Notfallsanitäterausbildung ohne Mittlere Reife

  • Ihm jedenfalls viel Erfolg beim weiteren Berufsleben. :congratulate:

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Danke für die Ausführliche Schilderung! Ich kann (als sonst eher stiller Leser) jetzt deine vorherigen Nachfragen zur Thematik deutlich besser nachvollziehen. Vorher habe Ich mich öfters gefragt, was da jetzt überhaupt der Haken ist.



    OFFTOPIC
    Auch hier sieht man wieder was Ich gerade in nem andren Thread angemerkt hab: je konkreter die Frage, desto weniger Interpretationsspielraum beim Leser und umso bessere Möglichkeit die Frage zu beantworten.

  • Es sollte doch aber nicht darum gehen, dass jeder Leser persönlich bewertet, ob er zufrieden ist mit den Ausführungen des Fragenden, um dann zu entscheiden, ob der Fragende eine brauchbare Antwort bekommt. man könnte auch einfach mal die Frage als solche akzeptieren, und inhaltlich Beitragen - oder schweigen. ( Jörg: Bindestrich so richtig? Sonst gern PN).

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Es sollte doch aber nicht darum gehen, dass jeder Leser persönlich bewertet, ob er zufrieden ist mit den Ausführungen des Fragenden, um dann zu entscheiden, ob der Fragende eine brauchbare Antwort bekommt. [...]

    Darum sollte es tatsächlich nicht gehen. Meine Antwort ging aber auch gar nicht darüber. Ich habe mich einfach nur für seinen Beitrag Bedankt und erläutert warum Ich das tue. Zuvor hatte Ich nämlich tatsächlich inhaltlich beigetragen und die Frage als solche akzeptiert. Auch wenn Ich mich gefragt hatte was denn noch der Haken am konkreten Fall ist.


    [...] man könnte auch einfach mal die Frage als solche akzeptieren, und inhaltlich Beitragen - oder schweigen. [...]

    Oder konstruktive Kritik anbringen. Zb an der Präzision der Fragestellung oder der Ausführlichkeit von relevanten Rahmenbedingungen.
    Dass dabei ungeschickt formuliert wird (und hier schließe Ich mich mit ein) und falsch verstanden wird ist sicher Schade, sollte aber doch an der Notwendigkeit einer ausreichend konkreten Fragestellung nichts ändern. Vielleicht sollten wir uns aber auch nicht ständig angegriffen fühlen.

  • Deswegen hier nochmals die Frage: Kennt jemand eine Möglichkeit, ggf. durch einen Antrag beim zuständigen Regierungspräsidium eine Ausnahmegenehmigung zu erwirken, dass in diesem Fall die Ausbildung zum Notfallsanitäter doch angestrebt werden kann? Sieht jemand einen Lösungsweg, kennt jemand einen potentiellen Ansprechpartner, wo man im Detail nachfragen könnte?


    § 8 NotSanG eröffnet ja andere Zugangsmöglichkeiten - lässt sich damit operieren? Ich denke an die "andere, gleichwertige Schulbildung" oder die "erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung". Welchen konkreten Status hat der junge Mann denn?

    Lügen ist keine Kunst. Kunst ist, anderen die Wahrheit in einem neuen Licht zu zeigen.

  • Es gibt bei sowas für eine Behörde eigentlich keinen Spielraum. Ich bin mir nicht ganz sicher, aber der Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen entspricht dem Abitur und war mal ohne Ausbildung aber Erfahrung machbar.
    Dauert als VZ Kurs etwa 4 Monate.
    Weiß nicht, ob das ohne Ausbildung noch geht.


    Ah, mein täglich Brot. Dann kann ich ja was erhellendes dazu beitragen.


    Erstens: der Zugang zum Fachwirt



    Man sieht, mit der Regelung von § 2 I Nr. 5 wäre der Zugang zur Fachwirtprüfung auch ohne Berufsabschluss denkbar, allerdings wollen ohne Lehrberuf 5 Jahre im Gesundheitswesen auch erstmal irgendwie geleistet und nachgewiesen sein. Das funktioniert vermutlich am Empfang einer Gesundheitseinrichtung eher als am Patienten/Bewohner. Und so wie ich das hier in meiner Gegend beobachte, sind weder die IHK Lübeck noch die Ärztekammer Segeberg übermäßig großzügig bei der Auslegung alternativer Zugangsmöglichkeiten zu den Aufstiegsfortbildungen.


    2. Abiturersatz
    Tatsächlich sind die Aufstiegsfortbildungen (Meister / Fachwirt) in der Regel hochschulzugangsqualifizierend (siehe bspw. § 37 I Satz 1 Nr 3, 4 HmbHG oder die Regelungen des § 39 II HSG Schleswig-Holsteins). Dennoch ist es kein Ersatzabitur, sondern ein alternativer Zugangsweg zur Hochschule, so wie auch eine Aufnahmeprüfung für einen Studiengangzugang keinen Abiturersatz darstellt.


    EQR/DQR
    Ein kleiner Exkurs für Bildungsskeptiker: Unter https://www.ihk-akademie.de/os…erschrift_ohne%20Text.jpg kann man beispielhaft den Deutschen Qualifikationsrahmen betrachten, der letztendlich schlicht eine Übersetzung des Europäischen Qualifikationsrahmens darstellt. Auf Stufe 6 findet sich nicht nur der Bachelorabschluss, sondern auch Meister und Fachwirte. Bei Fachwirtkursteilnehmern führt das regelmäßig zu der Verwirrung, dass sie ja nach der Prüfung Bacheloranten seien. Das ist natürlich Unfug, sonst wäre der Fachwirt ja bereits für einen Masterstudiengang die mögliche Eintrittskarte. Der Versuch, Bildungsniveaus auf europäischer Ebene vergleichbar zu machen, ist keine Gleichschaltung von Abschlüssen.

  • Habe ja gesagt, dass es dem Abi entspricht und kein Ersatzabi ist, wobei das natürlich auch nicht ganz richtig ist, da es ja Quoten an den Unis gibt.