Dritte Person aufm RTW

  • Bei uns gelten folgende Voraussetzungen.
    Mindestalter auf jeden Fall 18.
    Nach der meist telefonischen Kontaktaufnahme erfolgt die Vorstellung beim Wachleiter. Hier muß der Hospitant darlegen, warum er mitfahren möchte. Demnach muss ein direkter Bezug vorhanden sein (definitver Berufswunsch, innerhalb Med.Studium, anderer Gesundheitsberuf, usw....)
    Als Mindestqualifikation setzen wir den E-H- Kurs voraus. Die Interessenten, die keinen artverwandten Beruf/Studium/Ausbildung haben, haben diesen E-H Kurs i.d.R. nicht, so daß für uns die freiwillige Erlangung des Selbigen ein Indiez für die Ernsthaftigkeit darstellt (Kosten und Zeit, die investiert werden). Macht der vermeindliche Hospitant den Kurs "bei uns", entstehen ihm keine Kosten, was ihm aber immer erst hinterher gesagt wird!!!
    Ein "Dauerpraktikum" von mehr als einer Woche ist bei uns - wegen der schlechten Erfahrungen - auch nicht mehr möglich (Ausnahme natürlich RS/RA Praktikanten).
    Die Einzigen, die von diesen Regelungen befreit sind, sind ZDL/FSJ Anwärter. Die müssen einen Schnuppertag mitmachen.

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • Hallo ihr lieben


    bei uns ist es so das mann eine ausbildung haben muss um mit zu fahren, und min. Alter ist 18 Jahre ,und mann muss in einem Ov unseres Kreisverbandes sein, sonst gehts nicht wegen Versicherungsschutz und so =)


    lieben gruss eure vanessa

  • Also bei uns muss man min. San A sein, über 18Jahren, wenn man aufm RTW mitfahren will.
    Wenn man ein Praktikum von der Schule aus macht, geht auch unter 18Jahren nur aufm KTW, als dritter

  • Zitat

    Original von Annaka
    Wenn man ein Praktikum von der Schule aus macht, geht auch unter 18Jahren nur aufm KTW, als dritter


    "Wunderbare" Regelung ... Was ist denn wenn der KTW im Rahmen von I-Fahrten (die müssen ja noch nicht einmal vorher bekannt sein! - "Ups; der Patient von gerade hat wohl doch Meningitis!"), First Responder Einsätzen, im ManV oder in Gefahrenbereichen eingesetzt wird?


    Ich kann und will eine Aufsichtspflicht gegenüber minderjährigen Praktikanten im Einsatz gar nicht gewährleisten; deswegen fahren die bei mir auch erst gar nicht mit - Egal ob RTW oder KTW.

  • Zitat

    Original von Snoopy
    Aber dieses Entscheidet Dein Wacheleiter und nicht Du.


    Falsch! Das entscheidet jeder selbst. In keinem Fall aber ein Wachleiter, RDL oder sonstiger Wichtigmensch.

  • Zitat

    Original von Medic5754


    Falsch! Das entscheidet jeder selbst. In keinem Fall aber ein Wachleiter, RDL oder sonstiger Wichtigmensch.


    @ Medic: :positiv:


    Es kann wohl niemand gezwungen werden die Aufsicht und Verantwortung für einen Minderjährigen zu übernehmen, den man noch nicht einmal richtig einschätzen kann, weil man ihn nicht kennt.

  • Es kann keiner gezwungen werden, das ist richtig. Auch ich hätte Vorbehalte gegen Minderjährige am Auto, auch wenn ich selber seit meinem 16. Lebensjahr als Dritter am KTW saß.
    Ich habe auch mal im Forum gesagt, das bei mir keiner in Rot-Weiss einsteigt, der nicht eine Mindestausbildung hat. Mein Wacheleiter hat mich eines besseren belehrt und rechtlich begründet. Der BR sah es genauso.
    Da wir aber ausschliesslich RTW (9) haben auf meiner jetzigen Wache, stellt sich die Frage nicht, betreffend Minderjährige. Ja, ich habe gewechselt.


    Auch habe ich absolut nichts gegen eine helfende Hand am Auto, besonders beim Schleppen und Umlagern.

  • Zitat

    Original von Snoopy
    Auch habe ich absolut nichts gegen eine helfende Hand am Auto, besonders beim Schleppen und Umlagern.


    Wer nicht? Es ist nur nicht so toll wenn der Prakti beim Tragen des Tragetuches den Patienten rausfallen läßt, der Defi mal runterfällt oder sich verhebt und einen Bandscheibenvorfall bekommt.

  • Zitat

    Original von Dorsk
    Es ist nur nicht so toll wenn der Prakti beim Tragen des Tragetuches den Patienten rausfallen läßt, der Defi mal runterfällt oder sich verhebt und einen Bandscheibenvorfall bekommt.


    Ist doch egal bei wem es passiert scheiße, oder?

  • Rechtlich?
    Eher praktische Erfahrung.


    Aber:
    Haftbar ist man als Beschäftigter (auch 3. Mann), außer bei grober Fahrlässigkeit nicht zu machen, wenn man bsw den Defi runterschmeisst. Externe allerdingst schon. Da es dann aber zu Ärger kommen wird, trage ich die teuren Sachen wie Defi lieber selber. Aber auch ich freue mich, wenn ich das ganze Material von freundlichen Leuten aus dem 4. Stock ins Auto getragen bekomme. Auch ich freue mich, wenn nette Menschen am Tragetuch mit anpacken, werde denen aber die relativ ungefährliche Fussseite überlassen.
    Ich weiss auch, das ich mir unangenehme Fragen gefallen lassen muss, wenn ein Angehöriger mit anpackt und einen Bandscheibenvorfall bekommt. Dieses ist mir leider schon passiert.

  • Lehrrettungswache der Johanniter Mannheim:


    - Volljährigkeit
    - Komplette Schutzausstattung [kann im prinzip gestellt werden - bis auf die S 3 - sicherheitsschuhe]


    Eine med. Qualifikation ist für Schnupper-Praktikanten nicht nötig.