Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Ich habe mir gerade die Anlage 2c "Algorithmen der hessischen ÄLRD zu den heilkundlichen Maßnahmen nach §4 Abs.2 Nr.2c
    NotSanG" angeschaut und halte sie für sehr interessant! Optisch bedauerlich finde ich dass man die entsprechende Anlage nicht einheitlich überarbeitet hat, da manche Algorithmen überhaupt nicht dem initial angegebenen Schema entsprechen und bei anderen es einfach nur zusammengebastelt aussieht.


    Auffällig ist für mich der Algorithmus 21 "Post - Reanimationsphase" diesen scheint man von allen Seiten ungeprüft übernommen zu haben, denn in der dort publizierten Form erscheint er mir deutlichen fraglich. Im entsprechenden Algorithmus wird initial abgefragt ob der Patient spontan erwacht, wenn nein soll geprüft werden ob er die Beatmung toleriert (wenn nein Gabe von z.B. Midazolam) und wenn ja soll der BZ geprüft werden. Entweder wurden hier der Ja und Nein Schenkel vertauscht oder man hat aus meiner Sicht vergessen zu berücksichtigen dass auch jemand der Spontan "wach" wird einen Tubus haben kann.


    Interessant finde ich auch das unter Nr. 28 die Vorsichtung aufgenommen wurde, ich bedaure es aber das hier scheinbar kein Konsens gefunden wurde.

  • Ich habe mir gerade die Anlage 2c "Algorithmen der hessischen ÄLRD zu den heilkundlichen Maßnahmen nach §4 Abs.2 Nr.2c
    NotSanG" angeschaut und halte sie für sehr interessant! Optisch bedauerlich finde ich dass man die entsprechende Anlage nicht einheitlich überarbeitet hat, da manche Algorithmen überhaupt nicht dem initial angegebenen Schema entsprechen und bei anderen es einfach nur zusammengebastelt aussieht.


    Auffällig ist für mich der Algorithmus 21 "Post - Reanimationsphase" diesen scheint man von allen Seiten ungeprüft übernommen zu haben, denn in der dort publizierten Form erscheint er mir deutlichen fraglich. Im entsprechenden Algorithmus wird initial abgefragt ob der Patient spontan erwacht, wenn nein soll geprüft werden ob er die Beatmung toleriert (wenn nein Gabe von z.B. Midazolam) und wenn ja soll der BZ geprüft werden. Entweder wurden hier der Ja und Nein Schenkel vertauscht oder man hat aus meiner Sicht vergessen zu berücksichtigen dass auch jemand der Spontan "wach" wird einen Tubus haben kann.


    Interessant finde ich auch das unter Nr. 28 die Vorsichtung aufgenommen wurde, ich bedaure es aber das hier scheinbar kein Konsens gefunden wurde.

    Konsens wurde m.E. bei der Kompetenzen-Sache in Hessen eigentlich gar keiner gefunden. Die ÄLRD's haben zwar diese Papier hervorgebracht, jedoch ist das nur der gemeinsame Kompetenz-Ausbildungs-Umfang für die Schulen. Die letzliche Umsetzung erfolgt leider dann immernoch nach der Vorgabe des jeweiligen ÄLRD.


    Und in Hessen haben wir bekanntlicherweise genügend "Fürstentümern" in denen Jeder auf seine Weise regiert :applaus:



    Man ist zwar bestrebt eine hessenweite Lösung zu finden... Aber ich sehe diesbezüglich kein Licht am Ende des Tunnels.


    MKK geht bspw. schon seit längerem mit Mo,Dipi und Ketanest voran. Frankfurt findet dies wiederum unnötig. Marburg und Odenwald haben bspw. schon vor längerem mit Morphin hantiert, Andere sind komplett dagegen. In der Wetterau hantiert man Mittlerweile Ebrantil und Ketanest, in Hochtaunus meines Wissens nach nichts der Gleichen... So gibt es überall seine Unterschiede.


    Und auch wenn ich als echter Hesse die Fahne sonst hoch halte, muss ich trotz dessen eingestehen, dass auch Hessen hier und da einen an der Waffel hat.


