Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Z.b. das die Länder ihre Rettungsdienstgesetze der Novellierung nicht anpassen, was letztendlich heißen würde, das Rettungsassistenten nach wie vor "alleinverantwortlich" auf dem RTW eingesetzt werden können. Die Folge könnte sein, das die Rettungsdienstbetreiber wiederum keine Veranlassung sehen, rein aus Kostengründen, den Notfallsanitäter (so soll er ja wohl heißen) in den Dienst zu integrieren.

    Ich bin mir nicht sicher, ob das so einfach sein wird, da sich ja das RettAssG mit Einführung des NotSanG verabschieden wird.
    MÜSSTEN sich da nicht die Landesrettungsdienstgesetze automatisch anpassen??

  • Schon klar, aber das ist doch ein Referentenentwurf...


    Wie lange dauert so etwas normalerweise bis es im Bundesanzeiger veröffentlicht wird?


    Da müssen doch noch Bundestag und Bundesrat drüber abstimmen, oder?

    Die Zeit, wie lange es dauert, bis der Referentenentwurf durch den Bundestag ist, ist nicht festgelegt.
    Das kann in der Tat noch dauern.
    Dort sehe ich auch die größten Probleme, da sich ja mit großen Schritten die nächsten Bundestagswahlen nähern.
    Sollte über den Vorschlag bis dahin nicht abschließend beraten sein, denke ich, dass die neue Regierung, wie auch immer sie aussehen wird, sich sicherlich erstmal anderen Themen widmen wird.
    Öffentlichkeitswirksameren Themen nämlich (oder hat irgendjemand ausser auf den einschlägigen Rettungsfachpersonalseiten schon mal in der freien Presse irgendwas über diesen Referentenentwurf gelesen? - Das Thema findet ausserhalb der Öffentlichkeit statt, im Gegensatz zu anderen Ideen, wie Betreeuungsgeld z.B.).


    Ist der Entwurf durch den Bundestag durch und im Bundesrat angekommen hat dieser sechs Wochen Zeit (auf Antrag ist eine Verlängerung auf neun Wochen möglich) über das Gesetz zu beraten und es dann dem Präsi zur Unterschrift vorzulegen.
    Also müssen wir mindestens so lange zittern, bis der Bundestag entschieden hat.

  • Hat etwas gedauert, bis ich Zeit zum Lesen fand.
    Schön zu sehen, daß Bewegung in der Frage der Novellierung kommt. Der Entwurf beinhaltet eine Menge Vorteile für die zukünftige Rettergeneration. Vor Allem das Thema Finanzierung der Ausbildung. Toller Ansatz!
    Dennoch Blicke ich mit ein Wenig Skepsis und punktueller Sorge auf den Entwurf:
    1. Die Ausweitung der praktischen Ausbildung im Krankenhaus ist gut gedacht. Die Struktur der ausbildenden Krankenhäuser jedoch so sehr unterschiedlich, daß ich Zweifel habe, daß der NS trotz längerer Dauer invasive Maßnahmen gelehrt bekommt. Noch heute ist einem Großteil der Krankenhäuser nicht bewußt, welche praktischen Fähigkeiten dem Rettungsassistenten vermittelt werden sollen/können/dürfen. Es müßen klare Vorgaben her, welche ein Krankenhaus zur Ausbildung berechtigen.
    2. Die Verantwortung des Ärztlichen Leiters ist nachvollziehbar und wahrscheinlich auch alternativlos. Dennoch: um verantwortlich sein zu können, muß dieser erst in jedem Rettungsdienstgesetz Niederschlag finden. Dazu MUSS es zwingende Vorgaben eines Mindestbeschäftigungsumfanges des ÄLtrRD geben und ein klar definierten Aufgabenkatalog.
    3. Die Befähigung zum Führen eines Kraftfahrzeuges halte ich gemessen am Aufgabengebiet für durchaus erforderlich.
    4. Die Forderung, daß der Auszubildende ausschließlich als 3. Besatzungsmitglied einzusetzen ist, halte ich für Nachteilig. Es ist m.E. wesentlicher Ausbildungsbestandteil, daß der Schüler "den Druck" eigenverantwortlicher Entscheidungen des Zweierteams erlernt und auch mit der Ressource "Zweierteam" umgehen lernen soll.
    Die fehlende Möglichkeit für den Arbeitgeber bereits in der Ausbildung - wenn auch nur geringen - Nutzen aus der Ausbildung zu ziehen, macht es für Arbeitgeber nicht attraktiv, ausbilden zu wollen, da er zunächst drei Jahre nur Kosten hat. Hier wünschte ich mir ein stufenartiges Modell, welches nach Zeit oder Erreichen von definierten Ausbildungszielen auch einen Einsatz als 2. Teammitglied ermöglicht.
    5. Hinderlich für jeden Ausbildungsbetrieb ist die Pflicht zur EU-weiten Ausschreibung rettungsdienstlicher Leistungen i.d.R. alle 4 Jahre. Diese Pflicht besteht in den Ländern England und Schweiz nicht, die gerne zum Vergleich herangezogen werden. Der Wert der Nachhaltigkeit für den Ausbildungsbetrieb ist dadurch gefährdet.
    6. Es ist nicht erforderlich, im Gesetz zu beschreiben, daß der Notarzt nicht rechtzeitig vor Ort sein kann, um Invasive Maßnahmen einzuleiten. Diese haben sich unabhängig des zeitlichen Faktors am Zustand des Patienten zu orientieren. Entweder der NS wird und ist befähigt, entsprechend zu handeln, dann soll er es tun, wenn erforderlich, oder nicht. Dieser Passus ändert nichts an der bestehenden Unsicherheit. Am Ende streiten sich alle wieder um die Auslegung des Begriffes "rechtzeitig".


