An der Schule unterrichten

  • Hallo,


    habe mal eine Frage. Welche Qualifikation benötige ich um RettSan oder NotSan an einer Rettungsdienst-Schule unterrichten zu können?


    Der Praxisanleiter gilt doch eher als lehrender Teil der praktischen Ausbildung oder qualifiziert er auch zum theoretischen unterrichten?


    Gibt es sonst Alternativen? Dozent im Rettungsdienst, Fachdozent? Konnte nirgendwo etwas genaues finden.


    Welche Anbieter bieten solche Kurse in NRW an?

  • NotSanG


    Komme zwar nicht aus diesem Geschäft, aber ich denke der § 6 NotSanG beschreibt dies ganz. Welche Voraussetzungen du in deinem Bundesland für die RettSan-Ausbildung benötigst weiß ich leider nicht.
    Beim BRK wird für RS od. RA mit 2-jähriger Berufserfahrung ein 2-wöchiger Kurs zum Ausbilder Rettungssanitäter angeboten, der glaube ich, ein Teil der Lehrrettungsassistentenausbildung war.

  • Wie es oben geschrieben wurde: eine gewisse Anzahl der Ausbilder muss studiert sein, der Rest nicht. Also je nach Schule und persönlicher Eignung kann das jeder tun. Ich kenne Rs, RettAss, Rechtsanwälte, Leute aus der Sicherheitsbranche und Polizisten, Feuerwehrleute etc. die an Schulen unterrichten.
    Wenn du einen passenden Zettel dazu haben möchtest, ist wahrscheinlich der Dozent im Rettungsdienst passend. Kann man dann auch im gleichen Zug mit Praxisanleiter machen.

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • Wie es oben geschrieben wurde: eine gewisse Anzahl der Ausbilder muss studiert sein, der Rest nicht. Also je nach Schule und persönlicher Eignung kann das jeder tun. Ich kenne Rs, RettAss, Rechtsanwälte, Leute aus der Sicherheitsbranche und Polizisten, Feuerwehrleute etc. die an Schulen unterrichten.


    Viele Rechtsanwälte haben immerhin studiert ...

  • Ach, ihr seid doch doof... :prost: ich meine doch *irgendetwas mit Pädagogik*

    "Alle Menschen müssen sterben", meinte Boileau einst am Hofe Ludwigs XIV.
    Als der Sonnenkönig ihn darauf scharf ansah, korrigierte sich
    Boileau sofort: "Fast alle Menschen, Sire, fast alle!"

  • Ach, ihr seid doch doof... :prost: ich meine doch *irgendetwas mit Pädagogik*

    Pädagogische Schreiben eines Rechtsanwaltes.... :-)


    bluelight:



    Es kommt ein wenig darauf an, welche Klientel man unterrichten möchte. Für NotSan Schüler, die (zumindest in Bayern) unter das Schulrecht fallen, musst Du studiert haben. Bestandschutz besteht für bereits tätige Dozenten und Ausnahmen gibt es z.B. für Dozenten, die aktuell ein Studium absolvieren. Darüber entscheidet jedoch die Bezirksregierung, genauso wie über die Anerkennung des Studienganges. Es kommt dabei auch auf das zu unterrichtende Fach an. Als alleiniger Praxisanleiter (NotSan) kann man wohl bei den Praxistrainings mitwirken.


    Für alle anderen Lehrgangsformate im Rettungsdienst kenne ich keine formalen Vorgaben, außer denen der entsprechenden Organisation (z.B. Instruktorenqualifikation).

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.