Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Du musst auch nicht 720 Stunden auf die Schule gehen, mit Pech aus eigener Tasche. Das ist für mich das einzige Manko an dem ganzen Gesetz..


    Davon abgesehen, dass ich die 3-stufige Regelung für Rettungsassistenten ebenfalls missglückt finde - das musst du auch nicht. Die staatliche Abschlussprüfung zum Notfallsanitäter kann auch direkt abgelegt werden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Davon abgesehen, dass ich die 3-stufige Regelung für Rettungsassistenten ebenfalls missglückt finde - das musst du auch nicht. Die staatliche Abschlussprüfung zum Notfallsanitäter kann auch direkt abgelegt werden.

    Dann sind wir uns ja einig :prost:
    Sollte ichs überhaupt noch machen, wird das auch definitiv der Weg sein, den ich gehen werde.

  • Davon abgesehen, dass ich die 3-stufige Regelung für Rettungsassistenten ebenfalls missglückt finde - das musst du auch nicht. Die staatliche Abschlussprüfung zum Notfallsanitäter kann auch direkt abgelegt werden.


    Da lese ich jetzt raus, dass die Ergänzungsprüfung zum NotSan der Abschlussprüfung zum NotSan entspricht?

  • Da lese ich jetzt raus, dass die Ergänzungsprüfung zum NotSan der Abschlussprüfung zum NotSan entspricht?

    Das lese ich da nicht raus, ansonsten wäre der ganze § ja auch voll für den Eimer.

  • Ich habe die endgültige Fassung des Gesetzes noch nicht gelesen, in einer früheren Version wird ein Diplom verlangt, welches eine 3-jährige Ausbildung als Grundlage hat und inhaltlich nicht unter dem NFS liegt, sofern dieses im EU/EFTA-Raum ausgestellt worden ist.


    Das passt dann ja. :-)

  • In der Tat, es gilt tatsächlich abzuwarten wie es sich entwickelt. Schlechter Stellung bei gleicher Qualifikation RettAss nicht gleich RettAss, Entzug des Titels bei Krankheit, keine geregelte Kostenübernahme nicht mal für die zukünftige Regelausbildung usw. usw. ich denke das es die eine oder andere Gerichtsentscheidung geben wird.


    Ich will auch gar nicht mehr groß rum stänkern und freu mich auf den ersten NotSan Azubi den ich Ausbilden darf ob wohl ich ja irgendwie gar nicht Qualifiziert genug bin, ihm das bei zubringen was er wissen muss... ach herrlich.

  • Sind das nicht 480h oder 960h? Und sollte da nicht eine Kostenübernahme/Freistellung durch den AG erfolgen?

    Ich habs jetzt nicht akut nachgelesen.


    Eine Kostenübernahme durch den AG bedeutet aber auch dass du einen (hauptamtlichen) Vertrag haben musst, der zudem optimalerweise noch unbefristet ist. Ich glaube nicht das AG das aus Liebe zum Menschen bezahlen wenn sie nicht müssen.

  • So lange wie der NotSan von den LandRDG nicht als einzige Vorraussetzung wird, sprich RettAss werden von der Minimum Besatzung gestrichen, hat der AG überhaupt keine Veranlassung oder irgend ein Interesse die kosten zu übernehmen. Die LandRDG werden sicher großzügig mit Übergangsfristen ausgestattet werden, die ersten 10 Jahre min. RettAss oder NotSan. Wenn der AG also in die Verlegenheit kommt die kosten zu übernehmen, ist es sowieso hinfällig weil die Deadline für eine Überleitung bereits seit Jahren abgelaufen ist. OkOk Kaffeesatz lesen usw. aber ein mögliches Szenario ist das schon.

  • Naja sollten die Kosten des NotSanG nicht über die GKV gedeckt werden? Ergo müssten die anfalleden Kosten der Freitstellung ja auch von der KK gedeckt werden.


