Arzt (+RH) auf RTW - Was ist möglich?

  • die gibt's nicht, deshalb ist die sache mit dem zitieren auch so schwer. das wird bloß gebetsmühlenartig wiederholt, damit's auch ja jeder glaubt... warum, bleibt fraglich.


    allerdings gibt's sehr wohl bspw in NRW einen passus im rettungsdienstgesetz, dass in der notfallrettung eingesetzte ärzte den fachkundenachweis rettungsdienst besitzen müssen.
    nun darf man sich natürlich trefflich drüber streiten, ob jemand mit rettungsassistenten-urkunde sowie ärztlicher approbation ein "in der notfallrettung eingesetzter arzt" ist oder nicht doch in erster linie ein rettungsassistent mit zusatzqualifikation, so absurd das in dieser konstellation klingen mag...



    @chief carsten:
    punkt eins: es ist der hippokratische eid
    punkt zwei: den legt heute kein arzt mehr ab
    nebenbei... rettungsassistent und rettungssanitäter haben keine festgelegten befugnisse, m.E. eines der größten probleme, die unser berufsstand mit sich herumträgt... es gibt zwar ne stellungnahme der BÄK, bloß ist die alles andere als geltendes recht


    auch wenn ich weiß, dass in unserem metier viele denken "notkompetenz ist im rettungsassistentengesetz festgeschrieben", m.M.n. kommt daher dieser wirrfug, dass ein RettAss+Arzt maßnahmen ergreifen müssen sollte, die im rettassg untersagt sind



    klipp und klar zur sache... wer arzt ist, sollte - sofern er die urkunde vorweisen kann - auch als rettungsassistent eingesetzt werden dürfen, denn rechtliche, dem entgegenstehende, gründe sind m.E. nicht existent, abgesehen bspw vom RettG NW (wortlaut häng ich unten dran), wobei dies wiederum m.E. interpretationssache ist



    Zitat

    RettG NW, § 4, 3
    Fuer den Krankentransport ist mindestens ein Rettungssanitaeter oder eine Rettungssanitaeterin im Sinne von § 8 Abs. 2 des Rettungsassistentengesetzes (RettAssG) vom 10. Juli 1989 (BGBl. 1. S. 1384) in der jeweils geltenden Fassung, fuer die Notfallrettung mindestens ein Rettungsassistent oder eine Rettungsassistentin zur Betreuung und Versorgung des Patienten einzusetzen. In der Notfallrettung eingesetzte Aerzte und Aerztinnen muessen ueber den Fachkundenachweis Rettungsdienst einer Aerztekammer oder eine von den Aerztekammern Nordrhein oder Westfalen-Lippe als vergleichbar anerkannte Qualifikation verfuegen (Notarzt/Notaerztin). Sie koennen dem nichtaerztlichen Personal in medizinischen Fragen Weisungen erteilen.

  • Es gibt an der Uniklinik Münster einen Intensivpfleger, der Arzt ist/war. Ob er seine Approbationsurkunde wieder abgegeben hat, weiß ich nicht...



    Gruß,


    Ani

  • Hat er die Krankenpflegeausbildung und Intensivweiterbildung anerkannt bekommen? Oder hatte er schon vor dem Studium diese Qualifikation erworben? Ist natürlich ein interessanter Fall. Ich weiss aber nicht, ob das mit einem RTW zu vergleichen ist. Auf einer Intensivstation ist immer noch ein als Arzt angstellter Arzt vorhanden. Dieser kennt den Intensivpflegerarzt auch durch die tägliche Zusammenarbeit. Wird die Rangordnung beachtet, gibt es dort sicher etliche Probleme nicht, die auf einen RTW-Arztrettungsassistent treffen könnten.
    Mir fällt zum Thema Arzt auf RTW nur ein, dass der Rettungswachenleiter im Zivivorstellungsgespräch, vor fast zehn Jahren, zu Zeiten der Ärzteschwemme gesagt hat, dass sich bei ihm auf einen freien Posten 10 arbeitslose Ärzte bewerben würden. Er würde aber keinen einstellen.
    Von einem zu 100% ehrenamlichen RTW weiss ich, dass sich zwei Anästhesisten ein paar mal pro Jahr mit auf das Fahrzeug begeben. Es sollen dabei wohl auch schon mal Medikamente vor eintreffen des regulären Notarztes gegeben worden sein.
    Letztlich ist ein Arzt als RTW Besatzung aber sicher eine absolute Rarität. Daher auch meine Anfrage. Wahrscheinlich kann man die in deutschland auf RTWs aktiven Ärzte an einer Hand abzählen.

  • Ich bin mit einer Anästhesieschwester aus Münster befreundet, die mir von ihm erzählt hat und ihn mir bei einer hausinternen Fortbildung mal gezeigt hat. Ich kenne ihn also nicht persönlich, nur vom Sehen...



    Gruß,


    Ani

  • Bei uns gibt es einen fertigen Arzt, der auch RA ist und bei uns ganz normal auf dem RTW fährt... Wenn der dann meint, er müsste eine Maßnahme durchführen, dann macht der das auch... Wenn es eine NA-Indikation gibt, dann kommt trotzdem auch noch der NA, denn er ist kein NA... so einfach ist das...

  • Ich kann das nicht verstehen. Warum fahren diese Kollegen nicht einfach regulär als Notarzt und toben sich da aus? Bedarf gibt's doch genug...

  • Zitat

    Original von BirdyB
    Bei uns gibt es einen fertigen Arzt, der auch RA ist und bei uns ganz normal auf dem RTW fährt... Wenn der dann meint, er müsste eine Maßnahme durchführen, dann macht der das auch... Wenn es eine NA-Indikation gibt, dann kommt trotzdem auch noch der NA, denn er ist kein NA... so einfach ist das...


    sieht aus als ob er den kurs noch nicht abgeschlossen hat, bzw die voraussetzungen noch nicht erfüllt.

  • Ich hab' dieses Problem damals gelöst, daß ich als 3. Mann mitgefahren bin. So kam ich in keinen persönlichen Interessenkonflikt.

  • Zitat

    Original von Maverick83
    Und du hast dadurch keine HA-Arbeitsplätze gefährdet!



    Damals gab es das Gezicke um diese Thematik noch nicht. Ehrenamtliche machten damals bis zu 50% der Rettungswachenmitarbeiter aus...

  • Füher war nicht alles besser....aber vieles ;-)


    Ne, ich verstehe die Diskusion nicht...


    Greets from Munich

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Zitat

    Original von Ani



    Damals gab es das Gezicke um diese Thematik noch nicht. Ehrenamtliche machten damals bis zu 50% der Rettungswachenmitarbeiter aus...


    Du bist eben auch n alter Sack...


    (ick ooch!)