Aktueller Stand der Novellierung | Notfallsanitätergesetz

  • Befremdlich, wie intransparent alles abläuft!


    -Wer ist in diesem Komitee?
    -Wer hat es zusammengestellt?
    -Wie lange wird es tagen?
    -Welche Experten werden angehört?
    -Welche Widerspruchsmöglichkeiten gibt es?
    -Wo kann man die Arbeit des Komitees begutachten?



    Was dieses Komitee beschließt wird so starke Auswirkungen auf den NFS haben, dass es eigentlich nichts anderes als ein Gesetzgebungsverfahren ist. Und das gehört durch demokratisch legitimierte Vertreter durchgeführt. Mangelnde Transparenz hat noch nie zu Entscheidungen geführt, die später auf breiter Basis mitgetragen sind. Sie werden immer von einem Geschmäckle begleitet werden.

  • Das BMG erarbeitet derzeit einen Entwurf, welcher Ende Mai/Anfang Juni an die beteiligten Verbände und Institutionen zur Stellungnahme gesandt wird. Bis dahin gibt es keine verlässlichen Aussagen über dessen Inhalt bzw. die späteren Inhalte der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Gut aber da lag es nicht an der entsprechenden Verordnung bzw. Gesetzestext, sondern an der Interpretation selbiger duch den Verwaltungsapparat... :pfeif:

  • Gut aber da lag es nicht an der entsprechenden Verordnung bzw. Gesetzestext, sondern an der Interpretation selbiger duch den Verwaltungsapparat... :pfeif:


    Nein, im Gegenteil. Der Verwaltungsapparat hat jahrelang versucht, die Schwächen des Gestzes zu verschleiern und zu vertuschen. Letztlich wurde höchstrichterlich geklärt, dass dem (mangelhaften) Wortlaut des Gesetzes gefolgt werden musste.

  • Hallo zusammen,


    die Aufregung ist groß, hat es doch so viele Jahre gedauert, bis es wieder eine gesetzliche Veränderung in Sachen Ausbildung des Rettungsdienstpersonals gab.


    Doch ob wir nun tatsächlich einige Jahre kaum qualifiziertes Personal haben wenn 2014 der NFS kommt? Ob wir uns alle und wann und wie weiterqualifizieren und wer das bezahlt?


    Zunächst bleibt einmal festzustellen, dass die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung zur Zeit erst erstellt wird. Bevor diese vorliegt kann niemand genau sagen, wie die Ergänzungsprüfung für RettAss oder die staatliche Prüfung aussehen wird.


    Manche RD-Schulen hoffen bereits auf viele lernwillige RettAss, welche sich weiterqualifizieren möchten... klar, wenn mit dem Außerkrafttreten des Rettungsassistentengesetzes auch die geförderten oder selbstzahlenden Schüler fernbleiben werden...


    Spannend sind dann natürlich tatsächlich neue Möglichkeiten des Lernens wie das eLearning. So kann sich auch ein RettAss mit 15 Jahren Berufserfahrung in aller Ruhe (7 Jahre hat er Zeit) auf seine Ergänzungsprüfung vorbereiten... wenn er sie tatsächlich machen muss :-D


    Dafür muss erst einmal das jeweils für seinen Arbeitgeber bzw. ihn zuständige Bundesland ein Landesrettungsdienstgesetz ändern... bestimmt auch wieder mit Übergangsfristen. Oder aber vielleicht auch mit einer Formulierung wie folgt: "Besetzung Rettungstransportwagen: 1 Kraftfahrer (mind. Rettungshelfer / Rettungssanitäter) und 1 Rettungsassistent / Notfallsanitäter als Einsatzführer.


    Bin mal gespannt in wie vielen Landesrettungsdienstgesetzen das genau so kommen wird :-) So hat man Zeit und die Krankenkassen brauchen in dem Bundesland gar keine Ergänzungsprüfungen bezahlen :-) 2014 startet dann der letzte Durchgang Ausbildung zum RettAss und danach können nur noch neue Notfallsanitäter ausgebildet werden. Die ersetzen dann einfach im Laufe der nächsten 2-3 Jahrzehnte die in Rente gehenden RettAss :-) Es sei denn ein schlauer Jurist kommt mit dem Argument, dass in einem neuen Landesrettungsdienstgesetz nicht auf eine Qualifikation Bezug genommen werden darf, für die das Gesetz bereits außer Kraft getreten ist????? - KOMPLIZIERT! :-)


    Schöne Grüße und ES WIRD SPANNEND :-) :scare3:

  • Nein, im Gegenteil. Der Verwaltungsapparat hat jahrelang versucht, die Schwächen des Gestzes zu verschleiern und zu vertuschen. Letztlich wurde höchstrichterlich geklärt, dass dem (mangelhaften) Wortlaut des Gesetzes gefolgt werden musste.

    Auch falsch. Das Gesetz drückt den politischen Willen der damals Regierenden aus. Die Politik hat einfach Mist verzapft und hat dann mit Erfolg versucht, die Schuld weiterzureichen.

  • ich weiß nicht ob das Thema hier schon angesprochen wurde, ich habe leider beim überfliegen nix gefunden. Wie sieht das mit ner Weiterbildungsmöglichkeit vom Krankenpfleger zum NFS aus? Ich habe viele in meiner beruflichen Laufbahn kennen gelernt die diesen Weg gegangen sind. Aber im neuen Gesetz ist das nichtmal vorgesehen oder?

