Ärger im Kreis Rottweil / Geblitzt mit Rettungsfahrzeug – drohen Fahrern des DRK plötzlich Strafen?

  • Was die Bedarfsplanung betrifft, so werden (sollten) neben den Simulationen per Software auch reale Anfahrtmessungen vollzogen werden, u.a. auch zu unterschiedlichen Tageszeiten (z.B. Berufsverkehr), um im Zweifel reale Messwerte erzeugen zu können. Im Bereich der Feuerwehr sind solche Mess-Einsatzfahrten zur Ermittlung der Eintreffzeit deutlich häufiger vorzufinden (z.B. Drehleiter als zweiter Rettungsweg) wie im Rettungsdienst.

    Wer möchte denn schon mit realistischen Zahlen arbeiten, wenn die ganze Veranstaltung dadurch nur unnötig teuer wird? =O

  • Wie ich schon sagte, die Feuerwehr tut dieses durchaus. Da geht es um die Feststellung, wie schnell bestimmte Objekte von der nächsten Drehleiter erreicht werden können (zweiter Rettungsweg). Das hat u.a. dazu geführt, dass eine Gemeinde hier in der Ecke zwei Drehleitern im Gemeindegebiet hat, jedoch nur eine Rettungswache. Eine zweite Gemeinde muss wohl demnächst eine zweite Drehleiter anschaffen. Das ist auch im Rettungsdienst möglich, um Unsicherheiten real auszutesten. Bisher habe ich davon, im Gegensatz zur Feuerwehr, im Rettungsdienst noch nicht viel mit bekommen. Da wird sich scheinbar zu viel auf Software verlassen. Anders kann ich mir manche Dinge jedenfalls nicht erklären.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Was die Bedarfsplanung betrifft, so werden (sollten) neben den Simulationen per Software auch reale Anfahrtmessungen vollzogen werden, u.a. auch zu unterschiedlichen Tageszeiten (z.B. Berufsverkehr), um im Zweifel reale Messwerte erzeugen zu können. Im Bereich der Feuerwehr sind solche Mess-Einsatzfahrten zur Ermittlung der Eintreffzeit deutlich häufiger vorzufinden (z.B. Drehleiter als zweiter Rettungsweg) wie im Rettungsdienst.

    Moin, es sind im Vorwege der Standortplanung in Schleswig-Holstein genau die erwähnten Messfahrten unter Anwendung von blauem Lichte und schallendem Horn in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt durchgeführt worden. Aus diesen Messfahrten sind dann die Durchschnittswerte ermittelt worden. Simulation per Software gäbe es ”damals” noch nicht.

  • Wieso denn? Von der Planungskommission ist doch niemand gefahren und kein Fahrzeugführer kann angewiesen werden, mit einer bestimmten (überhöhten) Geschwindigkeit zur Einsatzstelle zu fahren. Also war die Planung möglicherweise fehlerhaft, weil sie von zu hohen Durchschnittsgeschwindigkeiten ausging, aber doch keine Ordnungswidrigkeit an sich.

    Moin, woher hast Du die Informationen über die Mitglieder der ”Planungskommission?” Die Behauptung, von denen sei niemand selbst gefahren ist falsch.

  • Wer möchte denn schon mit realistischen Zahlen arbeiten, wenn die ganze Veranstaltung dadurch nur unnötig teuer wird? =O

    Die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein wollten mit realistischen Zahlen planen und es hat ordentlich Geld gekostet. Wann ist denn ”etwas” unnötig teuer?

  • Moin, es sind im Vorwege der Standortplanung in Schleswig-Holstein genau die erwähnten Messfahrten unter Anwendung von blauem Lichte und schallendem Horn in jedem Kreis und in jeder kreisfreien Stadt durchgeführt worden. Aus diesen Messfahrten sind dann die Durchschnittswerte ermittelt worden. Simulation per Software gäbe es ”damals” noch nicht.

    Ist doch okay. Auch ich habe im Studium noch mit Taschenrechner und/oder Excel-Tabelle die Bedarfsplanung gelernt. Kann man machen, dauert aber ebend ein "wenig" länger, bis man die Standorte und Grenzen von Rettungswacheneinsatzbereichen und die dazu notwendige Anzahl und Dienstzeiten von Rettungsmitteln berechnet hat. Mittlerweile gibt es ja Software, auch schon so gut, dass man die Hilfe bestimmter Firmen, wie Schmiedel-Forplan, oft gar nicht mehr benötigt. Erst gestern Abend konnte ich bei der DGRe einen spannenden Vortrag zur Bedarfsplanung verfolgen; u.a. KI in der Bedarfsplanung.


