Arzt (+RH) auf RTW - Was ist möglich?

  • Hallo Oli!


    Vielen Dank für Deine ausführliche Antwort, der ich im wesentlichen zustimmen kann.
    Wie ist das denn nun rechtlich? Gibt es irgendwo eine Stelle, die aussagt, dass ein Arzt als RettAss tätig sein darf bzw. Verantwortung als solcher übernehmen darf?


    Ist es zudem möglich, dass von der HiORg. dem Arzt (bzw. dann auch als eingesetzter "RettAss") das Ergreifen rein ärztlicher Maßnahmen untersagt wird - eben weil keine derartige Versicherung besteht?


    LG,
    Atropin

  • So langsam müßte es doch eigentlich klar sein, daß es bei diesem immer wieder aufgewärmten Problem keine Patentlösung gibt.


    Warum strickt Ihr immer noch weiter an diesem Konstrukt? ?(



    Gruß,


    Ani

  • ein Blick in das RettAssG zeigt Dir, daß die gesetzlich geregelte Ausbildung an eine Prüfung und eine Urkunde gebunden ist, insofern besteht über den Status RettAss Ja/Nein kein Zweifel: nur wer die Urkunde hat ist auch einer. Gleichwertige Ausbildungen können nur von der zuständigen Verwaltung anerkannt werden. Dies passiert dann durch das Zulassen zur Prüfung oder aber durch die Áushändigung einer entsprechenden Bescheinigung (RettAssUrkunde) bzw. einer Gleichwertigkeitsbescheinigung zu einer anderen Urkunde (z.B. Paramedic).


    Ohne entsprechendes Schreiben ist NIEMAND (auch kein Arzt. Wo hatte der übrigens im MedStudium z.B. Einsatztaktik??) RettAss!


    Oli

  • Hallo Ani!


    Das Problem wollte ich mit meinem Beitrag vom Prinzip her nicht wieder zu einem "Problem" machen. Jedoch hat mich folgendes dazu veranlasst:


    - Es gibt tatsächlich arbeitslose Ärzte, die direkt nach dem Studium keinen Job bekommen und - da fast keine Kohle vom Arbeitsamt weil nicht viel eingezahlt - erstmal im Rettungsdienst unterwegs sind (ist so bei uns in der Nähe von Berlin). Das kostet wieder arbeitsplätze und in Zeiten der befristeten Verträge haben dann manche junge RettAss noch schlechtere Chancen.


    - Der Beruf Rettungsassistent hat eine Daseinsberechtigung wie eine Krankenschwester auch und kann nicht durch eine (medizinisch) höherwertige Ausbildung ersetzt werden. Dann würde dieser Kampf um mehr Anerkennung des RettAss auch nicht viel bringen, da einfach erseztbar bzw. kein definiertes - per Ausbildung und staatlichem Abschluss gesichertes - Aufgabenfeld.


    - Wenn die Arbeitszeit bzw. Bereitschaftszeit nun durch die akt. Gesetzeslage geändert wird, entfallen die Bereitschaftsdienste, die Ärzten ein paar Kohlen mehr einbringen. TJa, wenn nun einer diese Kohle braucht (Dank TVÖD verdiene ich ca. 500 Euro weniger als die anderen nach BAT), muss man sich was einfallen lassen. Da wäre so eine Nebenbeschäftigung im Rettungsdienst nicht schlecht, damit Kohle reinkommt.


    Das waren so meine Gedanken zu diesem Thema.


    LG,
    Atropin


    PS: Damit man mich nicht falsch versteht: ICh war und bin auch RettAss und finde es sehr wichtig, dass dieser Beruf eine anständige Anerkennung findet.

  • Moin!


    Fragen gibt es...die gibt es gar nicht!


    Selbstverständlich kann ein Arzt, selbst wenn er irgendwann mal seinen RA gemacht und als solcher auch gefahren ist, nicht nach der Approbation noch als RA auf einem RTW fahren.


    Gruß Nils

  • Zitat

    Original von Atropin



    Es gibt tatsächlich arbeitslose Ärzte, die direkt nach dem Studium keinen Job bekommen...



    Wer als Arzt heute keine Stelle bekommt, hat nur vergessen, sich zu bewerben. :D


    Wenn ein Arzt und ausgebildeter RettAss ernsthaft als RettAss arbeiten möchte und der ärztlichen Kunst abschwören möchte, wird er einfach seine Approbation abgegeben (an der Uni Münster gibt es einen solchen studierten Intensivpfleger) und dann ist der Drops gelutscht. Keine Narkosen, kein Isoptin, kein "Lassen Sie mich durch, ich bin Arzt!" mehr...



