RA Abschluss Prüfung

  • Hallo
    Ich habe vor kurzen mit der Ausbildung zum RA begonnen.
    Wollte mal fragen ob das stimmt das in der Abschlussprüfung teils Multiple Choice und teils schriftliche Aufgaben vorkommen??

  • Also bei mir war es ein reiner Multiple Choice Fragebogen bei der Schriftlichen!
    Nicht zu vergessen, es kommen auch noch praktische und mündliche Prüfung hinzu...
    Aber erstmal viel Erfolg beim lernen!

  • Na Hawck01, jetzt schon Schiss vor der Prüfung?


    Mach dich mal nicht fertig, deine Schule wird dich sicher sehr gut auf die Prüfung vorbereiten und auch den genauen Prüfungsablauf noch vorstellen. Mach dir bis dahin eine schöne Zeit in der Schule und frag deine Dozenten Löcher in den Bauch!

  • Sicher hab ich jetzt schon schiss.
    Bin noch nie ein Fan von Prüfungen gewesen.


    Wir schreiben jede Woche eine Klausur min.
    Momentan fällt mir das mit den ganzen Grundlagen ziemlich schwer.
    Sprich Chemie, Bio,Physik
    Naja Bio war eigentlich ganz gut, hatte ne 2.
    Aber auch nur weil der RS nur 3 Monate zurück liegt.





    MfG

  • Wer ist schon ein Fan von Prüfungen??? Das sind immer unangenehme Zeiten. Nimm dir einfach vor irgendwann mal auf der anderen Seite des Tisches zu sitzen, dass war immer meine Motivation. (Der Trick, sich die Prüfer nackt vorzustellen kann auch nach hinten losgehen und ist nicht immer eine schöne Vorstellung.)


    Wöchentliche Klausuren sind doch eine gute Methode, um dich langsam an die Prüfungssituation heranzuführen. Ausserdem bist du so immer im Bilde wo du stehst und wo eventuell noch Nachholbedarf besteht. Die Grundlagenfächer würde ich an deiner Stelle auch nicht überbewerten. Sie sollen ja nur den Einstieg und das Verständnis fördern, werden aber sicher nicht extra abgeprüft.

  • Naja es ist ja nicht nur die Abschlussprüfung.
    Uns wurde auch gesagt wer bei den Klausuren im Schnitt schlechter als 4 ist
    wird auch nicht zur RA Abschlussprüfung zu gelassen.
    Was ich eigentlich eine Sauerrei finde weil ja jeder für die Ausbildung knapp
    4000 Eus bezahlt hat.
    Also steht ihm nach meiner Meinung auch der Versuch zu, an der Prüfung
    teilzunehmen.


    Oder was meint ihr?

  • Zitat

    Original von Hawck01


    Was ich eigentlich eine Sauerrei finde weil ja jeder für die Ausbildung knapp
    4000 Eus bezahlt hat.



    Persönlich kann ich das ja verstehen, aber im Sinne eines qualitativ hochwertigen Rettungsdienstes darf das kein Argument sein...



    Gruß,


    Ani

  • Ob diese Regelung 100%ig rechtlich sauber ist, kann ich dir nicht beantworten.


    Schlecht finde ich diese Regelung aber nicht. Denn die Prüfung ist ja immer nur eine Momentaufnahme. Die Noten aus der Ausbildung in die Prüfung mit einfließen zu lassen ist nicht schlecht. Und wenn du im Schnitt keine 4 schaffst, macht es ja auch nicht wirklich Sinn sich der Prüfung zu stellen. Im Gegenzug sollten bei einem nicht ganz sooo überzeugendem Prüfungsergebnis auch gute Leistungen im Kurs mit angerechnet werden.

  • Diese Regelung ist an einigen Schule üblich. Warum soll es nicht in einem fairen Ermessenspielraum liegen, jemanden zur Prüfung zuzulassen oder eben nicht ?
    Mit dem Bezahlen der Aubildungsgebühren ist schliesslich keine (erfolgreiche) Prüfung eingekauft worden.

  • Zitat

    Original von securo
    Mit dem Bezahlen der Aubildungsgebühren ist schliesslich keine (erfolgreiche) Prüfung eingekauft worden.


    Das nicht aber die CHANCE die Prüfung doch erfogreich zu bestehen, ist mit dieser Vorauswahl nicht gegeben.

