Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Eine unbekannte Prüfung birgt trotzdem immer die Gefahr sie nicht zu bestehen wenn man nicht weiss was genau der Inhalt ist. Wer bestünde denn nach 5-10 Jahren Berufspraxis nochmals seine damalige Abschlussprüfung (gilt auch für Pfleger, Ärzte, Ingenieure, Bäcker, Maurer...) ??

    Weshalb ich ja fordere einen Kursbesuch verpflichtend zu machen... so weiß man was gefordert ist und kann sich darauf vorbereiten. Dafür hat man dann 5 Jahre Zeit... das kann jeder der es will ohne großen Streß schaffen, oder möchtest du da widersprechen?

  • Man sollte die Angst vor einer finanziellen Schlechterstellung nicht mit der Angst um Kompetenzverlust vermischen.

    Vielleicht sollte man auch einfach mal angstfrei nach vorne sehen und die guten Seiten des Entwurfs sehen? :kaffee:

  • Es gibt außer mir noch andere, berufspolitisch Aktive, die so langsam die Segel strecken.


    Nun, das sollten die "berufspolitisch Aktiven" schon aushalten können. Es wird immer wieder unterschiedliche Meinungen zu bestimmten Sachverhalten geben.
    Auch wenn man vielleicht (unter anderem) beim DBRD mit dem Erreichten zufrieden ist: Es gibt nunmal Menschen, die sich ein wenig "mehr" erhofft hatten und nun enttäuscht sind, weil der eine oder andere Aspekt noch nicht zufriedenstellend gelöst scheint. Ein Teil dieser Menschen muss sich sicherlich vorwerfen lassen, den Entwicklungen der letzten 2-3 Jahre passiv zugesehen zu haben - dieser Personenkreis sollte sich dann jetzt aber auch mit überzogener Kritik zurückhalten.
    Eins ist mir jedoch ganz wichtig: Man sollte - gerade in einem Berufsverband - darauf achten, dass man nicht am Berufsstand & vor allem an den vertretenen Mitgliedern vorbei agiert. Die Sorgen und Bedenken der eigenen Mitglieder sollte ein Berufsverband sehr ernst nehmen. Was sicherlich nicht immer einfach ist ;-)

  • "Wir schlagen daher als Alternative folgende Stufung vor: In den ersten zwölf Monaten der Ausbildung sollte der angehende Notfallsanitäter in der Regel ausschließlich als dritte Einsatzkraft zum Einsatz kommen. Anschließend hat bei entsprechender Eignung auch der Einsatz als verantwortliche Person auf einem Krankentransportwagen sowie als zweite Einsatzkraft die Tätigkeit auf einem Rettungsmittel für Notfälle zu erfolgen. "


    Die Begründung zu §6 sagt nur der Auszubilden ist nicht Fahrer
    Frage wo Stand im Entwurf, dass der Schüler nur als 3.ter fahren darf? Finde das nicht ...


    Zu §6 "... Ein Mindestalter ist auch im Hinblick auf die Notwendigkeit eines Führerscheins nicht erforderlich. Gegenstand der Ausbildung ist nicht das Fahren von Kranken- oder Rettungswagen, sondern die fachliche Betreuung von Patientinnen und Patienten in Notsituationen."


    Warum diese Klarstellung? Und wenn wäre dies nicht eine gute Gelegenheit gewesen im Gegenzug "Qualitätskriterien für die Praxisanleitung direkt ins Gesetz aufzunehmen?
    Es macht einen großen Unterschied ob der NotSan-Azubi 3Jahre mit allen Kollegen fährt oder verantwortliche Praxisanleiter (>200h = LRA+AdA+x) hat. Das ist aus meiner Sicht mindestens genauso wichtig für den Ausbildungserfolg, als die Frage ob 2/3.Mann.


    Sonst bleibt es hierbei nur auf APO zu hoffen Zu §5 "...Nähere Regelungen zur der in den Sätzen 2 und 3 vorgesehenen Praxisanleitung und Praxisbegleitung sind in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung nach § 9 enthalten. ..." Dies vorausgesetzt stehe ich voll hinter der Stellungnahme des DBRD und freue mich auch auf die anstehenden Prüfung und Entwicklungen - auch ich werde mir das ganze dank Plan B sehr entspannt anschauen ...

    "Wer einen Fehler begeht, ohne dessen Ursache zu beheben, hat schon einen zweiten gemacht!" Sinngemäß nach Konfuzius (551 - 479 B.C.)

