Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Hast Du absolut Recht...


    Nur, solltest Du bedenken, dass ein lustig/satirisches Profil noch nich allzu viel über mich aussagt :hi: ...

  • Zitat

    Heutige Rettungsassistenten und zukünftige Notfallsanitäter sollen und wollen nicht die Heilkunde ausüben, sondern sie sollen auf dem jeweils aktuellen Stand von Wissenschaft und Technik „Erste Hilfe“ leisten, die Patienten transportfähig machen, sie fachgerecht transportieren und sie so der ärztlichen Behandlung zuführen. Dies und nichts anderes war schon immer die Aufgabe von Sanitätern, auch schon vor hundert Jahren. Seitdem hat sich nicht die Aufgabe verändert, sondern lediglich die Mittel, die zu ihrer Erfüllung zur Verfügung stehen, also der aktuelle Stand von Wissenschaft und Technik.


    Das ist genau so richtig !


    Rettungsdienst ist Luft und Wasser. Und vielleicht noch Morphium und Adrenalin.

  • Viele haben ein Haus mit Satteldach geplant, die Aufsichtsbehörde hat nun mitgeteilt dass man mit Flachdach bauen muss.
    Natürlich kann man jetzt jammern und sagen, dann brauche ich ja nicht bauen. Oder man sagt OK, ich baue ein vernüftiges Haus mit Flachdach und in ein paar Jahren befasse ich mich nochmal mit dem Satteldach. Gut möglich das man es dann umsetzen kann.

    Man wird bauen müssen, da Flachdächer praktisch nicht dicht zu bekommen sind auf lange Sicht. :new_russian:

  • Hast Du absolut Recht...


    Nur, solltest Du bedenken, dass ein lustig/satirisches Profil noch nich allzu viel über mich aussagt :hi: ...



    Dann darf ich auf folgendes hinweisen:


    Nutzungsbestimmungen


    Und


    Pflichtfelder im Profil [BITTE LESEN]



    "We are the Pilgrims, master; we shall go
    Always a little further: it may be
    Beyond that last blue mountain barred with snow,
    Across that angry or that glimmering sea,


    White on a throne or guarded in a cave
    There lives a prophet who can understand
    Why men were born: but surely we are brave,
    Who take the Golden Road to Samarkand."


    James Elroy Flecker

  • Ich würde es so formulieren: jeder Bürger, der in eine medizinische Notlage gerät, hat ein Anrecht darauf, so zeitnah wie möglich nach den kontemporären Standards der Medizin versorgt zu werden. Das man auf einer Hallig, tief im Bayrischen oder Thüringer Wald nicht so schnell in einer Einrichtung der Maximalversorgung sein KANN, als wenn man in München, Hamburg oder Berlin wohnt, versteht sich hierbei von selbst. Nichtsdestotrotz kann man aus Art. 2, Abs. 2 GG ableiten, dass sobald in Notfallversorgung geschultes medizinisches Fachpersonal am Ort des Ereignisses eintrifft, eine Situationsadäquate Versorgung unverzüglich zu beginnen hat. Wer die wie beginnt, wer sie wie weiterführt und an welchem Ort, darüber kann bzw. muss man diskutieren, wobei ich langsam den Eindruck gewinne, dass der ganze Hickhack ums Notfallsanitätergesetz tatsächlich zu nichts Substantiellem geführt hat, dass man vorher nicht auch schon so hätte handhaben können.


    Mein Fazit: Jene die können, tun es eh schon... und jene, die sich nicht trauen, oder keinen Bock haben, können wir ja vielleicht mittels des neuen Gesetzes endlich loswerden. Ist euch zu hart? Schade...


    Gute Nacht.


    PS: Moralphilosophie ist sicherlich ein interessantes Thema und für einige Aspekte der Humanmedizin sehr interessant - aber bitte nicht hier...

    Unter den Blinden ist der Einäugige der Arsch - er muss allen Anderen vorlesen...

  • Nun habe ich noch eine Verständnisfrage... ich hoffe die wurde nicht schon irgendwo vorher in diesem langen Thread beantwortet..




    Heißt das also, das jeder die Prüfung "auf Anhieb" besteht, keinen Lehrgang besuchen muss?

    Oder verstehe ich da jetzt irgendwas falsch?



    Das bedeutet, dass ein Rettungsassistent, der


    • a) bei Inkrafttreten des NofallSanG eine mindestens fünfjährige Tätigkeit als
      Rettungsassistentin oder Rettungsassistent nachweist (§ 32 Abs. 2 NotSanG),


    • b) nicht Unzuverlässigkeit zur Ausübung des Berufs (§ 2 Abs. 1 Nr. 2 NotSanG) ist und


    • c) nicht in gesundheitlicher Hinsicht zur Ausübung des Berufs ungeeignet ist (§ 2 Abs. 1Nr. 3 NotSanG)



    ohne weitere Ausbildung an der Ergänzungsprüfung teilnehmen und damit Notfallsanitäter werden kann.


    Nach dem Entwurf können auch die Personen nach § 32 Abs. 2 Nr. 1, 2 NotSanG, also RettAss mit geringerer Berufserfahrung oder ohne Berufserfahrung, innerhalb von 7 Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes sich an der staatlichen Prüfung für Notfall-Sanitäter "probieren".


    Ich muss zugeben, ich habe den Lauf der Gesetzgebung nur punktuell verfolgt, aber die Regelung erscheint mir schon recht großzügig.


