Personalnot: DRK-Landesverband kippt zeitliche Begrenzung für Weiterqualifizierung zum Rettungssanitäter

  • Der DRK-Landesverband Baden-Württemberg hat in einem Schreiben seine Schulen angewiesen, die bislang geltende, zeitliche Begrenzung für die Weiterqualifizierung von Rettungshelfern zu Rettungssanitätern nicht mehr anzuwenden. Bislang musste ein Aufbaulehrgang zum Rettungssanitäter innerhalb 2 Jahre nach erfolgter Ausbildung zum Rettungshelfer erfolgen. Diese Regelung wurde vom Landesverband nun gekippt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Eine blöde Frage: Der RH und RS hat doch selben Aufgaben, also was macht es dann für einen Unterschied ?
    Oder sehe ich das falsch ?


    Fahrer RTW RS/RH Beifahrer NFS oder?

  • Nicht ganz die selben Aufgaben....


    Seit 1.1.16 gibt es das aktuelle RettdG BaWü und das sieht vor:


    RH. 2.Mann KTW
    RS : 1.Mann KTW oder 2.Mann RTW


    Somit ist der RS zumindest auf dem KTW verantwortliche Person und der RH darf nicht mehr als Fahrer RTW eingesetzt werden.

  • Man lernt immer dazu. Merci.


    Weil wir gerade bei sind 11. Mann/Frau RTW RA/NFS was ist da genau der Unterschied, Kompetenzen ?
    So ganz war mir das nie klar.

  • Man lernt immer dazu. Merci.


    Weil wir gerade bei sind 11. Mann/Frau RTW RA/NFS was ist da genau der Unterschied, Kompetenzen ?
    So ganz war mir das nie klar.


    Da gibt es formal keinen Unterschied in den Kompetenzen. Höchstens faktisch, falls der NotSan mehr *kann* als der RettAss.

  • In Baden gab es ein paar Aufbaulehrgänge, nach denen dann altgediente RHler auch nach vielen Jahren noch zur RS-Prüfung zugelassen werden.


    Die übrigens ganz gut waren - ich finde dieses Konstrukt weiterhin günstiger und zu mindestens bei uns wird es auch so durchgesetzt, auch auf Wunsch der Mitarbeiter selber (sind ja meistens EAs).
    Diese Updatekurse hatten es meistens ziemlich in sich.