Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Stellungnahme der IAFP Germany zum Referentenentwurf:


    http://www.flightparamedic.de/…gnahme%20bmg_15062012.pdf


    OT: Ist mir fast schon peinlich, dass ich von dieser Organisation noch nie etwas gehört habe. Aber immerhin sind sie Partner von ITLS Ger. e.V. und dem DBRD.

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Das Alter hat mit sowas aber nur bedingt zu tun. So ein Einsatz kann durchaus den altgedienten RA fertig machen und einem hochmotiviertem Anfänger gar nichts anhaben. Minderjährige gehören aber trotzdem nicht auf den RTW.



    Bitte setzt diese Diskussion bei Bedarf in einerm der dazu bestehenden Threads fort!
    Danke. J.


    EDIT: Zum Beispiel hier:
    Ausbildung zum Rettungssanitäter/Helfer

  • Ebenfalls ein sehr guter Ansatz ist dieser von der IAFP - Germany:

    In meinen Augen ist dies mit ein wesentlicher Punkt, wobei die Forderung der IAFP wohl kaum so durchsetzbar sein wird. Allerdings wäre es wünschenswert, wenn zumindest eine vernünftige Beteiligung bei der Kostenübernahme für Ergänzungslehrgänge für RettAss durch die Kostenträger bzw. Arbeitgeber erzielt werden könnte.

  • Eine weitere Stellungnahme des BV der ÄLRD:


    http://www.skverlag.de/fileadm…verband-AELRD-NotSanG.pdf



    Daraus:


    "In dem Fall des § 4 Abs. 2 Nr. 1 c kann der dort eingeräumte Spielraum in szenarienhaften Betrachtungen jedoch auch sehr weitgehende invasive Maßnahmen begründen, die in dem gesteckten Rahmen jedoch entgegen der expliziten Absicht des Gesetzgebers, zu einem neuen Bereich der Heilkunde genutzt werden kann. Die Folgen für das gesamte Gesundheitssystem sind derzeit weder absehbar noch in dem Entwurf thematisiert."


    Aber weiter unten wird dann geschrieben, dass es klappt, wenn die ÄLRD die Fäden in der Hand halten. Da haben wir und unser Gesundheitssystem aber nochmal Glück gehabt!


    Die ÄLRD wollen sich in dieser Stellungnahme selbst positionieren und dies festmauern. Ich lese nichts anderes daraus.

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  • Die ÄLRD wollen sich in dieser Stellungnahme selbst positionieren und dies festmauern. Ich lese nichts anderes daraus.


    Sehe ich ähnlich. Und genau deshalb hoffe ich, dass es eine erneute Stellungnahme auch unseres Berufsverbandes gibt. Im Hinblick auf §4 sollte alles so bleiben wie es ist - denn wenn man den Forderungen des Bundesverbandes der ÄLRD entspricht, können wir es auch gleich bei der gegenwärtigen Rechtslage (und Ausbildung) belassen. Mit den von den ÄLRD geforderten Einschränkungen ergibt sich nämlich exakt der heutige Kompetenzumfang, SOPs zu allen möglichen Krankheitsbildern gibt es schon in nahezu jedem bundesdeutschen Landkreis.

  • Wieso sollte es eine weitere Stellungnahme geben? Jede Organisation gibt ihre Stellungnahme zu dem Entwurf ab und dann wird das Gesetz daraus gebastelt. So sieht es das Verfahren vor.

  • Deshalb sollte man auch nicht der erste sein der sich öffentlich zu Wort meldet, erst mal abwarten und andere Reaktionen begutachten. Finde ich gar nicht so dumm. Das wirken im hintergrund, nicht öffentlich, so wie es hier der BÄK vorgeworfen wird, finde ich zwar persönlich auch nicht prickelnd, aber so ist nun einmal unser ganzes politisches System aufgebaut und da hält sich die einflussreichste Lobby Gruppe natürlich auch dran.

  • Eine weitere Stellungnahme des BV der ÄLRD:


    http://www.skverlag.de/fileadm…verband-AELRD-NotSanG.pdf

    Daraus:


    "Bislang konnten invasive Maßnahmen durch Rettungsassistenten nur mit dem unbestimmten Rechtsbegriff der â??Notkompetenzâ?? gerechtfertigt werden."


    Das belegt für mich nur, wie wenig Ahnung diese Komission hat.


    Und sonst lese ich da nur raus: "Ärzte, Ärzte, Ärzte". Was ja zu erwarten war.


    Ciao,


    Madde

    "You won't like me when I'm angry.


    Because I always back up my rage with facts and documented sources."



    The Credible Hulk.


  • Das belegt für mich nur, wie wenig Ahnung diese Komission hat.


    Für mich auch, ich würde es nur zurückhaltender formulieren. Davon abgesehen meinen wir vermutlich Unterschiedliches.