    Es ist sicherlich kein schlechter Rahmenlehrplan. Aber es ist halt leider auch nur ein "Lehr"-Plan. Die Umsetzung der Kompetenzen hätte in ganz Deutschland einheitlich fest geregelt sein sollen... Aber warten wir ab, was passiert.


    Bzgl. der Vorsichtungs-Algorithmen will man sich sowieso erst dann festlegen, wenn die Sichtungskonsensus-Konferenz der Schutzkommission BMI ihre Vorsichtungs-Empfehlung erarbeitet hat. Ob man es dann jedoch schafft, den einzelnen ÄLRDs ein einheitliches Schema diesbezüglich aufzudrücken, bezweifle ich. Man hält sich ja nicht mal an die einfachsten Erlasse, wie bspw. "wer den kommissarischen ORGL macht", oder "welche Funktion welche Westenfarbe hat"... und und und

  • Die Umsetzung der Kompetenzen hätte in ganz Deutschland einheitlich fest geregelt sein sollen...


    Es ist doch hinlänglich diskutiert, dass diese Möglichkeit nicht besteht.


    Ob man es dann jedoch schafft, den einzelnen ÄLRDs ein einheitliches Schema diesbezüglich aufzudrücken, bezweifle ich.


    Ich glaube weder, dass das geht, noch dass das sinnvoll wäre.

  • Und in Hessen haben wir bekanntlicherweise genügend "Fürstentümern" in denen Jeder auf seine Weise regiert :applaus:

    Das ist aber kein typisches Problem in Hessen, das gibt es in anderen Bundesländern genauso. Außerdem, für was braucht es denn sonst einen Fürsten? Ein Fürst ist doch nur dann was wert, wenn er alleine für sein einzigartiges Gebiet bestimmen kann! ;-)

    Man ist zwar bestrebt eine hessenweite Lösung zu finden... Aber ich sehe diesbezüglich kein Licht am Ende des Tunnels.

    Mit dem Veröffentlichten sehe ich zumindest schon mal die Stromleitungen und Fassungen für die Beleuchtung montiert. Immerhin hat man sich mal zusammengesetzt und etwas gemeinsames erarbeitet, das alleine ist aus meiner Sicht schon ein wichtiger Fortschritt. Ich bin der Meinung das sich das Ganze mit der Zeit weiterentwickelt, zumindest gibt es dafür jetzt eine Grundlage und die ist besser wie das bisherige.

    MKK geht bspw. schon seit längerem mit Mo,Dipi und Ketanest voran. Frankfurt findet dies wiederum unnötig.

    Du weißt doch, die Frankfurter haben doch an allen Ecken und Enden ein NEF und zig Krankenhäuser, damit braucht man das einfach nicht. ;-) Bei Feuerwehrs nennt man das einfach Anpassung an die örtlichen Gegebenheiten, da kommen dann tlw. auch ganz interessante Begründungen und Lösungen bei rum.

    Marburg und Odenwald haben bspw. schon vor längerem mit Morphin hantiert, Andere sind komplett dagegen.

    Odenwald und Morphin? Laut meinem Wissen gibt es das für RettAss dort nicht, da ist nur das groß diskutierte Ketanest-S zur Analgesie freigegeben.

    Und auch wenn ich als echter Hesse die Fahne sonst hoch halte, muss ich trotz dessen eingestehen, dass auch Hessen hier und da einen an der Waffel hat.

    Sicher, doch sind wir nicht alle ein bisschen Bluna? :drinks:
    Die Hoffnung nach einer einheitlichen und wirklich sachlichen Lösung habe ich ehrlich gesagt aufgegeben, dafür gibt es auf beiden Seiten zu viele Skeptiker und Alteingesessene. Auch wenn das Eine oder Andere merkwürdigen anmutet ist es immerhin eine Bewegung nach vorne, das ist aus meiner Sicht weitaus besser, wie am bisherigen festzuhalten oder gar ein Rückschritt.

