Für die Bezeichnung LRA, was ist notwendig?
- RA sein
- Berufspraxis
- Ausbildungsbefähigungsnachweis (Ausbilderschein)
Ist es das, oder wie funzt das?
Diesbezüglich hatten wir bei uns gerade eine heftige Diskussion
Für die Bezeichnung LRA, was ist notwendig?
- RA sein
- Berufspraxis
- Ausbildungsbefähigungsnachweis (Ausbilderschein)
Ist es das, oder wie funzt das?
Diesbezüglich hatten wir bei uns gerade eine heftige Diskussion
Mindestalter: 24 J.
Berufspraxis RA: 2 J.
bestandene LRA-Ausbildung an einer RD-Schule.
Aber bis dahin hast Du doch noch Zeit...
Gruss,
Medic5754
Hallo Axel,
diese Info hatte ich zuerst auch, aber dann meinte ein anderer LRA, er hätte bei der IHK seinen Ausbilderschein gemacht und der wäre gleichwertig und er ist offiziell LRA.....
Nun ja, es kommt drauf an, was man mit dem Teil anfangen will...
Laut RettAssG wird der Auszubildende lediglich von einem erfahrenen Rettungsassistenten angeleitet. Der LRA ist eine Erfindung der HiOrgs.
Auch beinhaltet der LRA zu großen Teilen Themen der ADA nach IHK.
Anerkennungen müssen über die jeweilige Behörde laufen.
Gruß, Nils
http://www.mtb-bayern.de/wDeut…ngsassistent.php?navid=20
Endlich gefunden, da stehts ja. IHK-Ausbilderschein ist gleichwertig :prost:
Aber Hallo Klaus *freu*
Das ist ja meine Schule *schwärm*
Da siehste mal...
Gruß Andreas
PS: Wie bist auf die Seite gekommen?
google.....
auf dieser HP waren die infos fundierter wie woanders. dewegen haben ich diese seite reingestellt
Na logo!
Schön das dir die Seite gefällt!*g*
Also bei unserem LRA-Lehrgang geht es (fast) auschließlich um die pädagogisch richtige Vermittlung von Wissen!
ZitatOriginal von Klaus
http://www.mtb-bayern.de/wDeut…ngsassistent.php?navid=20
Endlich gefunden, da stehts ja. IHK-Ausbilderschein ist gleichwertig :prost:
aha? ich lese dort nur:
ZitatDiese Ausbildung kann, im Rahmen der Gleichwertigkeit, als Ausbildereignung der IHK* anerkannt werden, soweit sie an Körperschaften des öffentlichen Rechts oder staatlich anerkannten Institutionen durchgeführt wird.
LRA kann als Ausbildereignung IHK anerkannt werden. Von umgekehrter Anerkennung sehe ich nichts...
Leider habe ich gerade keinen passenden Link, allerdings ist es richtig, daß die Ausbilderbefähigung der IHK gleichwertig zu einer LehrRettAss-Schulung ist.
Wie Ranger schon richtig schrieb, geht es bei dem Lehrgang lediglich um methodisch-didaktische und pädagogische Inhalte.
Es gibt durchaus "IHK-Lehrrettungsassistenten".
Mir ist bislang nur bekannt, daß bestimmte Schulen ZUSÄTZLICH die Prüfung zum IHK-Schein anbieten
Die IHK kennt in ihren Regelungen zur ADA Anerkennungsmöglichkeiten von Tätigkeit oder Ausbildungen. Eine solche ist mit dem Besuch eines LRA-Kurses offensichtlich gegeben.
Inwiefern die jeweiligen Behörden den IHK-Schein als regulären LRA anerkennen, entzieht sich meiner Kenntnis.
Gruß, Nils
Danke für die Info
Wie läuft das mit der Anerkennung? Muss das über das Amt laufen?
Läuft bei uns mit Prüfung (Lehrvortrag), welcher von der Bezirksregierung abgenommen wird.
Ich meine, wer sagt, das ich mich LRA schimpfen darf, wenn ich das Prüfungszeugnmis habe. Ist es automatisch oder muss ich das Amt nerven?
Nun, wenn man es auf die Spitze treiben würde, kannst Du Dich LRA nennen sobald Du RA bist.
Denn meines Wissens existieren zwar LRA-Ausbildungen, aber die Bezeichnung ist nicht gesetzlich geschützt.
Also dann...
Gruss,
Medic5754.
Ich würde sogar soweit gehen und behaupten, der überwiegend angebotene Anteil an LehrRettAss-Lehrgängen ist sein Geld nicht wert, da die zusätzlich vermittelten Inhalte nicht wirklich für eine Ausbilderbefähigung qualifizieren. Aber auch das wird sich hoffentlich mit einer Novellierung ändern.
Soweit ich weiss ist es so das man um LRA zu werden zu können nur die RettAss urkunde braucht und dann eben diesen IHK kUrs machen muss. Alle anderen Beschränkungen(Alter, Berufspraxis, usw.) sind Beschränkungen die von der Schule aufgestellt werden.
Ich kenne eine Schule da brauch man wirklich ebn nur den RettAss Schein und kann dann den LRA machen..
ZitatOriginal von Maverick83
Ich kenne eine Schule da brauch man wirklich ebn nur den RettAss Schein und kann dann den LRA machen..
@ Maverick
Welche Schule ist das?? Habe ich noch nie gehört. Klingt aber interessant.
Interessant ? Das zeigt doch nur einmal mehr als deutlich, was man von vielen LehrRettAss-Lehrgängen halten kann - nichts.
Was soll der Quatsch, einen gerade fertig ausgebildeten Rettungsassistenten, womöglich noch ohne jegliche Berufserfahrung, gleich zum Lehrrettungsassistenten auszubilden ? Was soll dieser "seinen Schülern" beibringen ?
Tut mir leid, aber ich muss immer wieder lächeln, wenn sich 21-jährige mit der Bezeichnung "Lehrrettungsassistent" schmücken. Selbst keine bis kaum Berufserfahrung, aber schon andere ausbilden wollen. Da wundert man sich dann, woher die Defizite und seltsamen Denk- und Arbeitsweisen herkommen...