  • Doch, §9 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen lässt dies auch weiterhin zu. Über den Umfang der Anrechnung wird noch zu entscheiden sein.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Warum wurde eigtl nicht auf der Querverbindung NFS -> Möglichkeit Fachpfleger eingegangen?

    Ich habe einen ganz einfachen Geschmack - ich bin stets mit dem Besten zufrieden.
    Oscar Wilde, irischer Schriftsteller, 1854 - 1900


    Ich prüfe jedes Angebot. Es könnte das Angebot meines Lebens sein.
    Henry Ford 1863 - 1947

  • Es gibt noch nicht mal ein offizielles Ausbildungscurriculum für NFS und Du willst sie schon für eine Fachpflege weiterqualifizieren. Ist das ernst gemeint?

  • Wenn ich mich richtig zurück erinnere, so gibt es für die Fachpflegeausbildung I/A doch keine einheitliche Fachweiterbildung. Irgendwie war da mal was, dass überall unterschiedliche Süppchen gekocht werden. Oder wurde das mittlerweile behoben? Meine Erkenntnis bezieht sich hier auf den Stand Mitte/Ende der 90ziger Jahre...


    Ansonsten würde ich meinen, dass eine Verkürzung Krpflg => NFS und NFS => Krpflg sinnvoller wäre. Sie sollte wenn aber in beide Richtungen möglich sein, nicht so wie heute beim RettAss! Die Fachkrankenpflegekräfte Intensiv- und Anästhesiepflege in meinen Gefilden haben eine 6jährige Ausbildung absolviert (3 Jahre Krankenpflege, mind. 1 Jahr Praxis Intensiv/Anästhesie, 2 Jahre Fachweiterbildung). Gleich zur Fachkrankenpflegekraft wäre da wohl nicht gerecht...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ansonsten würde ich meinen, dass eine Verkürzung Krpflg => NFS und NFS => Krpflg sinnvoller wäre. Sie sollte wenn aber in beide Richtungen möglich sein, nicht so wie heute beim RettAss!


    Weil mir das schon einmal durch den Kopf ging: die Möglichkeit der Verkürzung der Krankenpflegeausbildung besteht rein theoretisch heute schon (§6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen), wird aber allem Anschein nach für Rettungsassistenten nicht vollzogen. Zumindest ist mir bislang kein Fall bekannt.

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  • Weil mir das schon einmal durch den Kopf ging: die Möglichkeit der Verkürzung der Krankenpflegeausbildung besteht rein theoretisch heute schon

    Ich habe dazu allerdings irgendwie das folgende Curriculum gefunden:


    http://www.kbz-haan.de/fileadm…ien_Krankenpflege_NRW.pdf



    Inwieweit da überhaupt so richtig Schnittpunkte gefunden werden können, erschließt sich mir nach dem Überfliegen des Inhaltsverzeichnisses nicht so richtig. Daher glaube ich kaum, dass da realistische Chancen auf Anerkennung von Teilen der RA-Ausbildung bestehen...

  • Weil mir das schon einmal durch den Kopf ging: die Möglichkeit der Verkürzung der Krankenpflegeausbildung besteht rein theoretisch heute schon (§6 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen), wird aber allem Anschein nach für Rettungsassistenten nicht vollzogen. Zumindest ist mir bislang kein Fall bekannt.


    Was mir jetzt so auch noch nicht bekannt war. Nun gut, ich habe da auch nicht gezielt gesucht, wenn man eh schon Krankenpfleger ist, ...


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Ich habe mich mit der neuen Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger noch nicht beschäftigt, aber beim Überfliegen bin ich z.B. auf folgenden Teilbereich der Ausbildung gestoßen: "Bei der medizinischen Diagnostik und Therapie assistieren und in Notfällen handeln". Darunter fällt z.B. "Vitalzeichen kontrollieren", "Bei der Infusionstherapie assistieren, "Als Erst-HelferIn in Notfall- und Katastrophensituationen handeln", "Beim Schock handeln". Vermutlich handelt es sich dabei allerdings aber nur um wenige Stunden der Ausbildung.
    Insgesamt ist die "neue" Ausbildung zum Gesundheits- und Krankenpfleger aber wohl stark auf Prävention ausgelegt. Inwieweit es später zu Überschneidungen mit der Ausbildung zum Notfallsanitäter kommen wird, bleibt abzuwarten.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Vermutlich handelt es sich dabei allerdings aber nur um wenige Stunden der Ausbildung.

    Ja, allerdings...!


    Gruß

    Ich komme aus Ironien, das liegt am sarkastischen Meer.

  • Habe gerade mal die Stunden der entsprechenden Themen subsummiert... bei ca. 2100 Std. theoretischer Ausbildung sind ca. 300 davon möglicherweise Überschneidungen... Das macht dann ca. 15%
    Grundsätzlich sind es eben auch verschiedene Berufe...

    Per aspera ad astra!

    Einmal editiert, zuletzt von BirdyB () aus folgendem Grund: Falsches Zitat entfernt...

  • Ähm, du hast da gerade etwas falsch zitiert...


    Gruß

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