    Soweit zumindest mein Verständnis des bisherigen Entwurfs. Aber mal abwarten ...

  • Stimmt aber nur wenn es eine zu deckenden Bedarf an NotSan gibt und den gibt es mit aktuellen LandRDG nicht. Das ist es ja aus spaß an der Freude wird dir keiner nicht der AG noch die GKV die kosten erstatten.

  • So lange wie der NotSan von den LandRDG nicht als einzige Vorraussetzung wird, sprich RettAss werden von der Minimum Besatzung gestrichen, hat der AG überhaupt keine Veranlassung oder irgend ein Interesse die kosten zu übernehmen. Die LandRDG werden sicher großzügig mit Übergangsfristen ausgestattet werden, die ersten 10 Jahre min. RettAss oder NotSan. Wenn der AG also in die Verlegenheit kommt die kosten zu übernehmen, ist es sowieso hinfällig weil die Deadline für eine Überleitung bereits seit Jahren abgelaufen ist. OkOk Kaffeesatz lesen usw. aber ein mögliches Szenario ist das schon.


    Stimmt schon.


    Aber es gibt wohl auch viele die schon in den Startlöchern stehen:


    http://www.die-glocke.de/lokal…4a6d-b18d-138364c2ab8c-ds

  • Auch wenn es zum hundersten Male erwähnt ist: die staatliche Ergänzungsprüfung, die übrigens auch bei mir gerade noch eine Auflage erfordert, prüft lediglich den Ausbildungsunterschied zwischen Rettungsassistent und Notfallsanitäter ab. Allerdings ist gegenwärtig unklar, wie genau dieser aussieht, lediglich die Stundenzahlen sind schon genau bekannt. Es steht aber jedem RettAss binnen der ersten sieben Jahre frei die vollständige staatliche Prüfung abzulegen. Dafür ist keinerlei Ergänzungslehrgang notwendig, auch nicht wenn man erst gestern seine Urkunde bekommen hat. Die staatliche Prüfung prüft aber im Gegensatz zur Ergänzungsprüfung den vollständigen Inhalt der NotSan Ausbildung ab.


    Also bitte, wer glaubt das er fit genug ist und keine Weiterbildung braucht, der muss auch keine machen, sondern lediglich ein paar Tage mehr Zeit für die Prüfung investieren. Vielleicht sind es aber auch gerade diejenigen, die am lautesten gegen eine Prüfung wettern, die diese notwendig machen. Ich selbst bin auch festangestellter Rettungsassistenten und muss aus beruflichen Gründen extrem schnell NotSan werden. Und ich freue mich darauf, meine fachlichen Kompetenzen beweisen zu dürfen. Ich wäre allerdings auch dafür eine turnusmäßige Prüfung zu halten, und habe grundsätzlich kein Problem damit, meine Fähigkeiten auch nachzuweisen. Wenn man natürlich irgendwann mal mit Biegen und Brechen sein Examen geschafft hat und seither nichts dazugelernt hat, wird man eine Notsanprüfung wohl hoffentlich nicht bestehen. Das ist gerade eine der großen Stärken dieses Gesetzes. Weil diese Leute braucht der Patient vielleicht auch nicht so dringend als Verantwortlichen.


    PS: Bevor jemand so sehr weint, dass er eine Packung Tempos braucht: Man bleibt doch Rettungsassistent. Man hat den Beruf des Rettungsassistenten gelernt und darf ihn weiter ausüben. Wer nicht mehr will, muss nicht mehr tun. Geschenkt gibt es Gott sei Dank nichts, aber genommen wird einem auch nichts. Wir sind ein freies Land, niemand wird zu etwas gezwungen. Und ich bin heilfroh, wenn nicht jeder NotSan werden kann.

