Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Aber genau das sollte es doch auch sein, man möchte sich im Berufsverband ganz klar von der "Pein" Ehrenamt und GfB befreien!

    Den Eindruck habe ich nicht. Unser Berufsverband setzt sich dafür ein, den Rettungsdienst zu professionalisieren - und das ist gut so. Letztlich geht eine zunehmende Professionalisierung natürlich geradezu zwangsläufig mit einem verringerten "Ehrenamtsanteil" einher. Aber: Für die fachlich guten, qualifizierten und engagierten ehrenamtlichen Kollegen wird auch zukünftig - in reduziertem Umfang - im RD "Platz" sein. Was spricht im Übrigen dagegen, sich für seine Tätigkeit bezahlen zu lassen? Davon profitieren letztlich (fast) alle Beteiligten, vor allem aber natürlich auch Du selbst!

    Es kommt aber natürlich immer darauf an, welche Interessen der Einzelne hat, ob er sich durch einen Berufsverband gut vertreten fühlt oder eben nicht.

    Absolut richtig. Und wer sich nicht gut vertreten fühlt, kann den Berufsverband ja jederzeit verlassen. Ich persönlich fühle mich durch den DBRD sehr gut vertreten - und das obwohl ich derzeit nur als GfB (und in extrem geringem Umfang ehrenamtlich) im RD tätig bin, was sich aber möglicherweise in absehbarer Zeit wieder ändern wird. Eines ist mir aber in letzter Zeit sehr deutlich aufgefallen: Die aktivsten Kämpfer für das NotSanG & eine weitere Professionalisierung des Rettungsdienstes waren in den letzten Monaten und Jahren vor allem jene Kollegen, die eben NICHT (mehr) hauptberuflich im RD tätig sind. Und ich vermute sogar, dass der Anteil der ehrenamtlichen & nebenamtlichen RD-Mitarbeiter im Berufsverband höher ist als manch einer glaubt.

    Faktisch kann man nicht mit verschiedenen Maßen messen, und das wird hier zwangsläufig passieren. Wenn der Gesetzgeber das hätte trennen wollen, hätte er anstatt 5 Jährige Berufserfahrung auch Stundenzahlen dazuschreiben können.

    Das mag sein.

    Stundenzahl in 5 Jahren bei der eine Prozentzahl X (in die Luft gegriffen 60 %) auf Rettungsmittel der Notfallrettung absolviert worden sein müssen.
    Dann kommt man von einer unbestimmten Zeit hin zu einer definierten Zeit.

    Steht aber leider nicht im Gesetz.

    Ich fände es ganz gewinnbringend, von dieser Ehrenamtsschiene im RD endlich mal weg zu kommen.

    Den Sinn und Zweck dieses Grabenkrieges werde ich wohl nie verstehen...

    Es hat dadurch etwas zu tun, dass es wohl die Mehrzahl der ehrenamtlich tätigen RDler nicht zum NotSan bringen wird.

    Wenn Du Dich da nicht mal täuschst. Wobei es in bestimmten Fällen vielleicht gar nicht so schlecht wäre, wenn Deine Prophezeiung eintritt...

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)


  • Kann aber als Interpretation in den Ländern und den zuständigen Ämtern herangezogen werden, um die "5 Jahre" zu ermitteln.

    Interessante "Durchführungsverordnungen" und Interpretationen seitens verschiedener Behörden gab es in der Vergangenheit ja auch schon. Die meisten wurden recht schnell gekippt, u.a. weil im entsprechenden Gesetz kein Ermessensspielraum für die Behörde vorgesehen war.

    „Ein Staat ist immer nur so frei wie sein Waffengesetz.” (Gustav Heinemann)

  • Mal eine Überlegung:


    Wie siehts eigentlich mit der Wahrscheinlichkeit folgender Lösung aus:
    Die Weiterbildung vom RA zum NFS wird fakultativ, weil man auch in absehbarer Zukunft in den Rettungsdienstgesetzen auf einem RTW "nur" einen RA vorschreiben wird.
    Die "jungen" werden nur noch zum NFS ausgebildet und der RA stirbt in den nächsten 30 Jahren Stück für Stück aus...


    Ich glaube diese Lösung wird den Kostenträgern amangenehmsten sein...