  • @Hawck01


    Es ist eigentlich nicht unüblich und durchaus sinnvoll, Zulassungsbeschränkungen für Prüfungen einzurichten. Schon alleine, weil es die Motivation erhöht, was für seine Ausbildung zu tun.



    Gruß,


    Ani

  • Zitat

    Original von Hawck01
    Das nicht aber die CHANCE die Prüfung doch erfogreich zu bestehen, ist mit dieser Vorauswahl nicht gegeben.


    Man macht niemanden einen Gefallen, wenn man ihn in der Illusion belässt, er könne eine Prüfung bestehen.
    Da ist es besser, wenn demjenigen klargemacht wird, dass eine Prüfung zu einem späteren Zeitpunkt sinnvoller ist, als eine Wiederholungsprüfung zur selben Zeit.

  • Zitat

    Original von Hawck01



    Das nicht aber die CHANCE die Prüfung doch erfogreich zu bestehen, ist mit dieser Vorauswahl nicht gegeben.


    Hmmm....die Chance, die Prüfung zu bestehen, bzw überhaupt erst zugelassen zu werden, ist immer gegeben! Und zwar, wenn Du lernst und einen schnitt von 4.0 hast. Was ist daran so schlecht? Schlimm genug, dass jeder, der Geld hat,diese Ausbildung machen darf, wenigstens so wird ein wenig selektiert.

    "You are one of God's mistakes" --->(Placebo - Song to say Goodbye)

  • Zitat

    Original von Hawck01



    Das nicht aber die CHANCE die Prüfung doch erfogreich zu bestehen, ist mit dieser Vorauswahl nicht gegeben.



    Das sehe ich anders. Wenn mir (jetzt rein hypothetisch) als Dozent ein Schüler wegen Nichtzulassung zur Prüfung mit dem Anwalt droht (das Gesetz sieht ja eine derartige Zulassungsverweigerung durch die Schule nicht vor), dann würde ich ihn zulassen... Dennoch kannst Du Gift darauf nehmen, daß Du die Prüfung nicht bestehen wirst, denn wenn man wirklich will, dann kann man in Prüfungen JEDEN bei seinen Schwachstellen kriegen. Man muß die Externen nur entsprechend Vorbereiten ("jetzt kommt unser Sorgenkind") und dann die richtigen Fragen stellen...


    Wenn Du gesagt bekommst Du bist zu schlecht für die Prüfung, dann lern halt. Es sei denn, Dir machen die Gebühren für die fällige Nachprüfung nichts aus.


    Nils

  • Möchte in diesem zusamenhang (und da bei uns an der Schule diese Regelung auch üblich ist) nur folgendes anmerken:


    Die Schule kann dem Prüfling nicht die Zulassung zum Examen versagen - das kann nur die Regierungsbehörde.
    Was die Schulen tun (und das ist völlig rechtens) ist, dass sie dem Regierungspräsidium auf Grund der durchgeführten Lernzielkontrollen und Praxisnoten die Zulassuung eines Schülers nicht empfehlen.


    Damit würde die Behörde den Betroffenen von der Prüfung ausschliessen - wegen mangelnden Erfolgsaussichten.
    Das hat auch seinen Sinn.
    Du kannst die Prüfung nämlich nur zwei mal machen und wenn Du einmal durchgerasselt bist hast Du eben nur noch eine Chance.
    Wenn man die Zulassung nicht kriegt, gilt die Prüfung als nicht angetreten und nach entsprechendem Nacharbeiten kann man an einer späteren Prüfung teilnehmen.


    Auf Antrag könnte der Schüler prinzipiell trotzdem zugelassen werden - aber so weit ich weiss wurde bei unserem RP noch nie so ein Antrag positiv beschieden...

  • Ergänzend zu dem von Vossi gesagten, möchte ich noch sagen, daß die Schulen jediglich, außer der Empfehlung, die regelmässige Teilnahme am Unterricht, und die Anwesenheit von XX Stunden, bis zum Zeitpunkt der Anmeldung zur Prüfung, bescheinigen.
    Zumeist erfolgt die Empfehlung zur Zulassung vorbehaltlich der weiteren Teilnahme am Unterricht.
    Das bedeutet aber auch im Klartext:
    Sollte jemand seine (vorbehaltliche) Zulassung zur Prüfung erhalten, so ist es noch nicht 100%ig sicher, daß er auch teilnehmen darf, es sei denn, daß es sich um eine Nachprüfung handelt.


    Beste Grüsse,


    Marcus