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • ich geb es auf, für heute, mann kann oder will mich nicht verstehen. Mir gehet es nicht darum sich vor irgend einer Prüfung zudrücken sondern darum überhaupt die Möglichkeit zu erhalten diese anzutreten mit vernünftiger Vorbereitung und ohne dabei seine Existenz wenn auch nur übergangsweise zu gefährden. Wenn es eine verbindliche Kostenübernahme für alle RettAss die wollen geben würde, wäre ich der letzte der zu min. über diesen Punkt mosert noch mal eine Prüfung abzulegen.

  • ...
    Ich wäre allerdings auch dafür eine turnusmäßige Prüfung zu halten, und habe grundsätzlich kein Problem damit, meine Fähigkeiten auch nachzuweisen. Wenn man natürlich irgendwann mal mit Biegen und Brechen sein Examen geschafft hat und seither nichts dazugelernt hat, wird man eine Notsanprüfung wohl hoffentlich nicht bestehen. Das ist gerade eine der großen Stärken dieses Gesetzes. Weil diese Leute braucht der Patient vielleicht auch nicht so dringend als Verantwortlichen.


    PS: Bevor jemand so sehr weint, dass er eine Packung Tempos braucht: Man bleibt doch Rettungsassistent. Man hat den Beruf des Rettungsassistenten gelernt und darf ihn weiter ausüben. Wer nicht mehr will, muss nicht mehr tun. Geschenkt gibt es Gott sei Dank nichts, aber genommen wird einem auch nichts. Wir sind ein freies Land, niemand wird zu etwas gezwungen. Und ich bin heilfroh, wenn nicht jeder NotSan werden kann.


    Ich sehe es für mich persönlich ebenfalls so. Jedoch darf man hier nicht vergessen, dass diese hier im Forum mehrheitlich wohl gewollte Prüfung auch Risiken birgt. Grundsätzlich enmal kann man eine Prüfung eben auch nicht bestehen. Es kann Umstände geben (Prüfungsangst, familliäre Probleme, Stress im Job,...) die einem das Ablegen einer Prüfung nicht gerade erleichtern. Es ist eben nicht immer ein "der hat sich halt nicht weitergebildet...". Auch sehe ich es ungemein schwer, wenn ich mir einen Kollegen angucke, der bspw. 47 Jahre alt ist, verheiratet, zwei Kinder hat und ein Haus abbezahlt. Stell dir mal vor der fällt durch so eine Prüfung. Und dann? Dann bleibt er ja RA und alles ist gut? Die Neueinordnung in einer andere Entgeltgruppe kann er dann vergessen und es kann doch auch niemand absehen was die Landesrettungsdienstgesetze in 10 Jahren sagen. Das mag vom Fachlichen vielleicht ein richtiges Vorgehen sein, aber es kann jemanden der bis heute sicher im Berufsleben steht durchaus zerreißen. Oder stell dir selbigen Fall bei einem Berufsfeuerwehrmann vor. Das kann arbeitstechnische Kosequenzen für ihn haben. Und da ist dann schon zu fragen ob dies vom moralischen Standpunkt gesehen so alles richtig ist.


    Bitte bedenke, dass die Leute welche sich hier im Forum (mehr oder weniger) regelmäßig beteiligen, reinschauen und Beiträge durchlesen zu den informierteren Kollegen unserer Zunft gehören und ich behaupte auch zu den fachlich versierteren. Für die allermeisten Forumsteilnehmer dürfte eine Prüfung (egal welcher Art) daher nicht das Problem darstellen, aber wir haben auch Kollegen "da draußen" denen das weitaus schwerer fallen wird. Ich behaupte, dass dies ein nicht unerheblicher Teil ist. Und irgendwo ist dieses neue Gesetz - und auch wir - auch denen gegenüber verpflichtet.

  • War ja klar: erst hohe Ansprüche an die Qualität der Ausbildung und Überleitung haben und dann aus vermeintlich sozialen Gründen aus Versagensangst ordentlich zurückrudern. Aber keine Sorge, es wird wie damals auch den "Neckermann-Notfallsanitäter" geben. Damit alle ihr Haus behalten können... ;-)