Exkurs: Ist der RS als Assistent des NotSan ausreichend? Und wenn ja, warum ist er es dann nicht als Assistent des NA?

  • Also ich habe die Beiträge gelesen. Die Einführung, bzw. Ausweitung der RettSan Ausbildung auf mehr als ein Jahr halte ich für falsch. Warum? Da schafft man den zweijährigen RetttAss ab um dann den RettSan aufzubohren?
    Eine einjährige Ausbildung macht den RettSan nicht zwingend attraktiver. Würde man jedoch den RettSan als Zugang zum NotSan für Hauptschüler erweitern (als einjährige Ausbildung), wie es bei der Pflege und dem Pflegehelfer ist, könnten mehr Menschen daran Interesse haben.
    Wenn ich in den TV-L Kr reinschaue (gilt für unsere Unikliniken), macht der Unterschied zwischen Pflegehelfer (einjährig) und Krankenpfleger (dreijährig) gerade einmal 240 € Brutto aus. Dies ist der Grund, warum nicht alle die Krankenpflegeausbildung dranhängen.

  • Würde man jedoch den RettSan als Zugang zum NotSan für Hauptschüler erweitern (als einjährige Ausbildung), wie es bei der Pflege und dem Pflegehelfer ist, könnten mehr Menschen daran Interesse haben.


    Das ist eine bereits hier diskutierte Möglichkeit.
    Somit hätte der NotSan einen höher qualifizierten Fahrer dabei als jetzt.

  • Die Gefahr bestünde, und das ist gar nicht so abstrakt, dass man so zurück in die selbstfinzierte Ausbilung läuft. Komm mal her zu uns, da darfst dann den Sani mach und hinterher gibts nen AG Kredit für den verkürzten NotSan, damit würde die Ausnahme wieder zur Regel, gewonnen wäre nichts. Habe ich angst vor, ehrlich! Das Ziel kann eigentlich langfristig nur sein, dass ausschließlich NotSan in der nichtärztlichen Notfallrettung eingesetzt werden.

  • Würde man jedoch den RettSan als Zugang zum NotSan für Hauptschüler erweitern (als einjährige Ausbildung), wie es bei der Pflege und dem Pflegehelfer ist, könnten mehr Menschen daran Interesse haben.

    Komm mal her zu uns, da darfst dann den Sani mach und hinterher gibts nen AG Kredit für den verkürzten NotSan, damit würde die Ausnahme wieder zur Regel, gewonnen wäre nichts.

    (fett durch mich)


    Ich habe Falkenzucht so verstanden, dass der Hauptschulabschluss + die einjährige Ausbildung zum RS zur Aufnahme der NotSan Ausbildung berechtigt.
    Als Lehrer an einer BFS f. NFS sehe ich das von Harun vorgeschlagene Modell der Verkürzung dahingegen kritisch, als dass der RettSan dann genau die Inhalte der Verkürzung mitbringen müsste. Doch sind die Curricula in der BRD unterschiedlich, geschweige denn haben die Schulen dieselben Inhalte. Die Lernfelder bauen allerdings aufeinander auf.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Harun vorgeschlagene Modell


    befürchten, nicht vorschlagen... ist mir ein wichtiges Detail. Vorschlag wäre, dass man mit Hauptschule + RS und entsprechender Berufspraxis eine Ausnahme erhält in die drei Jährige einzusteigen. Finde den Weg allerdings aus oben genannten Gründen ingesamt gefährlich.

  • befürchten, nicht vorschlagen... ist mir ein wichtiges Detail. Vorschlag wäre, dass man mit Hauptschule + RS und entsprechender Berufspraxis eine Ausnahme erhält in die drei Jährige einzusteigen. Finde den Weg allerdings aus oben genannten Gründen ingesamt gefährlich.

    Verstehe. Ich persönlich würde die Einstiegskriterien nicht verändern.

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  • Naja ich bin ein Freund von Durchlässigkeit und ein RS mit 5 Jahren Berufserfahrung z.B. würde ich gerechtfertigt und angemessen finden. Es ist ja kein Automatismus, man muss ihn ja nicht ausbilden, aber jemand der sich bewiesen hat erhält eine Chance.

    Einmal editiert, zuletzt von Harun ()

  • Ohne NotSan Verkürzung versteht sich! Ich jedenfalls denke schon das man in 5 Jahren sieht ob ein geeigneter Kandidat darunter ist. In der Diskussion sollte man einfach nicht passé davon ausgehen das Hauptschüler lernbehinderte, oder sonstig verhaltensauffällige Affen sind, schon gar nicht wenn sie sich bereits im Betrieb beweisen konnten.