  • Zitat

    Zitat Maverick


    Dann lass es doch, dann bleibst du eben RettungsASSISTENT, oder hast du
    Angst das du bald nicht nur dem NA sondern auch dem NFS ASSISTIEREN
    musst? Ach nein, du schriebst ja da sich an deinem Arbeitsplatz nichts
    ändert.

    :?: ...

    Zitat

    Zitat Shavakur
    Man sollte - gerade in einem Berufsverband - darauf achten, dass man
    nicht am Berufsstand & vor allem an den vertretenen Mitgliedern
    vorbei agiert. Die Sorgen und Bedenken der eigenen Mitglieder sollte ein
    Berufsverband sehr ernst nehmen.

    @ Maverick


    ....dann nenn mir doch die derzeitigen tatsächlichen Vorteile des Referentenentwurfes im Bezug auf den jetztigen Rettungsassistenten?

  • Weshalb ich ja fordere einen Kursbesuch verpflichtend zu machen... so weiß man was gefordert ist und kann sich darauf vorbereiten. Dafür hat man dann 5 Jahre Zeit... das kann jeder der es will ohne großen Streß schaffen, oder möchtest du da widersprechen?


    Die Zeit eines hauptamtlichen kostet irgendwen Geld oder Urlaub. Wie stressfrei die Prüfung wird weiss noch niemand. Das kann (wie bereits erwähnt) auch ganz schon nach Hinten losgehen.


    Im übrigen hätte ich kein Problem mit Zusatzschulung und -prüfung um einen echten beruflichen Fortschritt zu erreichen. z.B. wenn die NFS Ausbildung dann eine Umschulung zum (Fach-) Krankenpfleger o.ä. ermöglichen würde. Aber für denselben Beruf -mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit- denselben Kompetenzen, fühle ich mich derzeit ausreichend qualifiziert.


    Bitte verzeiht meine gelegentlichen bauchgefühlmotivierten Kommentare. Wir RettAss sind das Volk :-) und die Stimme der breiten RettAss Gemeinde wird mE derzeit nicht ausreichend gehört.

  • Es mag sein, das für viele die Ver.di überspitzt ist, aber wiederum genug andere Mitinitiatoren vergessen gänzlich, das die Novellierung für das RettAssG eigentlich für das RettAss - Personal gemacht werden sollte und nicht für andere Personenkreise.


    Das sehe ich nicht so.


    Die Novellierung des RettAssG bzw. grundsätzlich die Entwicklung des Rettungsdienstes dient nicht (in erster Linie) der Verbesserung der Situation des Personals, sondern eben der Verbesserung des Systems im Sinne des Patienten und damit letztlich des Gemeinwesens.
    Wenn sich das Personal dabei fachlich und finanziell verbessern kann und zufriedener ist, umso besser - aber das als Primärziel des Prozesses zu deklarieren, halte ich für ein Missverständnis. Oder für reichlich egoistisch.


    J.

  • Am Rande mal ein allgemeines Statement zur Stimmung: Ich habe gestern meinen Mitgliedschaftsantrag an den DBRD geschickt.


    Obwohl ich als nebenamtlicher Mitarbeiter im Rettungsdienst nicht direkt von einer Mitgliedschaft profitiere (mal abgesehen von den Versicherungsleistungen etc.) und meine berufliche Zukunft nicht von der Entwicklung des Berufsbildes im Rettungsdienst abghängt, würdige ich die Leistung des Berufsverbands und seiner (aktiven) Mitglieder hinsichtlich seiner Ziele und des bisher Erreichten. Ich halte das für unterstützenswert und ganz unabhängig von einzelnen Standpunkten zu bestimmten Themenfeldern würde ich jedem berufspolitisch interessierten hauptamtlichen Mitarbeiter im Rettungsdienst eine solche Mitgliedschaft empfehlen - oder sich mit Meinungen zur Berufspolitik bedeckt zu halten. Wenn ihr wollt, dass euch ein Verband repräsentiert, dann tretet ihm bei und engagiert euch bestenfalls inhaltlich innerhalb des Verbandes. Darauf zu warten, dass sich ein Verband findet, der von vornherein genau eurem Gusto entspricht und dann auch noch selbstlos für euch spricht und kämpft, während ihr selbst am Stammtisch hockt, ist entweder verwegen oder naiv.


    Schönen Abend noch!
    J. :prost:

  • Zitat

    Die Novellierung des RettAssG bzw. grundsätzlich die Entwicklung des
    Rettungsdienstes dient nicht (in erster Linie) der Verbesserung der
    Situation des Personals, sondern eben der Verbesserung des Systems im
    Sinne des Patienten und damit letztlich des Gemeinwesens.

