Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • ...es ist schon erstaunlich diese Diskussion hier zu verfolgen.


    Grundlegend habe ich die Novellierung des RettAssG für notwendig empfunden. Es ist passiert, was passieren musste, die tatsächlichen Ambitionen der Personen, für die Rettungsassistenten aber auch ihrer Patienten was sinnvolles zu machen, ist schlicht kaputtgeredet worden. Eigentlich hat unser Berufsstand es auch nicht anders verdient. Alleine die Diskussionen hier im Forum bzgl. Kompetenzen etc.. machen es nur allzu deutlich wie wenig Selbstbewußtsein die deutschen Rettungsassistenten haben. Dann noch das dumme politische rumgeschachere unserer angeblichen Vertreter haben dafür gesorgt, das der notwendige "rote Leitfaden" verlassen wurde.


    An unserer Tätigkeit wird sich letztendlich nicht viel ändern, die Gehälter werden genausowenig steigen und letztendlich können wir nur noch abwarten und das Beste aus dem Fiasko machen.


    ...daher...hört einfach auf zu jammern und wartet erstmal ab was denn wirklich kommt.

  • Ich beziehe mich nun hierauf:



    Und ich möchte nun von Ihm wissen, wer seiner Meinung nach, damals keine gute Arbeit geleistet hat. Ich will also wissen wer "man" ist, sowie was die Kritikpunkte sind.

    Ganz einfach. Hätte man damals schon ganz klare kanten gezogen, was ein Rett.Ass darf und was nicht, ohne dieses . Wenn fall a ist, dann so, wenn es aber so ist, dann anders. ich habe dieses gesetz auch gelesen, und was ich bisher, auch im Unterricht mitbekommen habe ist, dass die Bundesärztekammer immer wieder versucht, uns einen Stock zwischen die Beine zu werfen.


    Von uns wird viel verlangt. An Kompetenzen etc. aber wenn ich das manchmal so verfolge, dann kommt es mir vor, als wenn man uns lieber als Fahrer sähe anstatt als Rettungsfachpersonal. Wozu eine dreijährige Ausbildung, wenn man sowieso nicht alles tun darf/soll/kann.


    Beispiel: Angeblich herrscht in D ein Mangel an Notärzten. Es ist uns nicht gestattet gewisse Schmerzmittel zu geben. Sollen wir den Patienten 20 Minuten (nehmen wir mal an der NA braucht so lange) in Schmerzen da liegen lassen?
    Was ist mit den Rett.Ass die ein Berufsverbot bekommen haben, weil sie angeblich ihre Kompetenzen überschritten haben sollen, obgleich der Patient gerettet wurde?

  • An Kompetenzen etc. aber wenn ich das manchmal so verfolge, dann kommt es mir vor, als wenn man uns lieber als Fahrer sähe anstatt als Rettungsfachpersonal.



    Kannst Du das irgendwo belegen oder ist das Deine persönliche Sicht der Dinge? Und wer ist 'man'?

  • Ganz einfach. Hätte man damals schon ganz klare kanten gezogen, was ein Rett.Ass darf und was nicht, ohne dieses . Wenn fall a ist, dann so, wenn es aber so ist, dann anders. ich habe dieses gesetz auch gelesen, und was ich bisher, auch im Unterricht mitbekommen habe ist, dass die Bundesärztekammer immer wieder versucht, uns einen Stock zwischen die Beine zu werfen.


    Man möge mich korrigieren, aber meines Erachtens regelt das RettAssG die Berufsausbildung und nicht die Berufsausübung !


    Was ist mit den Rett.Ass die ein Berufsverbot bekommen haben, weil sie angeblich ihre Kompetenzen überschritten haben sollen, obgleich der Patient gerettet wurde?


    Welche RettAss haben ein Berufsverbot bekommen ? Namen !

  • @ ani, securo:


    Das ist mein Eindruck. Ich habe mir bei Youtube einige "Reportagen" angesehen. zb. "Kontraste". Gebt mal Rettungsassistent ein.


    http://www.youtube.com/watch?v=Cyl9cJb022I Hier ist ein Link.


    Aber mal zurück zur Novellierung:
    Fällt die 2 jährige dann komplett weg, wenn es die 3-jährige gibt? Was ist denn an der 3 jährigen so anders, ausser das alles im dualen system abläuft und das Prakt. jahr wegfällt, bzw, die 2 jahre auf 3 gestreckt werden? Gut man bekommt Geld dafür und muss den kram net selber blechen.
    Kommen denn neue Kompentenzen bzw. Kenntnisse dazu?

  • Nun ja, der Transport ist ja nun mal die Hauptaufgabe des Rettungsdienstes und in den meisten Fällen auch die einzige. Das gilt natürlich auch für die öffentliche Wahrnehmung. Allerdings empfinde ich den Begriff des "Fahrers" doch als etwas sehr subjektiv empfundene Außenwirkung. Ich glaube, in Fachkreisen sehen das nur sehr wenige so. Mir ist es doch auch egal, ob mich ein großer Teil meiner Patienten nur als 'Narkosearzt' ansieht.