  • Mal eine Überlegung:


    Wie siehts eigentlich mit der Wahrscheinlichkeit folgender Lösung aus:
    Die Weiterbildung vom RA zum NFS wird fakultativ, weil man auch in absehbarer Zukunft in den Rettungsdienstgesetzen auf einem RTW "nur" einen RA vorschreiben wird.
    Die "jungen" werden nur noch zum NFS ausgebildet und der RA stirbt in den nächsten 30 Jahren Stück für Stück aus...


    Ich glaube diese Lösung wird den Kostenträgern amangenehmsten sein...


    Ich halte das zumindest nicht für völlig unwahrscheinlich.


    J.

  • Mario hat sich die Mühe gemacht und einem der Autoren von "Der Westen" eine E-Mail geschrieben. In dieser zeigt er die vielen inhaltlichen Fehler eines Artikels über das Notfallsanitätergesetz auf und korrigiert diese in akribischer Art und Weise.
    Vielleicht führ diese Form der konstruktiven Kritik (die Kommentare im entsprechenden Artikel sind leider alles andere als konstruktiv) zu einer anderen Wahrnehmung der Autoren der WAZ Mediengruppe, die bisher nicht gerade durch sauber recherchierte Artikel, frei von Meinungsmache gegen das NFS-G, aufgefallen sind.



    http://rettungsdienstmitarbeit…sollen-kunftig-arzte.html

  • Die Frage die ich mir stelle ist:


    Kann das Berufsbild des Rettungsassistenten verschwinden bzw. "aufgelöst" werden? Schließlich ist das Berufsbild ja anerkannt.

  • Die Frage die ich mir stelle ist:


    Kann das Berufsbild des Rettungsassistenten verschwinden bzw. "aufgelöst" werden? Schließlich ist das Berufsbild ja anerkannt.


    Nein, hat ja auch keiner vor. Lediglich wird ein neues Berufsbild mit einer Qualifikation über dem RA geschaffen.

  • Witzbold - kannst ja mal versuchen sowas in weniger einem Monat zu schreiben, abzustimmen, prüfen zu lassen und mit Zustimmung zu veröffentlichen.
    Viel Erfolg!

  • Ja lach mich selber gerade kaputt darüber...


    Witzbold, dieses ganze Forum ist ne Lachnummer mit dem ganzen hoch Gejubel und den nicht mit Tatsachen belegten Argumenten. Es gibt ja noch gar keine Tatsachen außer das ja jetzt alles viel geiler ist mit dem NotSan. aber das wie, was, warum, wodurch und von wem... das klären wir dann irgend wann nächste Woche oder wenn es sonst irgendwann mal rein passt. Traumtänzer!

  • Witzbold, dieses ganze Forum ist ne Lachnummer


    Dann meld dich doch ab. Du konsumierst hier täglich die Informationen und das Wissen, das andere User in ihrer Freizeit hier zusammentragen. Im Gegenzug pöbelst du nur rum. Es zwingt dich niemand, an dieser Lachnummer teilzunehmen. :negativ:

  • Es gibt also immer noch keine APVO NotSan...?


    https://fragdenstaat.de/anfrag…dnung-notfallsanitaterin/


    Daraus:


    Zitat

    "In § 11 enthält der Gesetzentwurf die für den Bereich der Heilberufsgesetze übliche Ermächtigung für das Bundesministerium für Gesundheit zum Erlass einer Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, in der das Nähere über die Inhalte der Ausbildung, die staatliche Prüfung usw. geregelt werden wird. Mit Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zum Notfallsanitätergesetz im Bundesrat wird mit der Erarbeitung der Verordnung begonnen werden, die dann das übliche Verordnungsgebungsverfahren durchlaufen wird. Dieses beinhaltet insbesondere die Abstimmung des Entwurfs mit den Ländern und Verbänden. Der vorgesehene Zeitplan stellt sicher, dass die Verordnung zeitgleich mit dem Gesetz am 1.1.2014 in Kraft treten kann."


    Bitteschön.
    J.

  • Ein Dozent an der Schule in der ich im Moment bin meinte, sie sollten von offizieller Stelle vor einer Woche eine APVO bekommen. Dies ist aber wohl noch nicht geschehen.

  • Klingt für mich nach einem hypertrophen Dozenten...

    Under pressure, you don't rise to the occasion. You sink to your level of training.