Verkürzung der Ruhezeiten "in Notfällen"

  • [Besuch Gewerbeaufsichtsämter}


    Passiert da auch mal mehr als ein erhobener Zeigefinger? Angeblich waren die nämlich schon zweimal da und passiert ist nix...


    "Angeblich" bedeutet angeblich oder war die Behörde real da und hat dabei auch Verstöße gegen das ArbZG festgestellt? Man könnte einem Arbeitgeber böswillig durchaus unterstellen, dass er ergebnislose Besuche der Aufsichtsbehörde unterstellt um die eigene Praxis zu bagatellisieren. Oder -naheliegender- dass diese angeblichen Behördenbesuche doch nur der Betriebs-Gerüchteküche entstammen.



    Es geht in diesem Fall primär um kurzfristige Ausfälle, die irgendwie kompensiert werden müssen. Kollege wird während der Schicht krank, muss ausgelöst werden.


    Naja, wenn das auf freiwilliger Basis nicht mehr zu regeln ist, läge die Einrichtung einer bezahlten Rufbereitschaft nahe. Dafür müsste natürlich der Arbeitgeber auch die entsprechende Notwendigkeit erkennen. Vermutlich liegt diese für ihn nicht vor, solange es noch anderweitig funktioniert.


    Dann am Montag vielleicht doch nochmal anrufen?!? Was bei uns gerade abgeht, geht auf keine Kuhhaut.


    Bei einer Mitteilung an eine Aufsichts-Behörde ohne das vorher konkrete betriebsinterne Aufklärungs- bzw. Änderungsbemühungen erfolgt sind, wäre ich zurückhaltend. Das könnte sich als arbeitsrechtlicher Bumerang auswirken. Ob es sich seitens des Arbeitgebers noch um Anweisungen handelt, die vom Direktionsrecht des AG gedeckt sind, sprich: für den Mitarbeiter noch verbindlich sind, wage ich zu bezweifeln. Wenn die Situation so belastend ist, wie es sich hier liest, dürfte tatsächlich eine arbeitsrechtliche Beratung bei einem (Fach-)Anwalt bzw. einer Gewerkschaft Sinn machen.


    Abseits vom rechtlichen Aspekt bin ich ein Freund von "love it, change it or leave it", auch im Interesse der eigenen Psychohygiene.

  • Imho ist es Aufgabe des Arbeitgeber für eine ausreichend große Ausfallreserve zu sorgen, die im Bedarfsfall Dinge wie Urlaub, Fortbildungen, krank etc kompensieren kann. In meinen Augen kann es nicht sein, dass diese Aufgabe regelmäßig auf den Mitarbeiter abgewälzt wird.
    Andererseits machen es viele Mitarbeiter ihrem Chef, ihrer Dienstplanung etc verdammt einfach, indem sie die beschriebene Verkürzung der Ruhezeit zwar maulend, aber dennoch ohne wirklichen Widerstand hinnehmen.
    Je nach dem wie groß der Personalmange und damit der Aufwand einen Dienstplan zu erstellen ist, würde ich als Verantwortlicher mich wohlmöglich ebenfalls über diesen einfachen und für mich gemütlichen Weg freuen und ihn, solange es funktioniert und niemand etwas dagegen unternimmt, gehen.


    Mit anderen Worten: Als Mitarbeiter würde ich mich gegen solche dienstplanerischen Unzulänglichkeiten wehren bzw habe dies in der Vergangenheit schon getan.
    Ob nun dadurch dass man auf seine Ruhezeit besteht, zum Anwalt geht, die MAV um Hilfe bittet, Hilfe bei einer Gewerkschaft sucht etc muss jeder für sich entscheiden.
    Was dabei die Kollegen machen ist mir in erster Linie schnurz. Die können gerne eine Doppelschicht nach der anderen fahren, 14 Tage am Stück ohne Ausgleich durcharbeiten.


    Volle Zustimmung :thumbup:

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Abseits vom rechtlichen Aspekt bin ich ein Freund von "love it, change it or leave it", auch im Interesse der eigenen Psychohygiene.

    Im Rahmen der Psychohygiene möchte ich v. a. erstmal langfristig an einem Ort bleiben. Nach mehreren
    Jahren mit vielen Arbeitgebern bin ich es leid, jetzt schon wieder Bewerbungen schreiben zu müssen. Andererseits zahle ich nicht mehr jeden Preis für meinen Arbeitsplatz.



