gehört helmabnahme in den EH-kurs?

  • Zitat

    Original von Nic
    @ Markus B


    Beim DRK in Niedersachsen gehört der Esmarsche Handgriff nicht in die EH.


    OK; so habe ich es auch von meinem EH-Kurs (allerdings schon etliche Jahre her) in Erinnerung und es deckt sich auch mit der ERC-Guideline (vgl. 2005er Version, S. 12):

    Zitat

    Opening the Airway


    The jaw thrust ist not recommended for lay rescuers because it is difficult to learn and perform and may itself cause spinal movements. Therefore, the ley rescuer should open the airway using a head tilt-chin lift manoeuvre for both injured and non-injured victims.

  • Zitat

    Original von MarkusB
    [QUOTE]



    Gehört der Esmarch-Handgriff in den EH-Kurs???
    Ich dachte immer, dort wird das Freimachen der Atemwege durch Kopf überstrecken gelehrt.



    Bei der DLRG in Westfalen gehört er auch nicht in den EH-Kurs rein.


    Gruß


    Jörg
    JE602815

  • Zitat

    Original von MarkusB
    Gehört der Esmarch-Handgriff in den EH-Kurs???
    Ich dachte immer, dort wird das Freimachen der Atemwege durch Kopf überstrecken gelehrt.


    Die neusten Werke des ASB sind NOCHMAL vereinfacht worden, nachdem eigentlich schon in den letzten Folien kaum "schwere" Sachen gelehrt wurden. Demnach sollte alles in der Ersten-Hilfe sehr einfach, intuitiv und ohne Komplikationen/ "komplizierte" Handgriffe etc. gezeigt werden. Da reicht eben das Kopf-überstrecken aus.

  • Zumal mittlerweile auch die Pulskontrolle beim Bewußtlosen weg gefallen ist, und bei Feststellung "bewußtlos" sofort mit der Reanimation angefangen wird.......


    Ich stell mir grad vor, wie Oma Brömmelkamp mit ihrer Hypoglykämie vom Pflegepersonal ihres Altenheimes "bedrückt" wird.......


    Soviel zum Thema Vereinfachung

  • Zitat

    Original von Retter30
    Zumal mittlerweile auch die Pulskontrolle beim Bewußtlosen weg gefallen ist, und bei Feststellung "bewußtlos" sofort mit der Reanimation angefangen wird.......


    Nicht bewusstlos - sondern leblos !!!
    Atembewegungen sind leichter festzustellen als ein (schwacher) Puls und unterscheidet i.d.R. klinisch Tote (Leblose) von Bewusstlosen

  • Wir haben das Thema in der Schule genau 2 Stunden behandelt. Verstehe das Problem nicht, diese 2 Stunden dafür aufzubringen. Okay, dem Ersthelfer alles bis in das Detail vorzukauen wäre wohl auch Blödsinn aber man sollte zumindestens erwähnen das das Ding runter gehört und das gaaaanz Sanft. 1 bis 2 mal machen lassen schadet auch nicht.

  • Beim Erste Hilfe Kurs?
    Der Helm muss runter, egal wie. Kein Ueben mehr vorgesehen und weitermachen im Stoff

    Liebe Dein Leben, denn Du hast nur das eine.

    Einmal editiert, zuletzt von Snoopy ()

  • Zitat

    Original von MarkusB


    Nicht bewusstlos - sondern leblos !!!
    Atembewegungen sind leichter festzustellen als ein (schwacher) Puls und unterscheidet i.d.R. klinisch Tote (Leblose) von Bewusstlosen


    Und wie soll ein Ersthelfer (wozu ich auch Altenpflegepersonal zähle) dies in einer Extremsituation unterscheiden können?

  • Lasst die doch im Zweifelsfall drücken! Das bringt doch die Oma auch nciht um! - nach meiner Erfahrung kann man das gar nciht "drücken" nennen, was das Altepflegepersonal da macht - außerdem reanimieren die eh so gut wie nie! Warum dann bei einer Hypoglycämie?

  • Zitat

    Original von Retter30


    Und wie soll ein Ersthelfer (wozu ich auch Altenpflegepersonal zähle) dies in einer Extremsituation unterscheiden können?


    Wenn du so argumentierst und selbst das korrekte Feststellen von Atembewegungen "durch Altenpflegepersonal" in "extremsituationen" bezweifelst, lieferst du genau das Argument, dass zu der Entscheidung geführt hat. Du unterstellst generell Probleme beim Feststellen der Atmung - die Pulssuche ist, gerade bei HRST, Hypotonie ... ungleich schwieriger - wie willst du diesen Personen dann die Pulskontrolle zumuten?


    Von daher ist das schon die richtige Entscheidung der ERC - "Im Zweifel drücken", auch wenn dadurch mal ein nur "bewusstloser" Patient bearbeitet wird, so werden aber auch die wirklich reanimationspflichtigen mit erfasst, bei denen der Ersthelfer einen Puls vermutet und deswegen die Rea unterlässt.