    Gruß,


    Ani

  • Wie schon mal geschrieben, wenn mein Komplize im Einasatz als RS/RA noch so nebenbei ein aprobierter Akademiker ist, dann ist des absolut Ok ! :D

  • Zitat

    Original von Ani
    (an der Uni Münster gibt es einen solchen studierten Intensivpfleger)


    Erinnert ungemein an MarkusB-stimmt's? ;)

  • Zitat

    Original von nils-koepke
    Selbstverständlich kann ein Arzt, selbst wenn er irgendwann mal seinen RA gemacht und als solcher auch gefahren ist, nicht nach der Approbation noch als RA auf einem RTW fahren.


    Bislang habe ich Dich mit Deinen berufspolitischen Ansätzen eigentlich ernst genommen. Wieso nun dieser Absatz da oben?


    1. Wie Ani schon schrieb: zur hauptamtlichen Beschäftigung als RettAss ohne Arztrisiko gibt man einfach seine Approbation zurück. Kein Problem und reine Formsache.
    2. spricht für den auch als RettAss ausgebildeten Arzt auch mit Approbation nichts gegen die (z.B. im Ehrenamt mögliche) Übernahme des RettAssPlatzes auf einem RTW. Es ist lediglich die Möglichkeit einer Gewissensentscheidung für den Arzt denkbar. Um derartigen Problemen aus dem Weg zu gehen wird dem Arzt empfohlen keine derartigen Garantenstellungen zu übernehmen. Aus diesen Gründen ist der Besitz des Fachkundenachweises RD empfehlenswert. Wer auch ohne den Schein ausreichend Kenntnisse in Thoraxdrainagen, Narkoseführung und Tracheotomien mitbringt darf gerne und jederzeit mit mir den RTW besetzen... Es geht dabei nicht um die nicht existierende Problematik, daß ein Arzt kein RA (Krankenpfleger etc) mehr sein KANN, sondern einfach um Kompetenzfragen. Aber da jeder HA (in Bayern) auf den RTW darf, wieso sollte es als RettAss verboten sein (und vor allem: wo??).
    3. schau mal http://www.medi-learn.de/mediz…light=rettungsdienst+arzt letztes Posting, ebenso http://www.medi-learn.de/mediz….php?p=126422&postcount=8 - in keiner Ausbildungsverordnung (oder ausbildungsregelndem Gesetz) für Heilhilfsberufe wird die gleizeitige Aberkennung einer Approbation verlangt.



    Gruß, Oli

  • Hallo Oli!


    Soweit stimme ich Deinen Aussagen zu. Nur beschreibst Du den Fall, dass der Arzt bereits RettAss ist. Ich meine jedoch den Fall, dass der Arzt Rettungshelfer ist und nun - durch die Approbation - als RettAss eingesetzt werden darf (z.B. Arzt mit RH-Ausbildung besetzt einen RTW mit einem weiteren RH, obwohl gefordert ist RettAss und eine weitere geeignete Person).


    Habe ich da Deine Auffassung richtig verstanden, dass man als RH mit der Approbation keine Urkunde zum RettAss per Ritterschlag bekommt?


    LG,
    Atropin

  • Zitat

    Original von Atropin
    Ich meine jedoch den Fall, dass der Arzt Rettungshelfer ist und nun - durch die Approbation - als RettAss eingesetzt werden darf (z.B. Arzt mit RH-Ausbildung besetzt einen RTW mit einem weiteren RH, obwohl gefordert ist RettAss und eine weitere geeignete Person).


    Habe ich da Deine Auffassung richtig verstanden, dass man als RH mit der Approbation keine Urkunde zum RettAss per Ritterschlag bekommt?


    Definitiv.


    Ein Rettungsassistent per Ritterschlag ist zwar nach den Überleitungsbestimmungen für RS möglich (dafür müsste der RS aber vor 1991 oder so gemacht worden sein um diese Vergünstigung noch in Anspruch nehmen zu können), nicht jedoch für RH.


    Dem Arzt steht es selbstverständlich frei, sein anatomisches und notfallmedizinisches Wissen von der zuständigen Behörde anerkennen zu lassen und dann (nach dem Besuch einiger UE über Einsatztaktik etc.) seine Anmeldung zur Prüfung abzugeben, welche er dann hoffentlich besteht. Eine pauschale Anerkennung hingegen findet nur bei gleichwertigen Ausbildungen (vor allem von im Ausland absolvierten Ausbildungen, z.B. als Paramedic o.ä.) statt.


    Noch einmal: der RettAss ist an einige einfache gesetzliche Regelungen gebunden (RettAssG & RettAssAPrV), die ganz eindeutig sind. Und wenn die zuständigen LRDG (z.B: in BaWü oder Bayern) ganz eindeutig einen RettAss als Beifahrer fordern, ist dieser durch einen Arzt nicht pauschal ersetzbar, da er die geforderte Qualifikation einfach nicht hat. Oder ganz simpel: RettAss ist, wer eine entsprechende Urkunde vorweisen kann, auf der mit Datum und Dienstsigel vermerkt ist, daß der Besitzer der Urkunde die Berufsbezeichnung Rettungsassistent führen darf. Wer eine nach diesem Berufsschutzgesetz ausgestellte Urkunde nicht vorweisen kann, ist es nicht. Punkt.