    Ein Problem in den Trägerverwaltungen ist recht häufig, dass wenig bis gar keine operative Einsatzerfahrung von der Straße vorhanden ist. Ich bin ja nun auch seit einigen Wochen in der Verwaltung tätig und bemerke genau dieses regelmäßig. Leider ist vielerorts immer noch der Verwaltungslehrgang 2 bzw. ein reines Verwaltungsstudium Voraussetzung, um Sachbearbeiter Rettungsdienst in einer Trägerverwaltung zu werden. Da hat man einige Dinge verpennt. U.a. auch, dass eine Kombination von beidem die bessere Voraussetzung für bestimmte Verwaltungstätigkeiten ist. Und das geht heutzutage durchaus.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Wie ich schon sagte, die Feuerwehr tut dieses durchaus. Da geht es um die Feststellung, wie schnell bestimmte Objekte von der nächsten Drehleiter erreicht werden können (zweiter Rettungsweg).

    Testfahrten unter Verwendung optischer und akustischer Sondersignale sind in Schleswig-Holstein leider nicht mehr erlaubt. Noch Fragen? Ich kann die Adressen des Innen-, Sozial- und Wirtschaftsministeriums hier gerne einstellen.

  • Danke, nett von Dir. Aber die brauche ich nicht.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ein Problem in den Trägerverwaltungen ist recht häufig, dass wenig bis gar keine operative Einsatzerfahrung von der Straße vorhanden ist. Ich bin ja nun auch seit einigen Wochen in der Verwaltung tätig und bemerke genau dieses regelmäßig.

    Da habt Ihr in der Region Hannover doch einen genau passenden Kollegen aus dem echten Norden bekommen. Langjährig auf dem Bock, nebenbei Studium absolviert, im Qualitätsmanagement bewandert.......

  • Da habt Ihr in der Region Hannover doch einen genau passenden Kollegen aus dem echten Norden bekommen. Langjährig auf dem Bock, nebenbei Studium absolviert, im Qualitätsmanagement bewandert.......

    Ich weiß wen Du meinst, jedoch arbeite ich in einer anderen Verwaltung / Dienststelle. Ich selbst kann nicht so viel zu der Person sagen.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Na Respekt an die Person, die diese Zahlen ausgewürfelt hat. Gerade Innerorts darf es da weder Kreuzung, noch Ampeln, noch jemand auf den Straßen sein, damit man so eine Durchschnittgeschwindigkeit von 58 km/h erreicht.

    Vor vielen Jahren haben ein damaliger Kollege und ich uns mal den Spaß gemacht von allen Alarmfahrten (innerstädtisch) zum Patienten die Durchschnittsgeschwindigkeit im Nachgang zu berechnen. Sicherlich nicht wissenschaftlich, aber wir sind bei keiner Alarmfahrt im Schnitt an die 50 km/h gekommen und es lag bei 190 PS sicherlich nicht an der Motorisierung des RTW.

  • Ich habe einen Arbeitsweg von 27 km, der größtenteils über vierspurige, autobahn-ähnliche Bundesstraßen und innerstädtische Schnellwege führt, wo in der Regel 100 und 80 km/h erlaubt ist. Dann einige Straßen eben mit 50 km/h. Trotzdem komme ich im Berufsverkehr nie über einen Durchschnitt von 25 bis 30 km/h in der Stunde, die ich im Auto sitzen muss. Das sagt auch schon viel über den Zustand der Verkehrsinfrastruktur, wie ich finde. Daher finde ich die Werte auch etwas "komisch". Ich habe zu Hause noch alte Unterlagen aus dem Studium, wo wir Messungen auf verschiedenen Straßentypen vorgenommen haben. Da schaue ich noch mal rein und vergleiche die mit den Angaben wie oben genannt noch mal. Bin gespannt.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Na Respekt an die Person, die diese Zahlen ausgewürfelt hat.

    Wie bereits dargestellt, sind die von mir hier eingestellten Durschnittswerte das Ergebnis echter Befahrungen in jedem einzelnen Kreis und jeder kreisfreien Stadt in Schleswig-Holstein.


    Dummerweise nur dreht sich die Welt aber stetig immer weiter. Wie man seit einigen Jahren ja gut beobachten kann, werden in vielen Städten ganze Bereiche in Tempo 30 Zonen inclusive rechts vor links Regelungen verwandelt, Blumenkübel und Bodenschwellen verschönern das Straßenbild usw. Wenn dann als Ergebnis einer landesweiten Planung Rettungswachen errichtet werden, ist der dafür verwendete Mörtel noch nicht ganz trocken und schon hat sich die Welt weitergedreht. Wenn man sich dann noch die Straßenbreiten in Neubaugebieten ansieht, wo der Paketdienst den Verkehr ganz natürlich ausbremst, sobald er die Notfallbestellung von Amazon ausliefert, kann man seine Planungen gleich in die Mikrowelle schieben..

  • Testfahrten unter Verwendung optischer und akustischer Sondersignale sind in Schleswig-Holstein leider nicht mehr erlaubt. Noch Fragen? Ich kann die Adressen des Innen-, Sozial- und Wirtschaftsministeriums hier gerne einstellen.