  • Nur eine kleine Anmerkung: Freigegeben bedeutet nicht, daß es auch angewendet wird. Stelle ich bei meinen Aufenthalten in Hessen immer wieder fest.

  • Mir zeigte das vor allem, daß das Personal nicht reif genug dafür war. Aus welchen Gründen auch immer. Die Freigaben wurden nur von wenigen einzelnen Personen genutzt. Es war also überwiegend personenabhängig. Deine Argumentation passt nicht auf die vorgefundenen Realitäten.

  • Die beschriebene Situation kann so wohl auf die komplette deutsche Rettungsdienstlandschaft übertragen werden. Hessen wird da kein Einzelfall sein.
    Diese bestehende Heterogenität des Personal in Bezug auf die freigegebenen Mittel und am Ende tatsächlich durchgeführten Maßnahmen wird sich erst mit der festen Etablierung der Notfallsanitäter ändern. Jedenfalls besteht eine große Chance dazu. Allerdings wird der Prozess nicht in 5 und auch nicht in 10 Jahren abgeschlossen sein. Ich finde, der ganzen Sache wird doch ein gutes Fundament gegeben, um sich zu entwickeln.

  • @Ani:
    Ich weiß nicht auf welche Situation du dich beziehst, daher kann ich direkt drauf keine Antwort geben. Grundsätzlich halte ich entsprechende Freigaben für eine Option, nicht für eine Verpflichtung. Ein gutes Beispiel ist für mich die Analgesie, sicher kann und sollte ich diese bei Patienten mit starken Schmerzen anwenden! Warum soll ich aber eine med. Analgesie machen, wenn ich den Patienten so lagern kann das er die Schmerzen aushalten kann bzw. schmerzfrei ist? Auch bin ich der Meinung dass man entsprechende Freigaben auch mal kritisch hinterfragen darf und muss, warum soll ich ein freigegebenes Medikament anwenden, wenn es für das Anwendungsgebiet keine Zulassung hat oder ein anderes Medikament in dem Fall sinnvoller sein kann?
    Aus meiner Sicht zeichnet es eher jemanden aus, wenn er entsprechende Freigaben als Optionen sieht und nicht Sturr nach Schema A immer gleich diese ausnutzt.

  • Auch von mir nochmal: kein Mo im Odenwaldkreis, ist auch nicht im Gespräch. Dafür aber Ketanest/Midazolam seit Ende der 90er.

    They say God doesn't close one door without opening another.

    Please, God, open that door. :oncoming_fist_light_skin_tone:

  • _BC_


    Ich fasse kurz und letztmalig zusammen: die freigegebenen Medikamente werden auch dann nicht angewendet, wenn die Freigabe es zulässt und es angebracht wäre. In dem Fall Analgesie bei längerer Anfahrt des Notarztes., einer der Hauptbereiche mit Wunsch nach mehr Handlungsfreiheit.


    Wobei Du in Einem natürlich recht hast: möglicherweise besteht in dem gemeinten Rettungsdienstbereich tatsächlich kein Bedarf an der Durchführung erweiterter Maßnahmen durch RFP. Möglicherweise ist der Wunsch nach mehr Handlungsfreiheit tatsächlich vielerorts mehr ein politisches Thema als ein sachlich notwendiges (was meiner persönlichen Auffassung am ehesten nachkommt).

  • Eine Maßnahme nicht zu ergreifen, wenn sie eindeutig indiziert ist und es keine Alternative gibt halte ich eindeutig für falsch. Meine Realität bzw. Erfahrung zeigt ein anderes Bild wie das was du scheinbar hast, mir sind eher Kollegen bekannt die verantwortungsvoll mit ihren freigegeben Maßnahmen umgehen und die auch durchaus nur das an Freigaben haben wollen, was sie auch tatsächlich anwenden würden. Freigaben bzw. Beschränkungen die nur aus politischen Zwecken heraus gefordert werden halte auch ich für falsch, denn letztlich sollten Freigaben auch genutzt werden und sich an dem orientieren was tatsächlich gebraucht wird.