wir wohl nur aneinander vorbei geredet und in wirklichkeit das gleiche gemeint.


    Deinen Wunsch nach landesrechtlicher Weiterbildung und Kompetenzen kann ich nur unterstützen.

  • Ja das ist sicher ein nettes Thema aber,
    frage: (Wer wird eingestellt??)


    2 Jahre Azubi, Eigenzahlung (nur rettass, keine anderen qualis)


    3 Jahre Azubi, Vergütung, MEHR erfahrung und praxis in der Ausb.


    ?(


    MfG

  • @ markus19:


    ich kann dir nicht ganz bei deiner Frage folgen.


    Ich interpretiere sie so, dass du frägst, wen ein Arbeitgeber als Praktikant einstellen würde, einen 3- oder einen 2-jährigen (RICHTIG oder FALSCH).


    Nach einer Novellierung wird es nur noch eine Praktikantenart geben, die 3-jährige - falls sie denn jemals kommen sollte. In sofern stellt sich die Frage eigentlich nicht.


    Aber vielleicht habe ich die Frage falsch verstanden, dann SORRY



    I've forgotten the question, but sex is the answer :D

  • Ich meinte generell was Nach der abgeschlossenen ausbildung für einen arbeitgeber attraktiver wäre.
    Jemand der 3 Jahre ausbildung hat oder 2 jahre...

  • @ markus19


    Das sind natürlich Spekulationen in eine Zukunft, deren Weg noch nicht geebnet ist.
    Wie bereits erwähnt, gab es in anderen Zweigen medizinischer Berufe bereits Ausbildungsverlängerungen und insgesamt gesehen, haben die Personen mit 2 jähriger Ausbildung keine schlechteren Chancen als die 3-jährigen (Einzelschicksale mal ausgenommen)