  • Wobei die Ärztezeitung an dieser Stelle etwas "schludert". Die Befugnis zur Ausübung der Heilkunde bezieht sich im Krankenpflegegesetz nur auf die Absolventen der Modellprojekte nach § 4 Abs. 7 KrPflG.

  • Ich muss zugeben, ich habe den Lauf der Gesetzgebung nur punktuell verfolgt, aber die Regelung erscheint mir schon recht großzügig.


    Und je nachdem, wie diese Prüfung aussieht, wird es letztendlich wieder auf einen "Neckermann-Notfallsanitäter" hinauslaufen. Hat dem doofen Ani damals auch niemand geglaubt...

  • Mir ja auch nicht und selbst jetzt will es niemand wahrhaben. Aber ist auch Wurst weil die Ausbildung nun Dual ist und vergütet wird.

  • ...weil die Ausbildung nun Dual ist und vergütet wird.


    :positiv:


    Ansonsten ist es natürlich nicht Wurst, weil damit die eigentlich gewünschte Qualitätssteigerung nicht erreicht wird. Aber es war wohl letztendlich doch nicht anders möglich, um nicht in große Personallöcher zu fallen.

  • Aber durch die neue Ausbildung hoffe ich mal, dass es einen etwas besseren "Filtermechanismus" gibt, der wirklich ungeeignete Kandidaten heruasfiltert...

  • Aber durch die neue Ausbildung hoffe ich mal, dass es einen etwas besseren "Filtermechanismus" gibt, der wirklich ungeeignete Kandidaten heruasfiltert...


    Das bleibt zu hoffen. Wobei ich das auch noch kritisch sehe, ob sich da in der Praxis groß was ändert. Da habe ich aber noch keine abschließende Einschätzung zu.

  • Das bleibt zu hoffen. Wobei ich das auch noch kritisch sehe, ob sich da in der Praxis groß was ändert. Da habe ich aber noch keine abschließende Einschätzung zu.


    Also das Personal wird in der Anfangsphase dasselbe bleiben, allerdings eventuell mit einem anderen Namen der Berufsbezeichnung.


    Mittelfristig wird es halt faktisch keine "Hauptschüler" als Notfallsanitäter geben. Ob dies jetzt wirklich einen spürbaren Unterschied macht, kann und möchte ich nicht beurteilen, da man da schnell mal jemanden unter Umständen zu unrecht ungewollt beleidigt.
    Dewswegen erlaube ich mir hierzu auf gar keinen Fall eine Wertung!


    Wohl aber ist klar, dass der Berufsanfänger NFS gegenüber dem Berufsanfänger RA besser ausgebildet sein wird und sei es neben der theoretischen Erfahrung einfach im Bezug auf die "größere" Berufserfahrung (2 Jahre vs. 3 Jahre).
    Im Alltag und vom Einzelfall abgesehen, glaube ich aber nicht, dass sich viel spürbar ändern wird.
    Wenn dann über die Jahre...

  • Ich denke schon, dass es ein gewisses Filterelement gibt.
    Der Arbeitgeber, der den Auszubildenden bezahlt, wird aus einer Auswahl an Bewerbungen den- oder diejenigen Bewerber aussuchen, die ihm am besten geeignet scheinen.
    Das alleine stellt schon mal eine erste Seibfunktion dar.
    Auch weil in Zukunft nicht einfach jeder, der es sich finanziell leisten kann die Ausbildung absolvieren kann, werden auf diese Weise ungeeignete Kandidaten aussortiert.
    Dafür gab es bisher keinerlei Handhabe.


    Weiterhin sorgt die Tatsache, dass der Betrieb die Ausbildungskosten zu investieren hat sicherlich auch dafür, dass es nach der Ausbildung eine gewisse Bindung an den Betrieb geben muss (der Azubi wird "übernommen") - auch in Hinblick darauf werden die Betriebe sicherlich bei der Auswahl der Kanidaten ein gewisses Augenmerk auf Softskills wie Zuverlässigkeit, Leistung, Interesse etc haben.


    Auch schon alleine die Tatsache, dass die Notfallsanitäter eine dreijährige Ausbildung durchlaufen sorgt nochmal für eine gewisse Filterung, da die ganzen Studienplatzerwarter, die derzeit einen hohen Prozentsatz der RettAss Azubis ausmachen größtenteils wegfallen dürften.


    Ich sehe das Gesetz durchweg positiv.
    Diese ganze HPG-Debatte (aus der ich mich eh weitesgehend raus gehalten habe) sehe ich gar nicht als Kernelement, ich finde sie nicht mal besonders wichtig, oder zielführend.
    Die eigentliche Sensation - und das sollten wir feiern - ist doch, dass mit schaffung eines neuen FACHberufes dem Notfallsanitäter mittelfristig nicht länger der Nimbus des Ehrenamts oder Hilfsarbeiters anhängen wird.
    Von den anderen Errungenschaften wie Ausbildungsvergütung und horizontale Durchlässigkeit in andere medizinische Fachberufe gar nicht zu reden.
    HPG / erweiterte Maßnahmen hin oder her.
    Mit diesem neuen Gesetz wurde ein Meilenstein geschaffen, der die rettungsdienstliche Landschaft in Deutschland langfristig verändern wird.
    Auch was die Qualität angeht.
    Die definiert sich nämlich nicht darüber welche Rohre man in welche Öffnungen schieben darf, sondern darüber, wie man sich mit seinem Beruf identifiziert.
    Und da sehe ich einiges zum Besseren gewendet - jetzt schon!