    Daher besteht aus meiner Sicht Nachbesserungsbedarf sowohl im Entwurf, aber vor Allem auch bei tangierenden Gesetzen und Rechtsvorschriften. Aber halt nur Nachbesserung, keine Abkehr vom eingeschlagenem Weg!
    Der Anspruch, daß der Notfallsanitäter die kostbare Ressource Notarzt schont und dadurch hilft, Kosten einzusparen, ist verkehrt. Der scheinbar lebensbedrohliche Einsatz ist und bleibt (hoffentlich) Notarztindikation. Daher ändert sich an der Vorhaltung notarztbesetzter Rettungsmittel nichts.
    Und als übergeleiteter Rettungsassistent habe ich sehr wohl Existenzängste und Zweifel, daß meine theoretischen Kenntnisse reichen, eine Prüfung zu bestehen. Aber mein Schicksal möchte ich nicht "über die Sache" stellen.
    Wem das hier bekannt vorkommt, dem unterstelle ich, auf Facebook aktiv zu sein....

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • Dort sehe ich auch die größten Probleme, da sich ja mit großen Schritten die nächsten Bundestagswahlen nähern.
    Sollte über den Vorschlag bis dahin nicht abschließend beraten sein, denke ich, dass die neue Regierung, wie auch immer sie aussehen wird, sich sicherlich erstmal anderen Themen widmen wird.
    Öffentlichkeitswirksameren Themen nämlich (oder hat irgendjemand ausser auf den einschlägigen Rettungsfachpersonalseiten schon mal in der freien Presse irgendwas über diesen Referentenentwurf gelesen? - Das Thema findet ausserhalb der Öffentlichkeit statt, im Gegensatz zu anderen Ideen, wie Betreeuungsgeld z.B.).


    Ich sehe in dem von dir geschilderten Sachverhalt eine große Chance. Würde der Entwurf in der Öffentlichkeit diskutiert wäre es für den Wahlkampf eine "Gefahr" wenn man sich falsch positioniert. Aber in diesem Fall können eigentliche alle Parteien zustimmen - den die Öffentlichkeit interessiert sich nicht dafür. Außerdem wurde 2007 von ALLEN Parteien beschlossen das RettAssG zu novellieren. Ich glaube kaum das der Entwurf aktuell viel Konfliktpotential für die Parteien bietet.

  • @GrillmasterT: Finde die Kritik größtenteils nachvollziehbar und gut, wobei sich eine Formulierung wie in Punkt 6 kritisiert so nicht im Gesetz findet, sondern in der Begründung.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Ich bin mir nicht sicher, ob das so einfach sein wird, da sich ja das RettAssG mit Einführung des NotSanG verabschieden wird.
    MÜSSTEN sich da nicht die Landesrettungsdienstgesetze automatisch anpassen??


    Die Änderung könnte aber auch minimalistisch ausgeführt werden, indem einfach anstatt "RA" dann "RA/NotSan" gefordert wird und die "Übergangslösung" damit so lange ausgedehnt wird, bis keine RA mehr im Dienst stehen. Als Nachwuchs würden dann eh nur noch NotSan nachkommen, da ja keine neuen RA mehr ausgebildet werden können. So gesehen gibt es viele Varianten und die Vielfalt in der Fahrzeugbesetzung könnte sogar noch zunehmen.


    Eddy

  • 4. Die Forderung, daß der Auszubildende ausschließlich als 3. Besatzungsmitglied einzusetzen ist, halte ich für Nachteilig. Es ist m.E. wesentlicher Ausbildungsbestandteil, daß der Schüler "den Druck" eigenverantwortlicher Entscheidungen des Zweierteams erlernt und auch mit der Ressource "Zweierteam" umgehen lernen soll.
    Die fehlende Möglichkeit für den Arbeitgeber bereits in der Ausbildung - wenn auch nur geringen - Nutzen aus der Ausbildung zu ziehen, macht es für Arbeitgeber nicht attraktiv, ausbilden zu wollen, da er zunächst drei Jahre nur Kosten hat. Hier wünschte ich mir ein stufenartiges Modell, welches nach Zeit oder Erreichen von definierten Ausbildungszielen auch einen Einsatz als 2. Teammitglied ermöglicht.


    Ich finde das für die Ausbildung sehr sinnvoll. Der Auszubildende sollte sich eher (meiner Meinung nach) in einer "beschützten" Umgebung wiederfinden, in der er Fehler machen darf und dauerhaft beaufsichtigt werden kann. Eine Aufsicht und Anleitung während der Transporte, ist derzeit nicht möglich. Druck erzeugt nicht unbedingt die beste Lernatmosphäre und kann durchaus durch geschickte pädagogische und didaktische Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt erzeugt werden.


    Das der Arbeitgeber diese Ausbildung und auch das Gehalt der Auszubildenden nicht zahlen muss, lässt den Kritikpunkt darunter verblassen. Da die Kostenträger (so der Ansatz in dem Gesetz, bzw. der Erklärung) die Kosten für die Ausbildung übernehmen sollen, werden Diese auch dem Arbeitgeber die erforderlichen Gelder zur Verfügung stellen. Damit ist es für den Ausbildungsbetrieb weder unattraktiv noch attraktiv. Als attraktiv könnte man vielleicht noch anführen, dass der Arbeitgeber nun eine zusätzlich Kraft auf dem RTW hat, welche Kosten gedeckt sind und nicht das Budget mindern.

  • Ich finde das für die Ausbildung sehr sinnvoll. Der Auszubildende sollte sich eher (meiner Meinung nach) in einer "beschützten" Umgebung wiederfinden, in der er Fehler machen darf und dauerhaft beaufsichtigt werden kann. Eine Aufsicht und Anleitung während der Transporte, ist derzeit nicht möglich. Druck erzeugt nicht unbedingt die beste Lernatmosphäre und kann durchaus durch geschickte pädagogische und didaktische Maßnahmen zu einem späteren Zeitpunkt erzeugt werden.


    Das ist vielleicht für das erste Jahr gut und schön, evtl. auch für einen Teil des zweiten Jahres. Aber irgendwann müssen die Azubis ja auch lernen Verantwortung zu übernehmen. Schließlich müssen sie am Ende der 3 Jahre auch in der Lage sein, alleine zu arbeiten. Deswegen begrüße ich es auch, wenn Azubis als RS auf dem KTW eingesetzt werden um dort die ersten "eigenen" Erfahrungen machen zu können.

  • Ich habe noch ein Frage zu dem Entwurf: Wenn ich es richtig Verstanden habe muss jeder Azubi eine gewisse Stundenzahl auf einem KTW arbeiten. Was bedeutet dies für Rettungsdienstanbieter welche keine KTW vorhalten? Diese können dann also nicht mehr ausbilden?

  • Das ist vielleicht für das erste Jahr gut und schön, evtl. auch für einen Teil des zweiten Jahres. Aber irgendwann müssen die Azubis ja auch lernen Verantwortung zu übernehmen. Schließlich müssen sie am Ende der 3 Jahre auch in der Lage sein, alleine zu arbeiten. Deswegen begrüße ich es auch, wenn Azubis als RS auf dem KTW eingesetzt werden um dort die ersten "eigenen" Erfahrungen machen zu können.


    Natürlich. Die Eigenverantwortlichkeit muss gefördert werden, um die Entscheidungsfähigkeit und Führungskomponenten auszubauen. Ich denke schon, das man dieses auch in einer dreier-Konstellation machen kann, wenn z.B. eine Person nicht mit zur Einsatzstelle geht, sondern am FHZ wartet? Diese Modelle und Möglichkeiten muss man nochmals überdenken und durchspielen, wie man dann die entsprechenden Lernziele am bestern erreicht. Ich finde es daher eher sinnvoll ihn als 3. zu fordern und hinterher ggf. die Personalsituation so zu bearbeiten/anzupassen, als wenn er der 2. / 1. Mann auf dem FHZ ist, als wenn er von Anfang an als 2. Mann fahren muss und die Anleitung auch während des Patiententtransportes zu kurz kommt.

  • Ich habe noch ein Frage zu dem Entwurf: Wenn ich es richtig Verstanden habe muss jeder Azubi eine gewisse Stundenzahl auf einem KTW arbeiten. Was bedeutet dies für Rettungsdienstanbieter welche keine KTW vorhalten? Diese können dann also nicht mehr ausbilden?


    Praktika auf einer Organisationsrettungswache eines nahen Bereiches oder einer organisationsfremden Rettungswache des gleichen Breiches? Wäre mein Vorschlag.

  • Natürlich. Die Eigenverantwortlichkeit muss gefördert werden, um die Entscheidungsfähigkeit und Führungskomponenten auszubauen. Ich denke schon, das man dieses auch in einer dreier-Konstellation machen kann, wenn z.B. eine Person nicht mit zur Einsatzstelle geht, sondern am FHZ wartet?


    Das halte ich nicht für zielführend. Aus welchem Grund soll ich mit 3 Mann ein Auto besetzen, wenn ich am Ende einen Kollegen am Auto lasse und der nichts macht?


    Ich finde es daher eher sinnvoll ihn als 3. zu fordern und hinterher ggf. die Personalsituation so zu bearbeiten/anzupassen, als wenn er der 2. / 1. Mann auf dem FHZ ist, als wenn er von Anfang an als 2. Mann fahren muss und die Anleitung auch während des Patiententtransportes zu kurz kommt.


    Diesen Satz verstehe ich nicht!

  • Das halte ich nicht für zielführend. Aus welchem Grund soll ich mit 3 Mann ein Auto besetzen, wenn ich am Ende einen Kollegen am Auto lasse und der nichts macht?


    Die Ausbildung fordert den Azubi als 3. - dieses ist derzeit fakt. Um im späteren Ausbildungsverlauf den Azubi auf eine 2er Situation zu trainieren, wie Du schon richtig beschrieben hast, könnte man so eine solche Situation schaffen. Der Kollege bleibt am FHZ, ist ja in Reichweite und kann mittels Funkgerät bei Problemen nachgeordert werden.


    Diesen Satz verstehe ich nicht!


    Im derzeitigen Vergleich RettAss Ausbildung und die geforderte Ausbildung im NFS mit dem 3. Mann, finde ich den Ansatz im NFS für das Erreichen und im pädagogischen Sinne sinnvoller. Grund: Ich kann aus einem 3er Team immer nach und nach - je nach Stand des Azubi - ein 2er Team konzipieren, wie oben beschrieben. Das halte ich für den Lernerfolg und die Anleitung für sinnvoller, als wenn der Azubi alleine mit dem Patienten auf dem Transport ist und ich durch "Spiegelanleitung" auch auf den Verkehr achten muss.


    Vielleicht wäre eine 1,5 / 2 Jährige Anleitung als 3. Mann sinnvoll und nach einer Prüfung die die Fähigkeit als 2. Mann bestätigt, wird der Auszubildende im weiteren Verlauf als solcher eingesetzt. Das wäre auch eine Möglichkeit, die ich für sinnvoll halten würde.


  • Vielleicht wäre eine 1,5 / 2 Jährige Anleitung als 3. Mann sinnvoll und nach einer Prüfung die die Fähigkeit als 2. Mann bestätigt, wird der Auszubildende im weiteren Verlauf als solcher eingesetzt. Das wäre auch eine Möglichkeit, die ich für sinnvoll halten würde.


    Bei uns nennt sich diese Prüfung "Rettungshelfer/Rettungssanitäter" - also ganz ehrlich: Das ist doch Quatsch. Natürlich muss ein Azubi angeleitet werden, aber auch er muss irgendwann als zweiter Eingesetzt werden. Und eine Prüfung brauch ich nicht zu machen, schließlich gibt es ja Leute die überwiegend mit dieser Person fahren und das Beurteilen können. Wenn es eine gesetzliche Reglung geben sollte, dann in folgender Art: "Der Azubi muss in den ersten 18 Monaten seiner Ausbildung als drittes Besatzungsmitglied eingesetzt werden. Im Anschluss ist der Einsatz as zweites Besatzungsmitglied möglich."

