Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Und welcher Notarzt legt denn präklinisch nen ZVK oder ne Arterie?


    Nur weil der ZVK in der Präklinik aus der Mode gekommen ist, heisst es nicht, dass diese Massnahme nicht wieder kommt. Irgendwie verschwinden alle Massnahmen und Medikamente irgendwann - und kommen ein paar Jahre später zurück.
    Arterielle Zugänge werden teilweise in Frankreich gelegt.

  • Hier zum Beispiel:

    aus dem Anschreiben


    Davon abgesehen finde ich sowohl den Katalog als auch die Zielsetzung sehr begrüßenswert.
    (warum man allerdings Nitrendipin als Mittel der Wahl bei der hypertensiven Krise erachtet ist mir noch unklar)


    Ich halte das nicht für einen Widerspruch; die Formulierung wird den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen gerecht. Ich bin nach wie vor der Meinung, ein ÄLRD ist gut beraten, sich an diesem Fachkonsens zu orientieren.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • ein ÄLRD ist gut beraten, sich an diesem Fachkonsens zu orientieren.


    Das ist eigentlich erstmal nur eine persönliche Auslegung von Dir. Diese Aufforderung an sich geht da nicht draus hervor und ich kenne einige ÄLRD, die das anders sehe werden als Du. Du gewichtest diesen Schrieb aktuell zuviel.

  • Der Vorteil: es ist kein Venenzugang notwendig.

    Der ist ja hinfällig wenn ich da hin komme.


    Der Patient muss symptomatisch sein, damit ich ihn behandle, und ich muss ihn ja eh mitnehmen ins KH nach der Gabe, also kann er auch einen Zugang kriegen (Blutentnahme, Training).

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Natürlich. Aber so wäre auch ein Therapie möglich, wenn kein Venenzugang gelegt werden kann. Ich muß als Notarzt auch immer mal wieder einen Zugang legen, weil das RFP es nicht schafft. Auch in Bereichen, wo es regelmäßig durch Rettungsassistenten durchgeführt wird. Das wird sich auch in Zukunft nicht ändern.

  • Aber vielleicht seltener werden.


    Vor allem dann, wenn fitte Assistenten sich an die "Handrückenmaxime" halten, und dann auch noch den Fußrücken ablehnen.

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.

  • Ob tatsächlich mehr Zugänge durch den Notfallsanitäter gelegt werden, muß man erstmal abwarten. Die Tatsache, daß sie es dürfen bedeutet ja noch lange nicht, daß sie es auch tun. Das gilt ja auch heute schon in vielen Bereichen, in denen es "erlaubt" ist.
    Und ob die, die es dann wirklich tun auch besser beherrschen als die Rettungsassistenten, die es heute schon regelmäßig machen, wage ich zu bezweifeln.

  • Ani, das ist jetzt auch nur Spekulation, aber ich glaube du wirst dich noch ein paar Mal ziemlich Umgucken, wenn die ersten echten Notfallsanitäter von der Schule fertig sind.

  • Warten wir's ab. Wobei ich natürlich gegen sinnvolle Entwicklungen nichts habe. Aber vielleicht gibt's dann auch eine Ärzteschwämme und jeder RTW wird mit zwei Notärzten besetzt, weil kein Schulabgänger mit mittlerer Reife für ein paar Penunzen wie heute den Job machen will. Wer weiß das schon. In den nächsten Jahren wird sich jedenfalls faktisch nichts ändern. Außer, daß ich vielleicht als Notarzt Medikamentengaben in Milligramm statt Millilitern delegieren kann.

  • Seid ihr Ärzte so aufnahmefähig oder so konsistent?


    J. :cool_1:


    Damit wäre auch geklärt, wer künftig die Sauerei am Ende wegwischt. Eine durchaus sinnvolle Tätigkeit. :biggrin_1:

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Der Maßnahmen- und Medikamentenkatalog stellt den Mindeststandard, der künftigen Notfallsanitätern vermittelt werden soll und der von ihnen erwartet wird, dar. Es handelt sich - wie beschrieben - um einen Fachkonsens, der von den am Pyramidenprozess Beteiligten (alle relevanten Institutionen, Organisationen und Fachgesellschaften) getragen wird. Er stellt somit - im Vergleich zur bisherigen Notkompetenzempfehlung der BÄK - eine deutlich bessere Handlungsempfehlung dar, die eine Abweichung nach unten nach meinem Verständnis nahezu ausschließt. Ein ÄLRD wird künftig gut beraten sein, sich an diese Empfehlung zu halten.
    Und dieser Katalog ist noch nicht abgeschlossen, aktuell gibt es weitere Überlegungen und Bemühungen, die künftig in ihn einfließen könnten.

    Den Maßnahmekatalog habe ich mir durchgelesen und bin doch ein wenig erstaunt, was den künftigen Notfallsanitätern alles gelehrt werden soll und begrüße dies. Allerdings ist es Wunschdenken zu meinen, das Abweichungen von diesem Maßnahmekatalog nach unten nicht stattfinden werden. In einigen Bereichen haben die ÄLRD gar keine andere Wahl als massive Abweichungen nach unten durchzuführen, da in ihren Rettungsdienstbereichen nicht im entferntesten das bisherige Personal an diese Mindestanforderung herankommt. Dieser Prozess wird Jahre in Anspruch nehmen, sofern er überhaupt angestrebt wird und die Überleitung der "alten Garde" wird an diesem Prozessvorgang rein gar nichts ändern.


    Bestes Beispiel ist mein Wohnort. Dort darf das bisherige RFPl rein gar nichts. Selbst ein i.V. - Zugang darf nur (Versuch) gelegt werden im Rahmen einer Reanimation. Die Fluktuation in den dortigen Bereichen sind sehr gering, das Personal ist durch die Bank weg Mittelalter und ein Großteil von diesen Leuten haben bereits mehr als 10 Jahre auf dem Rettungsdienstbuckel. Die Anpassung des dortigen Personals kann nicht mit der Überleitung erreicht werden sondern mit massiver regelmäßiger Fortbildung. Aber hier stellt sich dann die Frage, wer das bezahlen soll?

  • @DG


    Ist es so recht…? ;-)


    gez. Doc Sponge Bob-for-7-days


    Deine Hose ist zu lang. Kannst Dir auf Deine Hacken treten. Achtung Sturzgefahr.


    Außerdem passt Dein Pulli nicht zu Deiner Tätigkeit beim Eigenbetrieb der Stadtwerke, nur das orange der Hose passt. :blum1: