Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Könnte es nicht passieren dass der neue Notfallsanitäter mit einem Schrägstrich dem alten Rettungsassistenten gleichgestellt wird, dann hätte die Politik eine Nachschulung für über 5 jährige Rett Ass und damit Kosten gespart.


    Könnte sein - aber die Aussagen des IM das man die Hilfsfrist für NEF erhöhen will, dafür die NotSan besetzten RTW nach 12 Minuten vor Ort sein müssen lässt diese Überlegung absurd erscheinen!


    Denkt mal darüber nach, welchen Schuh Ihr Euch mit den zwei unterschiedlichen Sichtweisen anziehen wollt.


    Ich bin lieber ein gut ausgebildeter NotSan, der auch VErantwortung trägt als der motzende, aber vor Verantwortung drückende RA


    Ich denke abwarten ist im Moment das beste Rezept.


    Korrekt!


    Und mal ganz abgesehen von der Aberkennung des Berufstitels bei Krankheit was ja auch noch im Notfallsanitätergesetz steht, steht ein Ungelernter ( ohne vorherige weitere Berufsausbildung) nachher als ungelernter, gekündigter Arbeiter vor der Arbeitsagentur.
    Nicht mehr zu vermitteln. Umschulung ausgeschlossen da Berufstitel aberkannt wurde daher als ungelernt eingestuft , schon wieder Staatskosten gespart in einer Kasse. Noch eine große Baustelle, Bundesweit !!!


    Wie stellst du dir das denn vor, das man den NotSan aberkannt bekommt? Welche Krankheiten werden da wohl dran kommen? Und wievielen Krankenpflegern wurden eigentlich bisher die Titel ebenfalls entzogen?


    Wer meint als Notfallsanitäter nachher im DRK TV besseres Geld zu verdienen als die bisherigen Rettungsassistenten der täuscht sich gewaltig.


    Da jetzt schon festgeschrieben wurde welche Tätigkeitsmerkmale ein Notfallsanitäter haben muß.
    Realschulabschluss als Grundvoraussetzung.


    Bedeutet:
    - Not San nicht anerkannt nach Berufsbildungsgesetz
    - ohne Fachhochschulreife ist tariflich nicht mehr drin wie Entgeltgruppe 8 nach TV


    Abgesehen davon hört und sieht man von der festgeschriebenen DRK Projektgruppe Bundestarif über das Thema Arbeitsbereitschaft, Wechselschichtzulage etc. gar nichts, hier waren auf Juni diesen Jahres die ersten Gesprächsergebnisse versprochen. Jetzt ist mitte August und Urlaubszeit.


    Das BBiG hat doch nichts damit zu tun wie man verdient. Krankenpflege ist auch kein BBiG! Im BBiG werden die ganzen Berufe zusammengefasst für die man eine einheitliche Regelung im Rahmen der Ausbildung schaffen kann. NotSan/Krankenpflege sind halt schon anders als die 17 kaufmännischen und 37 technischen Berufe die durch das BBiG geregelt werden (zahlen ausgedacht).


    Ich gehe sehr wohl davon aus, dass die NotSan mittelfristig (10 Jahre) mehr als die RA verdienen werden.

  • Grüße

  • Was hier ungelegte Eier ausgebrütet werden... ;)


    Wer an eine bessere Zukunft glaubt und Lust darauf hat soll NotSan werden, hoffe wir werden nicht enttäuscht.
    Wer nicht an eine bessere Zukunft glaubt, der soll RettAss bleiben, dann wird er nicht enttäuscht, soll dann aber auch bitte das nörgeln lassen.


    :flag_of_truce:

  • Von welchen Maßnahmen reden wir, die der Notfallsanitäter sicher beherrschen muß und in deren Anwendungspflicht er sich befindet?

  • Aberkennung des Berufstitels bei Krankheit



    wo bitte soll das denn stehen?

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • - Medikamenten Verabreichung ohne ständige Routine im Alltag



    dann muss halt mal der A**** von der Couch gehoben werden und sich mit dem Thema befasst werden, nennt man LERNEN
    Ausserdem darf auch mal die Couch der "Schlafe", nicht Wache mit der einer grossen RW bzw. einer ZNA getauscht werden

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
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  • MBela


    Genau. Weil ein Beherrschen vieler dieser Maßnahmen ausgeschlossen sein wird, wird es auch weiterhin keine Anwendungspflicht geben. Schon alleine, weil gerade die invasiveren Maßnahmen auch weiterhin einen Notarzt vorsehen, wird es schwierig, eine Anwendungspflicht festzulegen. Letztendlich wird man sich immer darauf zurückziehen können, doch lieber auf den Notarzt zu warten. Gott bewahre die Patienten vor einer erweiterten Behandlungspflicht durch Sanis!

  • Man verzeihe mir, aber was hat sich in diesem Thema hier gerade Neues ergeben? Abgesehen von einer diffusen Rauchbombe und sehr vielen Smileys ist der Kenntnissstand derselbe wie vorher.


    Die genauen Kompetenzen und deren Umsetzungen sind unklar, ein großer Teil der Bundesländer hat das Rettungsdienstgesetz noch nicht angepasst, sodass einige Kollegen noch den "aus Raider wird jetzt Twix, sonst ändert sich nix" Spruch klopfen können und die finanzielle Entwicklung ist noch nicht überall abzusehen. Man könnte fast meinen, dass ein neues Berufsbild geschaffen wurde und die Anzahl der bereits umgeschulten Kollegen wäre noch sehr begrenzt - von den tatsächlich ausgebildeten ganz zu schweigen. Wen überrascht das denn nun bitte? Vielleicht bin ich heute abend aber auch einfach zu unsensibel, um mich auf die difusen Ängste, Befürchtungen und Mutmaßungen einzulassen...

    Land zwischen den Meeren,
    vor dem sich sogar die Bäume verneigen,
    du bist der wahre Grund,
    warum Kompassnadeln nach Norden zeigen!

  • Liebe Leute...


    Jetzt gebt dem Beruf doch mal ein paar Jahre.



    Ich stelle immer wieder fest, dass es innerhalb der Kollegen draußen sehr sehr unterschiedliche Informationsstände gibt.
    Ich würde mir wünschen, dass sich mehr Leute zunächst einmal intensiv und umfassend informieren würden, bevor Sie mit Spekulationen und Halbwissen jonglieren.


    Dazu eine kleine Anekdote von vor ZWEI WOCHEN:


    Ein älterer Kollege spricht mich in der Fahrzeughalle an, als ich mich mit einem anderen Kollegen über die erste Ergänzungsprüfung im Ländle unterhalte und gibt folgenden historischen Satz von sich:
    "Ach, des mit dem Notfallsanitäter - wer weiss ob des bei uns überhaupt kommt. Ich sag mal: abwarten!" :applaus:

  • Achim schrieb:


    Zitat

    Da jetzt schon festgeschrieben wurde welche
    Tätigkeitsmerkmale ein Notfallsanitäter haben muß.
    Realschulabschluss als Grundvoraussetzung.
    Bedeutet:
    - Not San nicht anerkannt nach Berufsbildungsgesetz


    Ich verstehe nicht, was du sagen möchtest. Aber da das NotSanG bestimmte §§ des BBiG ausdrücklich ausschließt, müsste es doch grundsätzlich Anwendung finden.

  • Ich darf vielleicht diesen Thread nutzen, um auf den Olper Notfalltag am 13.09.2014 hinzuweisen. Es soll dort unter anderem um das Notfallsanitätergesetz gehen; ich bin als Diskutant eingeladen.


    Unglücklicherweise ist noch kein Programm im Internet abrufbar. Der Veranstalter hat mir aber glaubhaft versichert, dass die Veranstaltung stattfindet.

  • Notfallsanitäter - Wer ist das? Was wird das?


    Herzlich lädt der Kreis Olpe zu einer Podiumsdiskussion zum Thema Notfallsanitäter ein. Auf dem Podium beschreiben und diskutieren Ralf Mühlenhaus, Michael Neupert und Ulrich Atzbach, moderiert von Matthias Danz, diesen Epochenwechsel im Rettungsdienst.


    Sa, 13.09.14 10:00
    Kreishaus Olpe, Sitzungssaal 1
    Westfälische Straße 75
    57462 Olpe


  • Hier täuscht du dich Achim. Es gibt bereits auch bei der DRK Landestarifkommission BaWü Visionen zur besseren Bezahlung des NFS gegenüber dem RA. Vermutlich wird man aber die Ergebnisse der TVÖD Kommission abwarten um die bessere Argumentationsgrundlage zu haben. Und dann muss auch hier eben mit den anderen DRK TV Landeskommissionen noch die Abstimmung erfolgen. Ein beratender Sitz wird aber bereits von unseren Kollegen in der TVÖD Runde wahrgenommen. Aber du hast recht dass es sicherlich noch das eine oder andere Jahr dauern wird.


    Bezüglich der Arbeitsgruppe Arbeitszeiten wurde bei dem letzten BR Seminar / Fachkommissionsitzung von ver.di im Lkr. SHA im Juni berichtet. Leider gehen diesbezüglich die Annäherung in den einzelnen Bereichen nicht so zügig voran wie sich das so manch ein Arbeitnehmer Vertreter erhofft hatte. Ich hoffe hierzu bis Ende September wieder näheres erfahren zu haben dann werde ich dich dazu informieren.


    Ansonsten muss ich auch beim durchlesen deiner Kommentare bemerken dass du wie so manch andere auch, die doch oft sehr destruktive Sichtweise vieler DRK LV BaWü Arbeitnehmer zum Thema NFS hast, vermutlich bedingt durch die Einflussnahme des einen oder anderen RD Leiters der sein "RD Geschäftsmodell DRK BaWü" durch den NFS gerade den Bach runter gehen sieht? ;)


    Nichts für Ungut Achim. :drinks:
    Viele kollegiale Grüße

    "...Was Sie brauchen haben Sie und was Sie nicht haben brauchen Sie auch nicht.."

  • Hallo Manne,


    so ganz unrecht hat Achim leider nicht. Zumindest in Bayern haben die jungen Rettungsassistenten die letzten Jahre finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Gerade im Hinblick, das ein Flächentarifvertrag für das Rettungswesen in Bayern leider gescheitert ist, definitiv sich die Rettungsdienstanbieter die nächsten Jahre noch Ausschreibungen unterziehen müssen, halte ich die Prognose, zumindest für Bayern, das ein Notfallsanitäter besser vergütet wird als ein alter Rettungsassistent für mehr als unwahrscheinlich.


    Ich glaube hingegen nicht, das der Notfallsanitäter den Bach hinunter geht, der Notfallsanitäter wird in allen Bundesländern, selbst in Bayern kommen. Allerdings bezweifel ich, das dadurch die tatsächliche Qualität (nur auf dem Papier, naja ist ja mittlerweile megawichtig in Deutschland) im Rettungswesen steigen wird. M. E. wurde eine gute Idee gründlich kaputtpolitisiert, da nicht der Grundgedanke, sondern nur die persönlichen Interessen aller Beteiligten eine tatsächliche Rolle spielte.

  • Genau. Weil ein Beherrschen vieler dieser Maßnahmen ausgeschlossen sein wird, wird es auch weiterhin keine Anwendungspflicht geben. Schon alleine, weil gerade die invasiveren Maßnahmen auch weiterhin einen Notarzt vorsehen, wird es schwierig, eine Anwendungspflicht festzulegen. Letztendlich wird man sich immer darauf zurückziehen können, doch lieber auf den Notarzt zu warten.


    Daran habe ich erhebliche Zweifel. Ich gehe vielmehr davon aus, dass die Maßnahmen, die im Verlauf der Ausbildung nach dem jeweiligen Curriculum zu erlernen sind, dann auch angewendet werden müssen. Werden sie nicht - ausreichend - beherrscht, liegt ein Übernahmeverschulden nahe. Insofern ist die Situation auch nicht anders als beim Notarzt - von dem erwartet man auch (bspw.) die Intubation, wenn diese erforderlich ist, er die formale Qualifikation abgeschlossen hat und den Dienst als NA aufgenommen hat. Unterlässt er sie, muss er sich zivil- und strafrechtlich dafür verantworten. Führt er sie fehlerhaft durch und schädigt den Patienten, muss er sich dafür gleichfalls verantworten.


    Für beide gilt: Es sind die notwendigen Maßnahmen auszuführen, soweit sie erlernt wurden, und was zu erlernen war, ergibt sich aus den Ausbildungskatalogen. Wer tatsächlich nicht kann, was er können müsste, kann sich damit nicht entschuldigen.


    Bisher hat den RA "gerettet", dass die Beherrschung solcher Maßnahmen zur eigenständigen Durchführung kein geregelter Bestandteil der Ausbildung war. Diesen Unterschied - der bislang bestand, weil die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistenten dazu keine Vorgaben machte - zwischen den Anforderungen an Ärzte und NotSan sehe ich da nicht mehr. (Der einzige Unterschied liegt darin, dass der Notarzt im Zweifelsfall weitergehende Maßnahmen ausführen können muss. Das, was der NotSan können muss, muss er aber können und anwenden.)


    Wenn man sich die entsprechende Verordnung für NotSan anschaut, ist - bspw. - die Assistenz bei der Intubation ausdrücklich als Gegenstand der Ausbildung genannt. Ferner genannt ist die Durchführung von Maßnahmen zur Atemwegssicherung im Rahmen der Delegation und im Rahmen des rechtfertigenden Notstands. Bereits daraus kann man m.E. ableiten, dass die Intubation - oder die Anwendung von Larynxtuben pp. - eine Maßnahme ist, die der NotSan ausführen können muss, weil hier wohl kaum die Einlage eines Güdeltubus oder das Überstrecken des Kopfes zu verstehen sein kann. Ähnliches gilt für andere invasive Maßnahmen.


    Hinzu kommt die gesetzliche Vorgabe, dass Gegenstand der Ausbildung auch die eigenständige Durchführung heilkundlicher Maßnahmen nach SOPs der ÄLRD zu sein hat (die sich interessanterweise so jedenfalls ausdrücklich nicht in der APrV wiederfindet). Ich sehe zwar keinerlei Rechtsgrundlage für die Durchführung dieser Maßnahmen; gleichwohl kann man sich einfach den jeweiligen Katalog nehmen, aus dem sich dann ergibt, welche Maßnahmen der NotSan "eigenständig heilkundlich" durchführen können muss. Auch wenn er das ggf. "eigenständig heilkundlich" nicht darf, so darf und muss er die Maßnahmen aber jedenfalls im Rahmen des rechtfertigenden Notstandes ausführen, wenn er sie denn ausführen kann.


    Auch die klinische Ausbildung hat die angehenden NotSan dazu zu befühigen, "einen periphervenösen Zugang zu legen", "einen freien Atemweg bei narkotisierten Patientinnen und Patienten zu schaffen" und "in dem für den Notfallsanitäterberuf erforderlichen Umfang die hierzu notwendigen Maßnahmen zu kennen und selbständig oder unter Anleitung durchzuführen". Jedenfalls invasive Maßnahmen aus den SOPs gehören zu den "für den Notfallsanitäterberuf erforderlichen" Maßnahmen. Die angehenden NotSan sind also darin zu befähigen. Umgekehrt hat jemand, der NotSan ist, befähigt zu sein, diese Maßnahmen durchzuführen; ist er es nicht, leigt ein Übernahmeverschulden nahe. Ist er aber befähigt, dann muss er sie am Patienten auch anwenden, weil nach den Regeln des rechtfertigenden Notstandes eine Strafbarkeit wegen unerlaubter Ausübung der Heilkunde augeschlossen ist und er als Garant dafür verantwortlich ist, Schaden von seinem Patienten abzuwenden.


    Mit größerem Können geht nicht nur ein erweitertes Dürfen einher, sondern selbstverständlich auch ein entsprechendes Müssen.


    Ich dachte eigentlich, das sei jedem klar gewesen.

  • Genau da sehe ich das Problem: da sie nicht ausreichend erlernt werden können, werden sie auch nicht sicher anwendbar sein. Und da wird es dann ein Problem, wenn der Notfallsanitäter sie tatsächlich anwenden muß. Für ihn und den Patienten. Es würde dann eher darauf hinauslaufen wie in anderen Ländern auch, wenn die Paramediziner an ihre Grenzen gekommen sind: Load & go. Oder halt doch auf den Notarzt warten. Was anderes ist nicht zielführend.


    Man kann Notfallsanitäter nur zu etwas verpflichten, was sie auch wirklich sicher beherrschen. Und das ist mehr als die Dosierung eines Medikamentes oder bunte Riesenpfeile auswendig zu lernen. Für die notwendige praktische Erfahrung werden sie nicht genug Fälle haben, die sie eigenständig abarbeiten müssen.