Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • In Kürze wird die Meldung des DBRD noch um ein paar Informationen ergänzt...

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ein kurzes Überfliegen des Gesetzesentwurf ergibt sich mir ein recht optimistisches Bild. Einige Formulierungen kommen mir aus einem anderen Land bekannt vor.
    Ironischerweise dürften die ersten Notfallsanitäter auf Antrag die diplomierten Rettungssanitäter SRK, HF und Niv. HF sein.

  • Mal kurz die Antworten auf bislang immer wieder gestellte Fragen zusammengefasst:


    - die Ausbildungskosten müssen künftig nicht mehr durch den Auszubildenden, sondern durch die Träger der Ausbildung getragen werden (V. Gesetzesfolgen)
    - es gibt Übergangsvorschriften, welche die Ausbildung zum RettAss und die Dauer der Tätigkeit im Beruf berücksichtigen (§ 28 )
    - die Zugangsvoraussetzung wird künftig der Realschulabschluss, mindestens jedoch ein Hauptschulabschluss mit anschließend abgeschlossener, mind. 2-jähriger Berufsausbildung sein (§ 6 )
    - die Eignungsvoraussetzungen für Schulen wurden deutlich angehoben


    Die Informationen sind gerade sehr erschlagend, aber auf den ersten Blick möchte ich sagen: ein Quantensprung, sollte das Gesetz tatsächlich so verabschiedet werden.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Mir gefällt es auch ganz gut (auch wenn ich bei einigen Foirmulierungen noch nicht so ganz durchsteige.. denke aber das ist normal, bin ja kein Jurist oder schlimmer noch Politiker).


    Gespannt bin ich wann die "alten" RettAss zur Anerkennungsprüfung geschickt werden und wie die aussieht.
    Zugzwang ergibt sich ja dann erst, wenn die LandesRDGesetze einen NotfallSan auf dem RTW/NEF vorschreiben.

  • Sofern die im Rahmen der Übergangsvorschriften genannten Anforderungen an die Tätigkeitsdauer als "oder das entsprechende Vollzeitäquivalent" zu verstehen sind, werden für Ehrenamtliche, GfBler, Teilzeitbeschäftigte mit geringem Stundenumfang und Berufsanfänger ziemlich hohe Hürden aufgestellt...
    Ansonsten sieht der Entwurf aber in der Tat recht manierlich aus.

  • Auf die Übergangsvorschriften mit Prüfung usw. würde ich keine zu grossen Hoffnungen setzen.
    Ich wette ne Pizza dass ALLE, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes RettAss sind, umgeschrieben werden.


    Und durch die Vollzeitausbildung wird es erheblich teurer und für die Kandidaten, die das Arbeitsamt auf die Schulen schickt (gefühlte 75% der Schüler) unattraktiver.
    Ob man sich sowas wirklich leisten kann/will ?


    Ich lehne mich zurück und geniesse das Spektakel :-)

  • Auf die Übergangsvorschriften mit Prüfung usw. würde ich keine zu grossen Hoffnungen setzen.
    Ich wette ne Pizza dass ALLE, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes RettAss sind, umgeschrieben werden.


    Deine Pizza werden sich wahrscheinlich ziemlich viele Leute teilen müssen...


    Und durch die Vollzeitausbildung wird es erheblich teurer und für die Kandidaten, die das Arbeitsamt auf die Schulen schickt (gefühlte 75% der Schüler) unattraktiver.


    Gott sei Dank. Allerdings wird das Arbeitsamt auch niemanden mehr einfach so zum Lehrgang schicken können, da es eben kein "Lehrgang" mehr ist.

  • Auf die Übergangsvorschriften mit Prüfung usw. würde ich keine zu grossen Hoffnungen setzen.
    Ich wette ne Pizza dass ALLE, die bis zum Inkrafttreten des Gesetzes RettAss sind, umgeschrieben werden.


    Und durch die Vollzeitausbildung wird es erheblich teurer und für die Kandidaten, die das Arbeitsamt auf die Schulen schickt (gefühlte 75% der Schüler) unattraktiver.
    Ob man sich sowas wirklich leisten kann/will ?


    Ich lehne mich zurück und geniesse das Spektakel :-)


    Wenn es sich "nur" um ein überarbeitetes RettAssG handeln würde, hättest du wohl Recht. Es handelt sich aber hier um ein neues Berufsbild. Es wird daher zu keiner Umschreibung kommen.
    Das Arbeitsamt wird künftig hoffentlich keine "Kandidaten" mehr auf die Schulen schicken. Ein willkommener Nebeneffekt.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Keine Ahnung. Vielleicht zu viele Veränderungen auf einmal? Oder kein Interesse an einem komplett neuen Berufsbild?

  • Woran wird es scheitern?

    ich glaube nicht dass der entwurf völlig scheitern wird, aber vor allem von den Berufsfeuerwehren und den Hilfsorganisationen wird wegen der dreijährigen Ausbildung, der nicht gegebenen Überleitung für die "RAs durch Handauflegung" und dem jungen Personal, das 3-6 Monate zurück auf die Schulbank muss wohl großen Widerstand geben.


    Hoffentlich fällt der gegen das große Ganze, das dieser Entwurf darstellt eher klein aus. Ich würde jeden einzelnen Punkt im Gesetzesentwurf unterschreiben.


    Ciao,


    Madde

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.

  • Ich schätze, dass sich der Entwurf so (oder so ähnlich) durchsetzen wird und ich finde das auch gut. Der Entwurf macht auf mich (nach dem ersten Durchlesen) einen guten Eindruck. An den richtigen Stellen (Zugangsvoraussetzungen; Schulen; Ausbildungsdauer und -vergütung) werden keine faulen Kompromisse gemacht, an anderen wichtigen Stellen (Überleitung; Anerkennung) werden sinnvolle Kompromisse gemacht.


    J. :)


    P.S. An die, die jetzt schon alles schlechtreden wollen: Nehmt euch ein Bier! Oder kratzt einfach ab.

  • Ich habe mir den Entwurf mit den Anhängen nun einmal durchgelesen und gerade bin an der Überleitung hängengeblieben. Personal, welches <3 Jahre Berufserfahrung hat, darf noch einmal sechs Monate zur Schule, Personal >3 Jahre noch einmal drei Monate - wie sehen die Unterrichtsinhalte für diese Zeit aus? Ich habe derzeit gar keine Vorstellung, wie dieser Aufbaulehrgang (zum Notfallsanitäter) aussehen könnte.