Ich habe mir gerade die Anlage 2c "Algorithmen der hessischen ÄLRD zu den heilkundlichen Maßnahmen nach §4 Abs.2 Nr.2c
NotSanG" angeschaut und halte sie für sehr interessant! Optisch bedauerlich finde ich dass man die entsprechende Anlage nicht einheitlich überarbeitet hat, da manche Algorithmen überhaupt nicht dem initial angegebenen Schema entsprechen und bei anderen es einfach nur zusammengebastelt aussieht.
Auffällig ist für mich der Algorithmus 21 "Post - Reanimationsphase" diesen scheint man von allen Seiten ungeprüft übernommen zu haben, denn in der dort publizierten Form erscheint er mir deutlichen fraglich. Im entsprechenden Algorithmus wird initial abgefragt ob der Patient spontan erwacht, wenn nein soll geprüft werden ob er die Beatmung toleriert (wenn nein Gabe von z.B. Midazolam) und wenn ja soll der BZ geprüft werden. Entweder wurden hier der Ja und Nein Schenkel vertauscht oder man hat aus meiner Sicht vergessen zu berücksichtigen dass auch jemand der Spontan "wach" wird einen Tubus haben kann.
Interessant finde ich auch das unter Nr. 28 die Vorsichtung aufgenommen wurde, ich bedaure es aber das hier scheinbar kein Konsens gefunden wurde.