    Für die Akademiker unter uns: nein, ich möchte niemanden Abwerten und auch das Medizinstudium nicht kleinreden. Wir reden hier über eine rechtliche Problematik, nicht über medizinisches Wissen ;)


    Gruß, Oli

  • Zitat

    Original von Oliver


    ....
    Für die Akademiker unter uns: nein, ich möchte niemanden Abwerten und auch das Medizinstudium nicht kleinreden. Wir reden hier über eine rechtliche Problematik, nicht über medizinisches Wissen ;)


    Gruß, Oli


    Das sind sowieso zwei völlig verschiedene BERUFSBILDER. Der RettAss hat ganz anderen organisatorischen Hintergrund. Und das ist seine Aufgabe. Organisieren und ein bischen Notfallrettung. Um als Arzt als RA zu fahren, gibts eine Grundvoraussetzung, die ist sogar Bundesgesetz: Eine Ausbildung zum Rettungsassistenten.


    Grüsse, Tio

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Lt. Aussage unseres Lehrers an der Schule (Rechtsanwalt) ist es für einen Arzt NICHT möglich als RA auf ´nem RTW tätig zu sein. Grund hierfür ist die höhere Qualifikation die zählt. Daneben ist die Garantenstellung nicht zu verachten. Er müsste als Arzt handeln - darf es nach RettAssG aber nicht.


    Das Problem ist dann gelöst, wenn er (wie Ani sagt) seine Aprobation zurück gibt oder ganz einfach als Notarzt tätig ist. Hier kann er dazu noch wesentlich mehr verdienen als wenn er nur als RA auf´m Bock sitzt.


    Grüße vom Webi
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten - ich hab´ noch welche.

  • Zitat

    Original von WeberCh
    Lt. Aussage unseres Lehrers an der Schule (Rechtsanwalt) ist es für einen Arzt NICHT möglich als RA auf ´nem RTW tätig zu sein. Grund hierfür ist die höhere Qualifikation die zählt. Daneben ist die Garantenstellung nicht zu verachten. Er müsste als Arzt handeln - darf es nach RettAssG aber nicht.


    Ich wusste gar nicht, daß das RettAssG Doppelqualifikationen verbietet :D - wo genau steht das? Ich wurde nicht fündig...



    Jemand, der die Notarztqualifikation besitzt wird sich auch als RettAss auf dem Bock kein entsprechendes Verschulden zukommen lassen - wichtig ist ausschließlich der entsprechende Versicherungsschutz!



    Seltsam übrigens, daß die Landesärztekammern auf entsprechende Anfragen anders antworten als der zitierte Rechtsanwalt...


    Oli

  • Zitat

    Original von WeberCh
    Lt. Aussage unseres Lehrers an der Schule (Rechtsanwalt) ist es für einen Arzt NICHT möglich als RA auf ´nem RTW tätig zu sein. Grund hierfür ist die höhere Qualifikation die zählt. Daneben ist die Garantenstellung nicht zu verachten. Er müsste als Arzt handeln - darf es nach RettAssG aber nicht.


    Den Dozenten würde ich gerne mal sprechen, der im RettAssG ein Handlungsverbot findet. Soweit ich weiß, glaubt daran nämlich niemand. Die einzige ernsthafte Diskussion dreht sich um die Frage, ob das Heilpraktikergesetz dem RettAss etwas verbietet. Warum die höhere Qualifikation die niedrigere vernichten sollte, ist ja auch mit Logik nicht ohne weiteres zu erklären.


    Beste Grüße

  • Ich will mich hier auch mal kurz zu Wort melden. Ich weiß zwar nicht ob es schon angesprochen wurde, aber meines Wissens nach, kann ein Arzt nicht mehr als RA im RD fahren, da er ja promoviert hat und den hypokratischen Eid abgelegt hat. Ein Arzt, kann und darf meines Wissens nach NUR als Notazt mitfahren, aber nicht mehr als RS oder RA, auch wenn er diese Ausbildungen vorher mal durchlaufen hat. Dies habe ich in mehreren Diskussionen mitbekommen, die ich in verschiedenen RD- Wachen und in verschiedenen Bundesländern mitverfolgt habe. Schließlich ist ein Arzt verpflichtet zu helfen und ärztliche Maßnahmen durchzuführen, die weit über die Befugnisse von RS/RA hinausgehen und wenn er als RA fahren würde, dürfte er diese Maßnahmen nicht anwenden.Wenn doch, würde er gegen die Regularien des GettAssG verstoßen, und wenn nicht, würde er gegen seinen Eid verstoßen. Von daher gesehen, darf, meines Erachtens kein Arzt mehr als RS oder RA im RTW mitfahren.

  • Da hier immer wieder das RettAssG als Begründung genannt wird möchte ich darum bitten, die entsprechende Stelle, die ein Tätigwerden als Arzt verbietet, zu zitieren. Ich bin sehr gespannt ;)

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.