    Was meine Kollegen machen, ist mir auch relativ egal, wobei es schon schön wäre, wenn wir alle an einem Strang zögen. Ich für mich selbst habe jedoch die Entscheidung getroffen, dass ich das Auto abmelde, sobald der Kollege die Ruhezeit unterschritten hat. Mal sehen, wie oft ich das praktizieren muss, bis jemand wirklich reagiert.

  • Hi!
    verstehe mich nicht falsch, ich hab auch schon danebengegriffen, aber waren nicht mehr Infos von der Wache zu bekommen-was Arbeitsbedingungen usw dort angehen?
    Grüße Dani

    Wenn man tot ist, ist das für einen selbst nicht schlimm, weil man ja tot ist. Schlimm ist es aber für die anderen...
    Genau so ist es übrigens wenn man doof ist...

  • Wie werden die Mitarbeiter zu diesen Unterschreitungen rekrutiert? Der einzelne MA müsste sich ja proaktiv in seiner Freizeit zur Verfügung stellen.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Ich für mich selbst habe jedoch die Entscheidung getroffen, dass ich das Auto abmelde, sobald der Kollege die Ruhezeit unterschritten hat.


    Ich halte es für schwierig, wenn es dich nicht selbst betrifft...

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!


  • Wie werden die Mitarbeiter zu diesen Unterschreitungen rekrutiert? Der einzelne MA müsste sich ja proaktiv in seiner Freizeit zur Verfügung stellen.

    Tja, wenn man ganz lieb bitte bitte sagt und schön rum schleimt, ist alles möglich. Aber ich seh es nicht mehr ein, mit einem übermüdeten Kollegen auf einem Fahrzeug zu sitzen.

    Ich halte es für schwierig, wenn es dich nicht selbst betrifft...


    Ich möchte aber nicht im Graben landen, weil der Kollege am Steuer in einen Sekundenschlaf verfallen ist... Mein Hinterteil ist mir da echt wichtiger als ein "Hauptsache der Dienstplan ist besetzt".

  • Als ich hier angefangen habe, hatten wir noch einen Chef, der pro Mitarbeiter war und nicht pro eigenem Vorteil...


    Kenne ich auch... Solche, erstere, Chefs haben immer kürzere Halbwertszeiten...

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Generell haben die (neueren) RDLs in BaWü momentan Halbwertszeiten die weit unter ihren Mitarbeitern liegt. Egal wohin man schaut.

  • Ich bin einfach zu blöd zum Zitieren :shout:


    10 Jahre find ich ganz passabel, aber ich war einfach zu spät. Ich geb dem Neuen ein Jahr, maximal eineinhalb. Ähnliche Konstellation wie bei einem meiner alten AG in den neuen Bundesländern, der hat nach eineinhalb Jahren das Handtuch geworfen. Popcorn steht bereits auf der Einkaufsliste.

  • Bevor wr uns weiter über das bemitleidenswerte Bundesland im Südwesten auslassen, mal eine Frage zum Threadtitel.


    Wie sieht dass eigentlich im Rettungsdienst mit "sehr langen Pausen" bzw Polizeischicht aus? Also zum Beispiel ein Arbeitnehmer der zuerst vormittags vier-fünf Stunden zB im Büro sitzt (zB Wachleitung) und dann am Abend entweder a) eine kurze abendliche Schicht oder b) eine komplette Nachtschicht fährt.
    In Fall a) hätte er/sie insgesamt vielleicht zehn Stunden gearbeitet mit einer fünfstündigen (oder etwas in dem Bereich) Pause, in Fall b) hätte sie/er 13h mit neun Stunden "Pause".
    Wie sehr sagt da das ArbZG nein?

  • ArbZG definiert einen Arbeitstag als 24 Stunden beginnend ab Schichtbeginn. Wenn der Mensch also von 8-12 den Bürohengst mimt, darf er innerhalb dieses Zeitraumes maximal noch sechs, in Ausnahmen acht Stunden arbeiten (Tarifvertrag o. ä.). Eine komplette Nachtschicht mit 12 Stunden würde die zulässige tägliche Arbeitszeit überschreiten, auch acht Stunden wären eigentlich auch nicht mehr möglich, weil laut ArbZG die tägliche Arbeitszeit bei zehn Stunden liegt.


    Ausnahmen regeln Tarifverträge, die AVR etc., wobei diese auch nicht endlos möglich sind.