    Ist so etwas überhaupt (noch) erlaubt?

  • Anfahrtübungen laufen meines Wissens über sog. Übungsfahrten. Allerdings nur für die Feuerwehr, Bundeswehr, Katastrophenschutz, eben das, was über §35 (1) StVO läuft (hoheitliche Aufgaben). Da wird es für den Rettungsdienst schwierig.


    Hier gibt es Anfahrtübungen für (neue) Objekte und Bestandsprüfungen (veränderte Verkehrsinfrastruktur). Vor allem der zweite Rettungsweg, für die in manchen Objekten eine Drehleiter erforderlich ist, machen realistische Anfahrtübungen notwendig (schafft es die Drehleiter innerhalb der Frist vor Ort zu sein?)


    Vom Rettungsdienst selbst habe ich in der Vergangenheit sowas schon mal gehört, selbst aber nicht erlebt.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Moin,


    nach meiner Einschätzung sind Anfahrtsübungen zu neuen Objekten wohl nur zulässig, sofern diese im Rahmen einer sog. Alarmübung erfolgen. Ansonsten dürften Anfahrtsübungen zu Testzwecken wohl nur ohne Sondersignale erfolgen.


    im Ländle gibt es zu Sonderrechten bei Übungsfahrten der Feuerwehr folgende Auffassung:


    […]

    Sonderrechte bei Übungsfahrten der Feuerwehr

    Übungsfahrten der Feuerwehr zählen zur Erfüllung hoheitlicher Aufgaben im Sinne des § 35 Abs. 1 StVO. Es ist daher möglich, sich über die Bestimmungen der StVO hinwegzusetzen, wenn es der Zweck der Übung dringend erfordert. Die Sonderberechtigten des § 35 StVO können sich unter den dort genannten Voraussetzungen auch über die Bestimmungen des § 38 StVO hinwegsetzen. Das bedeutet, dass die Feuerwehr auch bei Übungsfahrten sich durch Blaulicht und Einsatzhorn freie Bahn verschaffen kann. Voraussetzung ist jedoch stets, dass der Tatbestand des § 35 Abs. 1 StVO erfüllt ist. In allen Fällen ist § 35 Abs. 8 StVO zu beachten[…]


    Quelle: https://www.lfs-bw.de/themen/a…eise/sosieinsatzuebungen/

  • Haste schön gegoggelt! ^^ Selbstverständlich werden diese als Übungen deklariert. Werden über den entsprechend Dienstweg der Gemeinde/Gemeindewehrführung an den Landkreis gemeldet. Wie umfangreich die Übung dann wird ist ja eine andere Sache. Offiziell sind es Übungen. Übungsziel: Alarmplan prüfen. Meldezeit, Alarmierung, Ausrückzeit, Anfahrtzeit, Rüstzeit nach Eintreffen (wie schnell ist die Drehleiter betriebsbereit und angeleitert am Objekt zur Rettung). Andere Dinge wie Zufahrten und Aufstellflächen halt noch, hat aber nichts mit dem Thema zu tun.

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Vom Rettungsdienst selbst habe ich in der Vergangenheit sowas schon mal gehört, selbst aber nicht erlebt.

    Anekdote (ca 20 Jahre her): Im tiefen Süden der Bundesrepublik Deutschland erhält eine private Firma von den Behörden des Landkreises eine Genehmigung, zur Prüfung der Hilfsfristen mit Sondersignal zu fahren. Dabei wurden sie gestoppt und legten sofort die behördliche Legitimation vor. Antwort: „Dieses Schreiben interessiert uns nicht und ist auch nicht gültig, wir sind die Kantonspolizei!“ Blöd, wenn man nicht merkt, dass man die grüne Grenze passiert hat. War wohl ziemlich teuer!

  • Die Kreise und kreisfreien Städte in Schleswig-Holstein wollten mit realistischen Zahlen planen und es hat ordentlich Geld gekostet. Wann ist denn ”etwas” unnötig teuer?

    Naja, wenn man eben nicht unrealistisch hohe Durchschnittsgeschwindigkeiten zugrunde legt, dann benötigt man mehr Fahrzeuge, dadurch wird die Vorhaltung teurer. Da dies meistens nicht das Ziel ist, rechnet man sich die Zahlen schön, dadurch wird es eben nicht teurer.


    Moin, woher hast Du die Informationen über die Mitglieder der ”Planungskommission?” Die Behauptung, von denen sei niemand selbst gefahren ist falsch.

    Ok, dann sind die da tatsächlich gefahren. Haben die aber tatsächlich diese durchschnittlichen Geschwindigkeiten erreicht oder haben sie die hochgerechnet? Auf welchen Strecken und wie lange haben sie die Geschwindigkeiten erreicht? Innerstädtisch 58 km/h im Durchschnitt auf eine längere Strecke ist völlig utopisch, wie jeder Berufspendler aus leidvoller Erfahrung weiß.