  • @ Klaus


    Zitat

    Beim Erste Hilfe Kurs?
    Der Helm muss runter, egal wie. Kein Ueben mehr vorgesehen und weitermachen im Stoff


    Bei welcher Organisation ist das so???


    Ich sag nur Vertragliche Haftung desweiteren sehe ich bei solchen Aussagen
    auch ein Strafrechtliches problem.

  • Hallo zusammen !


    "Unsre Oma fährt im Hühnerstall Motorrad" so ging ein Schlagertext aus meiner Kindheit !


    Spass beiseite - ihr vergesst bei Eurer Diskussion einen ganz wesentlichen Aspekt:
    zielgruppenorientierter Unterricht
    Im regulären EH-Kurs ist die Helmabnahme drin - und soll auch geübt werden.
    Ob alle TN diese Massnahme üben, ist eine andere Sache !
    Im Rahmen des LSM-Lehrgang wird das bei mir von allen TN geübt - so lernen die coolen Jungspunde nämlich vorsichtig mit ihren Mitmenschen umzugehen. Ausserdem wird nach der Helmabnahme beim bewusstlosen Kradfahrer ja die Seitenlage durchgeführt - also eine Wiederholung des bereits vorher eingeübten !


    Im normalen EH-Kurs halte ich es ebenso.
    Hier lege ich natürlich besonderen Wert auf alle TN, die einen Kradfahrer in der Familie haben (Sensibilisierung für das Thema...) bzw. auf TN, die selbst eine Maschine bewegen.


    Bei Betriebshelferkursen sollte man erwähnen, dass es ja auch WEGEUNFÄLLE gibt.
    Allerdings ist je nach betrieblicher Organsiation anderes wichtiger (Augenverätzungen, Organisation der betrieblichen Rettungskette etc) als die Helmabnahme.


    Bei der EH-Ausbildung für Altenpflegekräfte ist die Helmabnahme m.E. Mumpitz - die internistischen Notfallsituationen sind auf jeden Fall wichtiger !
    Und wer nur einmal die Seitenlage auf dem Boden geübt hat, weiss deshalb noch lange nicht, wie das bei Oma Brömmelhopp in ihrem Pflegebett geht.
    Resultat: bewusstlose Bewohnerin, RD kommt und Oma B. liegt mit drei Paredekissen unter dem Kopf blau abgelaufen im Bett ...


    Bei meinem Unterricht für Altenpflegekräfte wird deshalb die Seitenlage auch im Pflegebett geübt; ausserdem der Transfer des bewusstlosen Bewohners vom Rollstuhl auf den Boden.


    Insgesamt ist zu beobachten, daß der Stoffumfang an "blutigen Geschichten" in der EH über die Jahre hinweg immer weniger wurde.
    Herzinfarkt, Schlaganfall und Krampfanfall sind schon seit langem Thema der EH.
    Jeder Ausbilder sollte über den Leitfaden hinaus Fachwissen haben, um diese Themen praxisorientiert anzubieten; natürlich auch noch andere relevante Krankheitsbilder (Asthma, Allergie...) - sofern von den TN Interesse und Bedarf bestehen !!!


    Aber auch hier: zielgruppenorientiert
    Ein Waldarbeiter wird sich für die Hypoglykämie nicht besonders interessieren, aber durchaus für eine Amputationsverletzung.
    Und da lernt er eben, wofür diese ganzen Vliestücher und die beiden Plastiktüten im Betriebsverbandkasten guit sein können...

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

  • Zitat

    Original von Nic


    Das ist nicht wirklich deine Meinung, SirSmokalot ! Diese Einstellung hast du hoffentlich nicht bei deiner RS-Ausbildug gelernt. Ich hoffe mal ganz stark daß du den Ironie-Smilie hinter der Aussage vergessen hast...
    ansonsten mach ich um deinen Rettungsdienstbereich einen großen Bogen und hoffe auch, daß niemand bei dir einen EH-Kurs machen wird. Dann macht er nämlich aus lauter Angst in einer realen Notfallsituation gar nichts !


    Nicky


    sorry habe ihn wirklich vergessen, aber ich hoffe man merkt durch meine schreibweise das es ironie war...


    Zitat

    Original von MarkusB



    Gehört der Esmarch-Handgriff in den EH-Kurs???
    Ich dachte immer, dort wird das Freimachen der Atemwege durch Kopf überstrecken gelehrt.


    also bei mir war das im EH drinne... und beim RS erstrecht...

  • Zitat

    @ Jörg


    für Handlungen der Teilnehmer: Körperverletzung durch falsche Lehrinhalte,


    @RA-Pionier:


    Was soll denn der Quatsch? Sowas oder ähnliches steht nun wirklich nicht im Strafgesetzbuch.
    Halte mal Deine Fantasie im Zaum!


    J. :rolleyes: