ZitatAlles anzeigenStreit um rufschädigende Faust - Rotes Kreuz sieht Namensrechte durch linke Demosanitäter verletzt
Von Peter Nowak
Heute wird in Hamburg über eine Klage gegen Demo-Sanitäter entschieden.
Viele haben sie schon auf politischen Aktionen gesehen: die Demosanitäter. Wenn Tränengas eingesetzt wird, spülen sie die Augen der Aktivisten aus. Auch Erste Hilfe bei Verletzungen durch Polizeiknüppel ist nicht selten. Damit die Hilfesuchenden im Ernstfall wissen, an wen sie sich wenden können, tragen die Demosanitäter ein Rotes Kreuz, aus dem eine Faust ragt, sichtbar am Rücken.
Das ist dem DRK schon seit Jahren ein Dorn im Auge. Heute soll das Hamburger Landgericht entscheiden, ob die Aktivisten ihr Symbol weiter verwenden dürfen. Angeklagt ist die Rechtshilfeorganisation Rote Hilfe. Die vom DRK beauftragten Rechtsanwälte werfen ihr vor, die Broschüre ?Ruhig Blut? mit Erste-Hilfe-Tipps zu vertreiben. In der Broschüre ist auch das vom DRK inkriminierte Symbol zu sehen. Auch das Internetportal ?nadir? wurde verklagt, weil auf seinen Seiten Materialien der Demosanitäter mit dem Symbol zugänglich gewesen sein sollen.
Die Anwälte der Kläger machen geltend, es bestehe die Gefahr, dass dieses Symbol mit dem Zeichen des Roten Kreuzes verwechselt werden könnte. Das hält ein Sprecher von nadir gegenüber ND für absurd: ?Das Demosanitäterzeichen ist für uns in erster Linie ein in historischer Kontinuität benutztes Differenzierungsmerkmal, das Demosanitäter von Sanitätern des Roten Kreuzes unterscheidet.?
Tatsächlich entstand die Bewegung schon in den 20er Jahren des letzten Jahrhunderts in der Arbeiterbewegung. Im Gegensatz zum DRK waren sie parteiisch auf Seiten der Demonstranten und kooperierte nicht mit Polizei und Justiz. Als Zeichen ihrer politischen Haltung diente die geballte Faust. Diese Tradition wurde in den 70er Jahren wieder aufgenommen.
Schon in anderen Verfahren haben Gerichte entschieden, dass das Symbol der Demosanitäter schon wegen der geballten Faust nicht mit dem DRK verwechselt werden kann. Das sehen dessen Anwälte anders. Die Verletzung des Namensrechts sei ?besonders gravierend?, weil die dem Kreuz hinzugefügte Faust ?als Inbegriff der Gewalt dem Sinngehalt des völkerrechtlichen Schutzzeichens des Klägers zuwiderläuft und geeignet ist, den guten Ruf des Klägers erheblich zu schädigen?.
Dazu könne indes auch der Prozess beitragen. Die Beklagten wollen darauf aufmerksam machen, dass die Führung des DRK nach der Gleichschaltung im Nationalsozialismus mit den Nazis kooperierte, während die Vorläufer der Demosanitäter verboten wurden.
Quelle: http://www.nd-online.de/artikel.asp?AID=86857&IDC=2
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