  • Bei einer Verlängerung der Ausbildung auf 12 Monate könnte ich mir eine Durchlässigkeit für Hauptschüler durchaus gut vorstellen, allerdings ohne Verkürzung der Ausbildung.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ohne NotSan Verkürzung versteht sich! Ich jedenfalls denke schon das man in 5 Jahren sieht ob ein geeigneter Kandidat darunter ist. In der Diskussion sollte man einfach nicht passé davon ausgehen das Hauptschüler lernbehinderte, oder sonstig verhaltensauffällige Affen sind, schon gar nicht wenn sie sich bereits im Betrieb beweisen konnten.

    Ich glaube, ich verstehe, was Du meinst. Doch wer ist "man" ? Ich gehe davon aus, dass der von Dir beschriebene Hauptschulabsolvent mit einjähriger RS Ausbildung und 5 Jahren Berufserfahrung keinen Ausbildungsberuf erlernt hat? Denn dann hätte er ja ohnehin die Voraussetzung erfüllt.
    Selbstverständlich stimme ich dem Rest Deiner Ausführung zu.

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  • also ich finde es schon fast anmaßend, dass hier Hauptschüler plötzlich Rettungssanitäter mit 5jähriger Berufserfahrung sein müssen um evtl. (gesetzliche Regelung vorausgesetzt) die NotSan Ausbildung machen zu dürfen. Wieso sind hier Realschüler besser?
    Zu meinem Ursprungspost zurück. Bei der Pflege kann ein Hauptschüler mit der einjährigen Ausbildung "Pflegehelfer" zur GuK Ausbildung. In Bayern umfasst die Pflegehelferausbildung nach BFSO Pflege 600 Theoriestunden. So gesehen kann man, um Gleichwertigkeit zu erreichen, noch einiges in die RS Ausbildung packen.

  • mit der einjährigen Ausbildung

    Hervorhebung durch mich


    Naja diese "einjährige" gibt es eben nicht, daher bin ich für 5 Jahre im Job. Viele Aufstiegsweiterbildungen sehen ohne vorherige Berufsausbildung, ähnliche Modelle vor um einen höherwertigen Abschluss erreichen zu können. IHK Fachwirte zum Beispiel, hier zählt eine min. 5 Jährige Berufspraxis in einem entsprechenden Job/ Position als unterste Zugangsqualifizierung. Und mit ablegen der IHK Prüfung hat man dann sogar seine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung, sind hier fünf Jahre auch Anmaßend?


    Tatsächlich gehe ich in meinem Beispiel, Vorschlag davon aus: das die RettSan Ausbildung so bleibt wie sie ist. Und leider sieht das NotSanG aktuelle keine andere Durchlässigkeit, aber darum diskutieren wir hier ja. Was ich zugebe ist das die Ausbildungszielbeschreibung eigentlich schon und insbesondere mit einer ggf. Änderung des HeilprG tatsächlich schon auf dem Niveau einer mindestens Fachhochschulreife liegt, dabei ist was wirklich hinten raus geschieht erstmal unerheblich.

  • Und mit ablegen der IHK Prüfung hat man dann sogar seine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung


    Es ist glaube ich so, dass man in einigen Bundesländern fachungebunden studieren darf, eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhält man aber nicht. Der Unterschied besteht darin, dass ich mit einer allgemeinen Hochschulreife an jeder Hochschule in Deutschland studieren darf und außerdem das Abitur auch weltweit zu einem Studienbeginn berechtigt. Ein IHK Fachwirt darf in einigen Bundesländern zwar fachungebunden studieren, hat aber kein Recht das in ganz Deutschland zu tun, geschweige denn wird es von anderen Ländern zwingend anerkannt.

  • eine allgemeine Hochschulzugangsberechtigung erhält man aber nicht


    Doch...


    Zitat

    Nach einem Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 6. März 2009 erhalten erfolgreiche Absolventen von Fachwirt-Fortbildungen, für die Prüfungsregelungen nach § 53, § 54 BBiG sowie §§ 42, 42a HwO bestehen und mindestens 400 Unterrichtsstunden (empfohlener Umfang laut DIHK-Rahmenplan) umfassen, die allgemeine Hochschulzugangsberechtigung.

    Quelle Wiki