  • Ich kenne den Film und seine angesprochenen Probleme (zu den genannten Problemen und Kompetenzen äussere ich micht nicht).
    Ich sehe hier nur immer noch keinen direkten Zusammenhang zum RettAssG und schon gar nicht zu einem "Berufsverbot".

  • Mir ist es doch auch egal, ob mich ein großer Teil meiner Patienten nur als 'Narkosearzt' ansieht.

    Ohne schleimen zu wollen, finde ich diesen Fachbereich des Arztberufes am interessantesten! Auch als Krankenpfleger habe ich gerne in der Anästhesie / Intensivpflege gearbeitet. Auf die andere Seite des Tuches, sprich im Bauch oder in den Genitalien rumzuwühlen hätte ich nämlich kein Bock!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Zitat von ?Shavakur?
    Einfach "streichen" kann man das Gesetz ja kaum...




    Wieso nicht ?


    Weil es ein Berufsbezeichnungsschutzgesetz ist & und es auch weiterhin Rettungsassistenten gibt, deren Berufsbezeichnung geschützt werden muss. Zudem: Ist sicher, dass die Berufsausbildung zum RA nach Einführung einer 3-jährigen Ausbildung "abgeschafft" wird? Evtl. wird es ja auch zu einem "Stufenmodell" kommen.

  • Dieses ist eine Fachdiskussion in einem Fachforum. Es wäre schön, wenn das auch so bleiben würde!


    J.

    Richtig, würde zudem ja auch an der ganzen Situation nichts ändern.


    Aber zu der hiesigen Diskussion wäre anzumerken, das eben die unbefriedigende Situation der Rettungsassistenten u. a. im Bezug auf ihren Kompetenzen letztendlich den Weg zur Novellierung eröffnet hat. Das letztendlich der von vielen Rettungsassistenten gewünschte und erhoffte großen Wurf mit der Novellierung des RettAssG ausbleiben wird, hat viele Gründe. Entscheidend dürfte wohl sein, das die Novellierung des RettAssG im Großen und Ganzen sich an den Vorstellungen der BÄK orientieren wird. Somit werden auch in Zukunft die Notärzte in Deutschland ein unverzichtbares Element der Notfallrettung sein und auch der zukünftige RA oder wie er dann auch heißen mag, wird die selben Probleme haben wie die Rettungsassistenten der jetzigen Generation. Entscheidende Kompetenzvergaben im Bezug auf weitergreifende therapeutische Maßnahmen (z.B. Gabe von Medikamenten/Btm, Sedativa etc.) wird es auch in Zukunft nicht geben. Dies ist bedauerlich, da dies ja, wie bereits schon angemerkt, ein wesentlicher Grund für das Begehren der RettAssG - Novellierung war.


    Aber man darf nicht nur die negativen Aspekte sehen. Der berufliche Status Quo der zukünftigen Rettungsassistenten wird sich mit einer Ausbildungsverlängerung definitiv wesentlich verbessern.
    Somit ist zumindest nicht ausgeschlossen, das die zukünftigen RA und "Upgrader" besser entlohnt werden.


    Am wenigsten Angst habe ich vor dem "Upgrade" selber. Der Übergang vom RS zum RA wurde in der Vergangenheit verträglich gestaltet und ich denke, hier werden die angebotenen Lösungen für jeden altmodischen RA machbar sein. der zumindest gewillt ist, sich hier fort- und weiterzubilden. Alles entscheidend wird aber für jeden einzelnen RA die persönliche Kosten - Nutzen - Frage sein, ob die Lösungsvorschläge für einen "Upgrade" annehmbar und akzeptabel sind.

  • Hätte man damals, als das Gesetz neu entworfen wurde, gute Arbeit geleistet, hätte man das ganze Theater jetzt nicht nötig.


    Daraufhin wirst du gefragt, wer "man" sei.


    Deine Antwort:

    Zitat

    Hätte man damals schon ganz klare kanten gezogen, was ein Rett.Ass darf und was nicht, ohne dieses .


    Merkste was?

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Woher nimmst du diese Weisheit?

    Ach Nils, Du kannst es nach wie vor nicht sein lassen. Ich habe nicht geschrieben:"Entscheidend ist es...", oder?


    Anhand der publizierten Informationen ist die Tendenz doch klar ersichtlich!

  • Man möge mich korrigieren, aber meines Erachtens regelt das RettAssG die Berufsausbildung und nicht die Berufsausübung !


    Nur teils richtig. Die Berufsausbildung wird in erster Linie in der quasi zugehörigen "Ausbildungs- und Prüfungsverordnung für Rettungsassistentinnen und Rettungsassistenten (RettAssAPrV)" geregelt. Das RettAssG ist letztlich nicht viel mehr als ein "Berufsbezeichnungsschutzgesetz", jedenfalls aus meiner Sicht.
    Regelungen zur Berufsausübung sind in Deutschland primär "Ländersache" - vielleicht macht das eine bundeseinheitliche Regelung so schwer...