Der Landesverband der Krankenpfleger in Bozen konnte sich vor dem Verwaltungsgericht gegen eine erweiterte Ausbildung (Ausbildungsstufe C) von Rettungssanitätern des Weißen Kreuz durchsetzen. Der Landesverband sah wohl eine Kompetenzüberschneidung von Rettungssanitätern und Krankenpflegern, wenn es um die Zusammenarbeit mit Notärzten geht.
Nun werden die möglichen Auswirkungen des Urteils geklärt, das möglicherweise noch durch die Landesregierung angefochten werden soll.
Die Ausbildungsstufen A und B für Rettungssanitäter sind von dem Urteil nicht betroffen.
Quelle: http://www.provinz.bz.it/lpa/n…ws_d.asp?art=140602&HLM=1
PDF zum Weißen Kreuz mit umfangreichen Informationen zum Rettungsdienst