Mindesalter im RD?

  • Wir schauen in diesem Fall schon, dass die minderjährigen Sanis nur bei Diensten eingesetzt werden, wo nichts soviele "schlimme" Sachen passieren und keine großen Gefahren bestehen.
    Das mit den fahren ohne Helm ist so ne Sache. Wenn das einem Erwachsenen passiert wäre, hätte auch der Gruppenführer eine gewissen Verantwortung, denn er ist dafür zuständig, dass seine Helfer ihre perönliche Schutzausrüstung tragen und diese in Ordnung ist.


    Trotzdem bleib ich der Meinung, dass ein 16-Jähriger im San-Dienst sein darf und es als Schnuppergelegenheit für den RD nutzen kann.


    de Tobi

  • deTobi:
    Ich glaub du hast da irgendwas falsch verstanden...
    Ich wollte mit dem Beispiel nur klarmachen das die Sanis auch bei einem "popligen" Radrennen mit dem Tod konfrontiert werden können.
    Ich verstehe dein Beitrag mit Gruppenführer und Verantwortung,... nicht so ganz...
    Gruß Andreas

  • Hallo Andreas.


    Entschuldigung hab dich echt ein wenig missverstanden. Hoffe du verzeist mir.
    Klar kann man bei sowas mit dem Tod in Berührung kommen. Das kann man auch nichtsahnend auf der Strasse laufend.
    Meine Oma sagt immer der Teufel ist Eichhörnchen.
    Aber die Wahrscheinlichkeit ist geringer. Ich weiß aus eigener Erfahrung ist in der Regel ist sowas ein gutes Sprungbrett für den RD.


    de Tobi

  • Zitat

    Aber dann mal ne blöde Frage- was ist wenn ein 16jähriger Sani von der Bereitschaft Sanitätsdienst beim nem Fahrradrennen macht und da einer ohne Helm meint mit dem Kopf zu bremsen??? So geschehen bei uns!


    Das würde konsequenterweise auch bedeuten, bei jedem Sanitätsdienst nur noch RD Personal einzusetzen (machen wir !!), oder vielleicht sogar Notärzte !?


    Ein SanDienst ist zur "Ersten Hilfe" vor Ort da, bis der RD eintrifft. Man sollte die QUALITFIKATION vom GEFAHRENPOTENTIAL der Veranstaltung abhängig machen.


    Zum ALTER möchte ich anmerken, dass bei einem Einstieg AB 18 bei den meisten der Zug abgefahren ist. Erfahrungsgemäß fangen viele ehrenamtlche bereits in der Jugend ab ca 15 in den HiOrgs an. Das ist für die Bestandspflege auch gut so. Ansonsten verlieren wir dieses Pesonal wahrscheinlich an Kegel- oder Tierzuchtvereine.


    Bei Diensten muss ein VERANTWORTLICHER Sanitäter natürlich volljährig sein, weiteres Personal kann jünger sein, wenn die entsprechende EIGNUNG und REIFE vorhanden ist.


    Gruss an das neue Forum


    ThorstenH

  • Ich bin auch der meinung das minderjährige im RD mitfahren da sich viele wünschen RettAss oder RettSan werden wollen und wenn man beim Rettungsdienst schon mal schnupper kann, aber ich finde nur wenn diese person eine weitere fortbildung schon hat beispielweise San A, San B oder RH. Das hat mir viel auch viel geholfen in den HiOrgs und da sind wir wieder beim Radrennen bei uns war es ja zwar kein Radrennen aber Inliner maraton und die straße war nass und da ist auch jemand ausgerutsch und da wurde er auch mit notartzt abgeholt, also es kann überall passieren.Da waren auch 80 % minderjährige sannis dabei


    mfg Timo

    Einmal editiert, zuletzt von Timo Kiehn ()

  • 18 Jahr, blondes Haar, blaulicht fahr


    ne mal den Zynismus beiseite, aber sollte aus diesem Aspektpunkt das Mindestalter nicht ein bisschen höhergeschraubt werden?
    Ich vermisse die Abschaffung des PBS im RD, da der Besitz des PBS mal zumindest ein gewisses Alter und den Nachweis über eine gewisse Fahrpraxis
    erzwingt.


    Ahab


    Der Zynismus (griechisch kinismós - wörtlich die Hundigkeit im Sinne von Bissigkeit, von kýnos - der Hund)

  • Zitat

    Original von Timo Kiehn
    aber ich finde nur wenn diese person eine weitere fortbildung schon hat beispielweise San A, San B oder RH.


