[Besuch Gewerbeaufsichtsämter}
Passiert da auch mal mehr als ein erhobener Zeigefinger? Angeblich waren die nämlich schon zweimal da und passiert ist nix...
"Angeblich" bedeutet angeblich oder war die Behörde real da und hat dabei auch Verstöße gegen das ArbZG festgestellt? Man könnte einem Arbeitgeber böswillig durchaus unterstellen, dass er ergebnislose Besuche der Aufsichtsbehörde unterstellt um die eigene Praxis zu bagatellisieren. Oder -naheliegender- dass diese angeblichen Behördenbesuche doch nur der Betriebs-Gerüchteküche entstammen.
Es geht in diesem Fall primär um kurzfristige Ausfälle, die irgendwie kompensiert werden müssen. Kollege wird während der Schicht krank, muss ausgelöst werden.
Naja, wenn das auf freiwilliger Basis nicht mehr zu regeln ist, läge die Einrichtung einer bezahlten Rufbereitschaft nahe. Dafür müsste natürlich der Arbeitgeber auch die entsprechende Notwendigkeit erkennen. Vermutlich liegt diese für ihn nicht vor, solange es noch anderweitig funktioniert.
Dann am Montag vielleicht doch nochmal anrufen?!? Was bei uns gerade abgeht, geht auf keine Kuhhaut.
Bei einer Mitteilung an eine Aufsichts-Behörde ohne das vorher konkrete betriebsinterne Aufklärungs- bzw. Änderungsbemühungen erfolgt sind, wäre ich zurückhaltend. Das könnte sich als arbeitsrechtlicher Bumerang auswirken. Ob es sich seitens des Arbeitgebers noch um Anweisungen handelt, die vom Direktionsrecht des AG gedeckt sind, sprich: für den Mitarbeiter noch verbindlich sind, wage ich zu bezweifeln. Wenn die Situation so belastend ist, wie es sich hier liest, dürfte tatsächlich eine arbeitsrechtliche Beratung bei einem (Fach-)Anwalt bzw. einer Gewerkschaft Sinn machen.
Abseits vom rechtlichen Aspekt bin ich ein Freund von "love it, change it or leave it", auch im Interesse der eigenen Psychohygiene.