  • Das ist doch Augenwischerei und rosarote Brille. Guck doch mal in den Alltag des Rettungsdienstes. Bei wievielen Standardeinsätzen soll der Schüler denn im Laufe des praktischen Einsatzes angelernt werden? Die anspruchsvollen Einsätze sind selten und dann sind noch mind. ein NEF Fahrer und Notarzt anwesend. Genug Backup m.E.
    Ich kenne das von vielen Praktikumseinsätzen auf verschiedenen Wachen. Trotz hoher Motivation der Kollegen "nervt" der Dritte nach einigen Wochen. Irgendwann wiederholt sich alles und man hat kaum noch was beizubringen, vor Allem wenn der Schüler so gut ausgebildet kommt.
    Gerade die seltenen anspruchsvollen Einsätze führen doch dazu, daß auch der erfahrene Kollege gerne handwerklich tätig werden möchte. Irgendwer kommt im Geschehen zu kurz.
    Jeder Auszubildende zum Kaufmann im Gesundheitswesen arbeitet eigenständig, jeder Krankenpflegeschüler arbeitet irgendwann im Schichtdienst. Der NS soll das nicht irgendwann können? Bitte!?

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!

  • 4. Die Forderung, daß der Auszubildende ausschließlich als 3. Besatzungsmitglied einzusetzen ist, halte ich für Nachteilig. Es ist m.E. wesentlicher Ausbildungsbestandteil, daß der Schüler "den Druck" eigenverantwortlicher Entscheidungen des Zweierteams erlernt und auch mit der Ressource "Zweierteam" umgehen lernen soll.
    Die fehlende Möglichkeit für den Arbeitgeber bereits in der Ausbildung - wenn auch nur geringen - Nutzen aus der Ausbildung zu ziehen, macht es für Arbeitgeber nicht attraktiv, ausbilden zu wollen, da er zunächst drei Jahre nur Kosten hat. Hier wünschte ich mir ein stufenartiges Modell, welches nach Zeit oder Erreichen von definierten Ausbildungszielen auch einen Einsatz als 2. Teammitglied ermöglicht.


    Genau so sehe ich das auch. Es geht dabei darum, ab einem bestimmten Ausbildungszeitpunkt eigentverantwortliches Arbeiten in einer realistischen Konstellation (ergo: Zweier-Team) zu erlernen und zu trainieren. Das ist in allen anderen Berufen übrigens auch so und methodisch und didaktisch sinnvoll und bewährt.


    J.

  • Genau so sehe ich das auch. Es geht dabei darum, ab einem bestimmten Ausbildungszeitpunkt eigentverantwortliches Arbeiten in einer realistischen Konstellation (ergo: Zweier-Team) zu erlernen und zu trainieren. Das ist in allen anderen Berufen übrigens auch so und methodisch und didaktisch sinnvoll und bewährt.


    Das mag für andere Berufe sinnvoll sein, da der Anleitende auch immer bei seinem Azubi sein kann, wenn er benötigt wird. Für den Rettungsdienst ist es weder pädagogisch noch didaktisch sinnvoll, da ich keine dauerhafte Überwachung des Auszubildenden durchführen kann, wenn ich das FHZ fahren muss.
    Dieses ist auch schon jahrelang auf Rettungswachen bekannt, das der Azubi in der initialen Phase mindestens 3 Monate als 3. auf dem RTW einzusetzen ist.
    Weiteres ergibt sich aus dem Gerichtsbeschluss eines Oberlandesgerichtes (muss ich raussuchen), wo explizit erwähnt wird, das der Auszubildende nur dann als 2. eingesetzt werden darf, wenn er das Anforderungsprofil des Einsatzes erfüllt. Dieses wäre vor jedem Einsatz zu prüfen. Mit auch ein Grund, warum z.B. in Hessen über 40 % des Jahrespraktikum als 3. zu absolvieren sind.


    Auf der einen Seite wird von der Notwendigkeit einer besseren Ausbildung gesprochen, auf der andere Seite, will man die Möglichkeiten die das Gesetz einem bietet wieder in den Wind schießen.
    In der Klinik steht der RettAss Azubi auch nicht alleine am Patienten und legt einen Zugang oder macht Maßnahmen, sondern wird vom Mentor überwacht. Im Rettungsdienst darf er aber alleine den Notfallpatienten zur Klinik begleiten???
    Das halte ich für wenig pädagogisch wertvoll.


    AB einem bestimmten Zeitpunkt. Der muss von den Schulen mit der Rettungswache definiert werden. Dieses ist definitiv nicht der Beginn der Ausbildung.


  • Hier wünschte ich mir ein stufenartiges Modell, welches nach Zeit oder Erreichen von definierten Ausbildungszielen auch einen Einsatz als 2. Teammitglied ermöglicht.



    AB einem bestimmten Zeitpunkt. Der muss von den Schulen mit der Rettungswache definiert werden. Dieses ist definitiv nicht der Beginn der Ausbildung.


    Schön. Wir sind uns einig.

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!