    DAS würde ich sogar noch erweitern und auch von dem anleitenden RettAss entsprechende Qualifikationen fordern (Praxisanleiter RD, LRA etc)

  • Völlig korrekt, Ahab. Viele Eltern würden ihren 18-jährigen Sprösslingen niemals das neue Auto zur Verfügung stellen, der Rettungsdienst aber ermöglicht noch viel mehr - "Ich fahre am Wochenende mit nem großen Mercedes, jede Menge Sonderausstattung und eingebauter Vorfahrt !" ;)


    Spaß beiseite - ich finde es geradezu unverantwortlich, junge Menschen mit keinerlei Fahrpraxis als Fahrzeugführer im Rettungsdienst einzusetzen. Hierzu werden oft nichtmals entsprechende Fahrsicherheitstrainings angeboten, um überhaupt ansatzweise den Umgang mit dem Rettungswagen zu lernen.
    Vielmehr ist die Devise hier "Learning by doing" - ein Umstand, auf den meines Erachtens viel mehr Augenmerk gelegt werden sollte, auch in der Öffentlichkeit.


    Nils


    Die Qualifikation "LRA" ist derzeit leider noch kein Garant für eine praxisgerechte oder vernünftige Anleitung von Praktikanten. Jeder, ob dazu geeignet oder nicht, kann diese Qualifikation erlangen, wenn er nur über den entsprechenden finanziellen Rahmen verfügt. Dies sollte sich aber mit einer Neuregelung im Zuge einer Novellierung des RettAssG und der Ausbildungsverordnung ebenfalls ändern.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich will gar nicht wissen wie viele Zivis RTW fahren müssen ohne jemals davor so ein großes und schweres Auto bewegt zu haben. Hinzu kommt auch noch die große Verantwortung für die Mitfahrer und Patienten.
    Wir haben eine gute Lösung und schicken sämtliche RTW Fahrer auf einen Verkehrübungsplatz und lassen vom ADAC ein Fahrsicherheitstraining machen.
    Dann kann man wenigstens mal das Gefahrenpotential ein wenig einschätzen.
    Ach ja,vor 2 Jahren fiel dabei aus Versehen ein kurz vor der Ausmusterung stehender RTW um... :D
    Gruß Andreas

  • Als ich meinen Zivi begonnen habe durfte ich auch sehr schnell den RTW fahren, aber bei mir im Kreis muss der Hauptamtliche RettAss. mit Sonderrechten fahren! Somit kam es das ich in meiner gesamten Zivizeit (10 Monate) genau einmal den RTW mit Signal fuhr....


    Ausserdem haben die Kollegen mir die wichtigen Sachen mit dem RTW auch ohne Verkehrsübungsplatz gezeigt.
    Fahr mal an die Mülltonne so ran das du nch 1 cm Platz hast! Dann Aussteigen anschauen...ohhh...noch 20 cm Platz also wieder Einsteigen und ranfahrennn....
    nur als eines von vielen Beispielen...
    (natürlich kann man die Kippsituation eines RTWs nur auf dem Verkehrsübungsplatz lernen, aber das Gefühl bekommt man auch so...)


    MAVE83

  • Hi.
    Als ich 18 war, hab ich mit dem RD fahren als dritter begonnen. Ich durfte auch schnell, wenn der RTW leer war damit fahren. Zudem Zeitpunkt hatte ich den Führerschein erst einen Monat und war mit der Größe und dem Fahrverhalten noch ein wenig überfordert. Dank meiner Kollegen, die mir zeigten und mit mir übten ging das. Jedoch muss ich sagen lag es nur an denen und unseren Chefs ist es eigentlich egal. Es gab sogal mal die Aussage alles Kollegen (Ha und Ea) in ein Training zu schicken ist teurer als 2 neue RTWs. Aber ein Menschenleben zählt oft net.


    Übrigens ich habe dann in dem KV wo ich ehrenamtlich bin ein Training gemacht. Dabei ist auch ein RTW umgeflogen. War leider der zweitneuste aber die Versicherung des Veranstalters zahlt.


    de Tobi

  • Hallo Kollegen,


    in der Schule (RettAss) wurde uns in Rechtskunde folgendes (sinngemäß) beigebracht:


    Jugendliche unter 18 Jahren dürfen nicht im RD und KTP einsetzt werden. Begründung ist das Jugenschutzgesetz,. In diesem steht das Jugendliche nicht in "ifektgefährdeten" (sinngemäß) Bereichen eingesetzt werden dürfen. Da es sich im RD (siehe MSRA usw.) um einen solchen Bereich handelt ist die Konzequenz klar.


    Ich hoffe es ist verständlich was ich ausdrücken wollte.


    Grüße


    Schlumpf

  • Servus miteinander


    Hier kommt meine(!!!) Meinung:


    1. Man muss immer streng auf die geltenden Gesetze achten!!!
    Hier besonders Jungendschutz und Arbeitszetgesetz.


    SanH erst ab 16 und wenn die Minderjährigen auf nen Sandienst gehen bitte immer mit nem Volljährigen, wenn es geht wenistens mit nem Rettsan-heist ja nicht umsonst Sanitäts(vonSanitäter)helfer.