    Hätte man dann nicht die Struktur ansich verändern müssen, anstatt sich ausschließlich auf die derzeitigen Fähigkeiten des Rettungsassistentenpersonals zu konzentrieren?


    Ich sehe es eher so, das die Novellierung in erster Linie eine Situationsverbesserung für das hauptamtliche Rettungsassistentenpersonal darstellen soll, wovon selbstverständlich auch das System und vor allem die Patienten in zweiter Linie profitieren würden.


    Zur Stimmung möchte ich dahingehend feststellen, das ich schon immer ein ausgesprochener Befürworter von Reformen im Rettungswesen gewesen bin. Allerdings sehe ich tatsächliche Reformen erst dann erreicht, wenn alle Komponenten im Rettungswesen sich dieser notwendigen Reformen unterwerfen müssen. Zur Zeit geschieht dies aber nur auf dem Rücken des Rettungsassistenzpersonals und da ist es fraglich, ob die Novellierung eben so greift wie es z.B. der DRBD sich wünscht.

  • @Mütom:


    Zum guten Ton in einer Diskussion gehört es normalerweise Fragen, wie folgende


    Zitat von ?Mütom?
    Da die Möglichkeit besteht, das wir finanzielle und zeitliche Einbußen hinnehmen werden, damit wir uns eben auf den Stand des Notfallsanitäters bringen, dann möchten wir zumindest diesem Ausbildungsstand auch gerecht werden. Das sehe ich derzeit aufgrund der förderalen und ÄLRD - Strukturen im RD noch nicht.



    Dieser Satzentbehrt einer stringenten Logik oder zumindest erkenne ich Sie nicht. Was willst du mir damit sagen?


    erst zu beantworten bevor man weiter Fragen stellt.


    @ Maverick


    ....dann nenn mir doch die derzeitigen tatsächlichen Vorteile des Referentenentwurfes im Bezug auf den jetztigen Rettungsassistenten?


    Aber nur mal auf die schnelle ein paar Antworten (falls du Sie auf den letzten 50 Seiten noch nicht gelesen haben solltest)


    - 3 jährige Berufsausbildung (keine Gleichstellung mehr mit Schwesterhelferinnen und Paketfahrern)
    - Ausbildungsvergütung für die Azubis
    - umfassender Ausbildungszielkatalog
    - keine Neckermannüberleitung wie 1989
    - mindestens mittlere Reife

  • Hätte man dann nicht die Struktur ansich verändern müssen, anstatt sich ausschließlich auf die derzeitigen Fähigkeiten des Rettungsassistentenpersonals zu konzentrieren?


    Eine tiefgreifende Änderung der rettungsdienstlichen Struktur, wie auch immer diese aussehen mag, kann nicht Inhalt eines Ausbildungsgesetzes sein. Letztlich müssten hier die Rettungsdienstgesetze der Länder und vermutlich viele andere Normen verändert werden.


    Ich sehe es eher so, das die Novellierung in erster Linie eine Situationsverbesserung für das hauptamtliche Rettungsassistentenpersonal darstellen soll, wovon selbstverständlich auch das System und vor allem die Patienten in zweiter Linie profitieren würden.


    Ich weiss, ehrlich gesagt, nicht, ob dies wirklich der Sinn eines Berufsbildungsgesetz ist. Ich denke eher - umgekehrt. Der Gesetzgeber entwickelt die Gesetzgebung (hoffentlich) zur Verbesserung der Durchführung.
    Das sich eine Situationsverbesserung für das Personal ergibt, dürfte eher ein Nebeneffekt sein, hier sind die verschiedenen Interessensgruppen gefragt, so etwas unterzubringen.

  • Um mal als eher Außenstehender (des Forums) eine Meinung von außen einzubringen:
    Also ich pflege viele Kontakte zu Kollegen aus mehreren Verbänden und das einzige, was ich von denen als Meinung über dieses Forum höre ist, dass eine kleine Gruppe elitärer Leute hier den Ton angibt, was viele schon abgeschreckt hat sich hier wirklich einzubringen.


    Es tut mir Leid für diese persönlichen und vielleicht verletztenden Worte, aber es ist Fakt.
    Es fällt auch mir, vor allem in den letzten 20 Seiten in diesem Thema auf. Wie könnt ihr so abwertend über die derzeitigen Rettungsassistenten schreiben ?


