Ein Angehöriger schlägt während eines Einsatzes den Notarzt und erhält hierfür eine Bewährungs- und Geldstrafe.
Ein persönlicher Kommentar: Ich musste neulich auch für einen Angehörigen den RD rufen und war mit der Versorgung alles andere als einverstanden, sie war fachlich einfach unterirdisch. Geschlagen habe ich die Kollegen dennoch nicht, auch nicht diskutiert. Hätte meinen Angehörigen ja in keiner Weise weitergeholfen. Für ein Verhalten wie im Artikel geschildert bedarf es m.E. eine gewisse Prädisposition zur Gewalt.
Die lasche Anwendung des §115 StGB (sofern hierauf das Urteil begründet ist) ist ein Schlag in das Gesicht aller Retter.