    Erweiterte Maßnahmen erst mit 18, um eben genau den ganze rechtlichen Problemen aus dem Weg zu gehen.


    Daher auch RDH und Rettsannlehrgang mit 18.
    (Praktikas!!!)


    Aufm KTW oder RTW können sie wegen mir schon ab 16 mitfahren-ist für mich ok, aber halt keine erweiterten Maßnahmen)


    Aber zum Rettass, ich finde, auch der Lehrganbeginn sollte erst mit 18 möglich sein.


    Fahren mit Sonderechten erst mit mind. einem Jahr Fahrpraxis.


    Zum Thema der 16 jährigen-mir ist es erlich gesagt lieber, die Jungs hängen auf der Wache/Auto/Sandiensten rum, als das sie irgend sonsige Scheiße in ihrer Freizeit machen- ich glaube, mir hat der Rettungsdienst damals auch ganz gut getan. Klar werden von diesen Jungs erstaml große Sprüche und Helderngeschichten kommen, aber mal ganz erlich, das legt sich doch auch im Laufe der ZEit und ich finde, diejenigen, die schon früh angefangen haben werden dann echt gut Sannis:-)


    Grüße aus dem Süden der Republik und nen ruhigen Dienst

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • @ Klaus


    nun mal so meine Vorstellungen und meine Meinung!!



    Zum Thema Rettassschule und Lehrgangbeginn-mein Berufsgesetz kenne ich auch, aber:
    Es ist oft die Praxis, dass schon Leute mit17 (ich kenne sogar einen Fall von 16) die Schulebank auf der Rettassschule drücken (kein Einzelfall!!!)und dann nach zwei Wochen Lehrgangbeginn zu mir aufs Auto kommen und sich als "der RAiP" vorstellen-merci danke!!!



    Ob nun mit 18 oder 16 als 3. mitfahren, glaub ich schieden sich nun die Geister hier im Forum.
    Vor allem hab ich keine Lust das Fleisch meines Zivis von der Straße zu scharben, nur weil er mangels Fahrpraxis sich halt auf blöd darannt hat-nur weil der Herr Fahrdienstleiter für Blut und ORganauto eine billige Arbeitskraft hat...


    Wie geht es euch, wenn sich eben junge Kollegen mangels Erfahrung sich ins Unglück stürzen-Tod eines Kollegen schon mal gehabt...Ich leider schon, und muss es echt nicht mehr haben!!
    Einfach mal an den worst Case ausmahlen und daran denken!!!


    So nun darf weiter darüber hergefallen werden:-)


    Grüße aus dem Süden der Republik und nen ruhigen Dienst allen am Vatertag

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Hallo,


    also ich muss bzw. will jetzt dann für meinen Führerschein den Erste-Hilfe-Kurs auffrischen und hinterher eine Grundausbildung für den Sanitätsdienst machen um später auch ehrenamtlich mitzuarbeiten. Als ich bei der Hilfsorganisation, die mich interessiert anrief, sagten die, dass das nur möglich sei, wenn ich mind. 16 Jahre sei. Naja ich bin jetzt 17 geworden und dann meinten sie, sei es kein Problem, jedoch im "Dienst" immer nur mit Begleitung. Finde ich auch gut so.
    Ich wollte jetzt eigentlich nur fragen, ob ich dann trotzdem mal als 3. Person im KTW oder RTW mitfahren kann, weil es mich sehr interessieren würde. Irgendwie verwirren mich diese unterschiedlichen Aussagen hier ein wenig.. :D


    LG
    Christine

  • @ Christine


    Das kann man so pauschal nicht beantworten. Es kommt auf die HiOrg bzw. auf die Feuerwehr an. Bei uns RTW ab 18 und KTW ab 16. Im Nachbarkreis, wo ich ehrenamtlich bin, muss man für beides 18 sein.


    Musst einfach bei der HiOrg nachfragen. Oft ist es aber so, dass du aus versicherungstechnischen Gründen Mitglied sein solltest oder eine private Unfallversicherung brauchst. Aber auch das wissen die am besten.


    Hoffe konnte helfen. Wenn nicht einfach weiter fragen.


    de Tobi

  • tja schade bei uns gehts doch nicht ich habe gedacht schon aber als ich heut meine bewerbung zum praktikum abgegeben hab kam nur die antwort geht nicht da ich nciht 18 bin obwohl ich jetzt extra ne hose und sicherheitschuhe bestellt habe. Hose und schuhe sind heute gekommen bezahlt und alles sowas find ich einfach scheiße erst wird gesagt ja kann ich und zwei tage später nein geht nicht da ich nicht 18 bin also sowas finde ich echt scheiße und 70? umsonst ausgegeben