Z.b. das die Länder ihre Rettungsdienstgesetze der Novellierung nicht anpassen, was letztendlich heißen würde, das Rettungsassistenten nach wie vor "alleinverantwortlich" auf dem RTW eingesetzt werden können. Die Folge könnte sein, das die Rettungsdienstbetreiber wiederum keine Veranlassung sehen, rein aus Kostengründen, den Notfallsanitäter (so soll er ja wohl heißen) in den Dienst zu integrieren.
Ich bin mir nicht sicher, ob das so einfach sein wird, da sich ja das RettAssG mit Einführung des NotSanG verabschieden wird.
MÜSSTEN sich da nicht die Landesrettungsdienstgesetze automatisch anpassen??