    Ich nehme die Realität (leider) völlig anders wahr. Der Umbruch von unten hat schon lange stattgefunden.
    Die allermeisten RA die ich kenne sind fähig und auch willig gute Arbeit zu leisten. Das Verhältnis zu den (Not) Ärzten und generell zur Klinik ist gut, auch invasive Maßnahmen sind Standard, es wird viel Diskutiert und nachbesprochen, die Fortbildungen sind gut besucht und es werden immer mehr. Die Schulen die ich kenne (2) sind sehr innovativ. Die Menschen sind fähiger als es der rechtliche Rahmen zulässt.


    Natürlich gibt es auch den einen oder anderen überalterten und ausgebrannten oder unmotivierten Kollegen. Aber den wird es auch unter den NotSan geben, so wie es ihn auch unter den Ärzten und Richtern und Politikern und überall gibt. Und überall in allen Berufen ist das Alltagswissen die letzten Jahre schneller gestiegen als es die Ausbildungen und Studiengänge berücksichtigen konnten. Dann müssen ja alle Menschen in allen Berufen zwangsweitergebildet und geprüft werden ?
    Das ist zwar allgemein, aber nichts anderes lässt sich daraus schlussfolgern.


    Wie dem auch sei, ich sehe den Fehler nur im aktuellen System.
    Wir bräuchten eher Gremien mit Teilnehmern aus allen Parteien die SOP´s usw. auf höchster Ebene für alle festlegen. Der regionale Unsinn nach Beliebigkeiten einzelner Machtbesessener muss aufhören. Diese kann man dann gezielt schulen und prüfen.
    Neuerungen müssen einheitlich in Weiterbildungen jedes Jahr und für alle einfließen.
    Das letztendliche Ziel für den Patienten ist ein Arzt (egal wie fähig dieser ist), ob nun Hausarzt, ÄND, Notarzt oder die Klinik. In welcher Form der Patient dort hin kommt oder was an Maßnahmen ergriffen werden muss um dieses Ziel zu erreichen bleibt der Rettungsfachkraft überlassen. Die von der Verdi haben doch Recht ?


    Das neue Gesetz würde meine Arbeit nicht im geringsten verändern. Darum geht es aber auch nicht. Es geht darum einen Ausweg aus der Misere der selbst finanzierten Ausbildung zu finden, die Ausbildung von Anfang an mehr am beruflichen Alltag anzulehnen und die Vergleichbarkeit und Anerkennung anderen Berufen anzugleichen. Die neuen werden ja auch unter uns ausgebildet und wenn der ÄLRD und der Klinikarzt oder der rechtliche Rahmen den Zugang oder XY weiterhin untersagt wird auch die beste Schule nichts an der aktuellen Situation ändern !

  • Und was genau ist jetzt deine Aussage?


    J. ?(

    Das ist eine rein rhetorische Frage von Dir, ich wäre Dir dankbar, wenn Du ersteinmal selbst eine Aussage treffen oder eine Frage an mich stellen könntest, vielen Dank.


    Edit: Ich unterstütze den Einwand der Verdi.
    Die Änderungen müssen am System vorgenommen werden, nicht an den Rettungsassistenten.
    Ich bin für eine Überleitung ohne Zwangsschulung usw.

  • Dann frag ich auch noch mal... was genau soll mir der Beitrag sagen, insbesondere in Bezug auf das Notfallsanitätergesetz?


    Mal davon ab, wer schreibt denn hier abwertend über die derzeitigen Rettungsassistenten (zumal annähernd alle, die sich hier beteiligen, zu genau diesem Kollektiv gehören)?

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Die Änderungen müssen am System vorgenommen werden, nicht an den Rettungsassistenten.


    Die Änderung des Berufsbildes IST eine Änderung des Systems, zumindest ein Schritt dorthin.
    An den Rettungsassistenten wird doch gar nichts geändert, die bleiben, wie sie sind.


    Ich bin für eine Überleitung ohne Zwangsschulung usw.


    Um Gottes Willen! Dann wäre wirklich nichts gewonnen.


    Mir geht diese egoistische Verlustangst tierisch auf die Ketten.
    J.

  • Mal davon ab, wer schreibt denn hier abwertend über die derzeitigen Rettungsassistenten (zumal annähernd alle, die sich hier beteiligen, zu genau diesem Kollektiv gehören)?


    Das habe ich mich auch gefragt. Vermutlich die genau so pauschal wie vage angesprochene Forumselite?
    J.