  • Für mich auch, ich würde es nur zurückhaltender formulieren. Davon abgesehen meinen wir vermutlich Unterschiedliches.

    kommt drauf an:


    Notkompetenz ist afaik weder ein Rechtsbegriff, noch eine Rechtfertigung, sondern eben ein vorweggenommenes Gutachten der BÄK.
    Eine "Rechtfertigung" wäre in dem Fall §34 StGB.


    Was hätte denn der Fachmann geantwortet?


    Ciao,


    Madde

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  • Wenn man ein Auto "Flugzeug" nennt, bleibt es trotzdem ein Auto. Deshalb antwortet der Fachmann wohl zuerst, dass man sich am Begriff "Notkompetenz" nicht unnötig aufhalten sollte. Man könnte auch "Pingpong" sagen, ohne dass sich etwas daran ändert, dass es um den rechtfertigenden Notstand geht. Davon zu unterscheiden ist die vor Jahren publizierte Auffassung der BÄK dazu, welche Maßnahmen typischerweise im Rahmen des rechtfertigenden Notstands durch Rettungsfachpersonal angewendet werden können. Das ist ja aber eigentlich auch hinlänglich bekannt.


    Als nächstes fällt dem Fachmann ein, dass weder "Notkompetenz" noch der rechtfertigende Notstand wohl zu dem gehört, was der Fachmann als "unbestimmten Rechtsbegriff" bezeichnet. Das ist vermutlich ähnlich präzise wie zur arteria carotis "Ader" zu sagen.


    Und schließlich ist der Fachmann ziemlich sicher, dass sich Notstandslagen für den Rettungsdienst niemals ausschließen lassen. Der Rettungsdienst bewegt sich ja per Definition in Notstandslagen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings wird wohl nicht einmal der Anwendungsbereich des rechtfertigenden Notstands für das Rettungswesen kleiner werden, weil er in der betreffenden Vorschrift nichts anderes umschreibt als eine Notstandslage.

  • Wenn man ein Auto "Flugzeug" nennt, bleibt es trotzdem ein Auto. Deshalb antwortet der Fachmann wohl zuerst, dass man sich am Begriff "Notkompetenz" nicht unnötig aufhalten sollte. Man könnte auch "Pingpong" sagen, ohne dass sich etwas daran ändert, dass es um den rechtfertigenden Notstand geht. Davon zu unterscheiden ist die vor Jahren publizierte Auffassung der BÄK dazu, welche Maßnahmen typischerweise im Rahmen des rechtfertigenden Notstands durch Rettungsfachpersonal angewendet werden können. Das ist ja aber eigentlich auch hinlänglich bekannt.


    Als nächstes fällt dem Fachmann ein, dass weder "Notkompetenz" noch der rechtfertigende Notstand wohl zu dem gehört, was der Fachmann als "unbestimmten Rechtsbegriff" bezeichnet. Das ist vermutlich ähnlich präzise wie zur arteria carotis "Ader" zu sagen.


    Und schließlich ist der Fachmann ziemlich sicher, dass sich Notstandslagen für den Rettungsdienst niemals ausschließen lassen. Der Rettungsdienst bewegt sich ja per Definition in Notstandslagen. Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf allerdings wird wohl nicht einmal der Anwendungsbereich des rechtfertigenden Notstands für das Rettungswesen kleiner werden, weil er in der betreffenden Vorschrift nichts anderes umschreibt als eine Notstandslage.

    ich behaupte mal, dass sich die BVÄLRD, wenn sie über "Notkompetenz" spricht, sich tatsächlich auf die Stellungnahme der BÄK von anno dazumal bezieht. Ansonsten danke ich für die Ausführungen.


    Ciao,


    Madde

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  • @Mods:


    Ich hätte die Bitte in diesem Forum "Berufspolitik" einen geschlossenen Thread zu erstellen in dem wir Links zum Entwurf und entsprechende Stellungnahmen sammeln.


    Erledigt. Allerdings ist es keine geschlossener Thread. Nun warte ich auf die restlichen Dokumente.

  • Kann man eigentlich noch davon ausgehen, dass die BÄK eine Stellungnahme veröffentlichen wird, oder melden die sich nicht offiziell zu Wort? Der Zeitraum ist ja nun bald vorbei, wo es möglich ist ein Positionspapier abzugeben.
    Von den HiOrgs habe ich auch noch nichts gelesen.

  • Zumindest für meine Hiorg kann ich sagen, dass es ein solches Papier geben wird.
    Denke nur nicht, dass dieses Papier vorab bzw. überhaupt veröffentlicht werden wird.


    Das ist schade. :(, weißt Du welche Position deine HiOrg dazu hat, bzw. kannst Du diese hier öffentlich posten?

  • "Mein" Bundesverband wird ebenfalls Stellung nehmen.
    Zum Inhalt erlaube ich mir, zu zitieren:


    Aber da Vertraulichkeit vereinbart ist, werde ich weder Inhalte noch Positionen öffentlich posten.

    Ich bin nur für das verantwortlich, was ich schreibe...
    ...nicht für das, was Du verstehst!!!