Zitatoh, interessant. der berufliche status ra ist also automatisch gleichzusetzen mit der fähigkeit sicher mit sonderrechten fahren zu können.
Ich finde das auch eher albern.
Zitatwas regelt das ba-wü rdg ?
Dazu?? Nix!
J.
Zitatoh, interessant. der berufliche status ra ist also automatisch gleichzusetzen mit der fähigkeit sicher mit sonderrechten fahren zu können.
Ich finde das auch eher albern.
Zitatwas regelt das ba-wü rdg ?
Dazu?? Nix!
J.
ZitatOriginal von Daniel
oh, interessant. der berufliche status ra ist also automatisch gleichzusetzen mit der fähigkeit sicher mit sonderrechten fahren zu können. was regelt das ba-wü rdg ?
Kann ein RD-Zivi in Sachen Fahrerfahrung mit einem HA mithalten? Ich denke nicht ...
Und es ist also kein problem das ich mal dort mitfahre??? (als dritter)
Bei uns läuft es so, das geade Praktikanten der BW sehr gefragt sind.
ist ja auch klar, denn da hat der KV ja keine Kosten mit, denn der Praktikant erhält sein Gehalt weiter durch die Bundeswehr-.
maverick83 hat geschrieben, die dienstanweisung regelt, das ra fahren und keine rs. von zivis war da nicht die rede!!!
ZitatOriginal von Maverick83
Ich galube schon das ein RA besser mit den RTW fahren kann als ein Zivi!!
Ich kenne genügend gegenbeispiele... es stellt sich dabei doch immer die Frage, wie ich meine Kollegen (egal ob RA, ZDL, FSJ, EA, etc.) auf die Fahrtätigkeit vorbereite und wieviel fahrpraxis sie bereits mitbringen.
ZitatIch kenne genügend gegenbeispiele...
Er muss es wissen - er ist Experte auf diesem Gebiet...
:DJ.
danke jörg, ich hatte es grade verdrängt ... XXX (aus jugendschutzgründen zensiert)!!!!
ZitatXXX (aus jugendschutzgründen zensiert)!!!!
Ich hatte es aber schon gelesen - selber XXX !
J.
immer einmal mehr wie du!!!
Bei uns findet (zumindest zu meiner Zivizeit) keinerlei Training der Zivis in der Hinsicht statt..somit denke ich schon das es jmd der es schon 1.000 (oder noch viel öfter) mal gemacht hat es besser kann als ein Zivi...
aber jetzt mal das beispiel:
Person X beschliesst nach dem Abitur den RettAss zu machen. Er durchläuft die dreijährige Ausbildung mit praktischen Teil in unserer schönen Bodenseeregion. Da er ja (der Dienstanweisung sei Dank) keine Signalfahrten machen darf, darf ich annehmen dass X diese Materie auch nicht beherrscht (wer kann das schon von Anfang an, ich denke nur an meine erste SoSi-Fahrt als Zivi...). Dann wird er irgendwann RettAss und fährt auf dem RTW. Morgens kurz nach 7 die erste SoSi-Fahrt, und was ist dann? der hat es nie gelernt, der Beifahrer (lass es einfach mal einen EA sein, der ab und an auf der Wache fährt, aber schon durchaus Erfahrung mit dem Thema Blaulicht -er ist Feuerwehrmann- hat) darf nicht... und dann legt der "Frischling" den RTW im Nebel zusammen... Na prima, ich will mir gar net vorstellen was dann los ist.
Ist vielleicht nur ein Hirngespinst von mir, aber anhand der Tatsache durchaus mal möglich...
In diesem Sinne, unfallfreie Fahrt!
ZitatOriginal von Maverick83
Bei uns findet (zumindest zu meiner Zivizeit) keinerlei Training der Zivis in der Hinsicht statt..somit denke ich schon das es jmd der es schon 1.000 (oder noch viel öfter) mal gemacht hat es besser kann als ein Zivi...
ich mag menschen nicht, die die zivis immer als "nieten" darstellen... mancher zivi hat mehr drauf als mancher rettass... und das beispiel von lawri ist gar nicht mal von der hand zu weisen... irgendwann muss jeder mal anfangen es zu lernen.
Lawri:
Darum geht es glaube ich auch nicht, sonder es soll verhindert werden das Leute ohne ausreichende Erfahrung den RTW fahren. Und der Einfachheit halber hat man es so geregelt.
Kann auch nichts dafür!
Aber wenn du ehrlich bist möchtest du doch bei min. 80% der EA und Zivis/FSJ auch nicht daneben sitzen wenn die mit SoSi fahren würden, oder??
Zitatch mag menschen nicht, die die zivis immer als "nieten" darstellen... mancher zivi hat mehr drauf als mancher rettass... und das beispiel von lawri ist gar nicht mal von der hand zu weisen... irgendwann muss jeder mal anfangen es zu lernen.
ENTSCHULDIGUNG????
Das tue ich doch auch gar nicht. Erstens bin ich auch noch nicht lange RettAss und ich behaupte auch nicht das ich besser bin als die langjährigen RS/RH bei uns. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass jemand der schon seit zig Jahren im RD arbeitet wohl besser den RTW mit SoSi fahren kann als jemand der noch NIE mit SoSi gefahren ist!
ZitatOriginal von Maverick83
ENTSCHULDIGUNG????
Das tue ich doch auch gar nicht. Erstens bin ich auch noch nicht lange RettAss und ich behaupte auch nicht das ich besser bin als die langjährigen RS/RH bei uns. Ich wollte nur zum Ausdruck bringen, dass jemand der schon seit zig Jahren im RD arbeitet wohl besser den RTW mit SoSi fahren kann als jemand der noch NIE mit SoSi gefahren ist!
Da magst du sicher recht haben. Aber es ihnen unmöglich zu machen hilft auch nicht, beim erlernen... Gut, dazu kannst du persönlich nichts. Die DA kommt von der Wachenleitung o.ä. Ich krieg nur leicht plaque wenn man auf den zivis rumhackt. Hab selbst, wie wahrscheinlich 90%, als solcher angefangen und mir langsam meine Fertigkeiten erarbeitet. Und ganz ehrlich, ich wollte damals sicher nicht mit mir RTW fahren... Aber man hat mir eben auf die finger gehauen und mich entsprechend ausgebildet...
Ich persönlich fahre nicht so gerne, ist mir zu stressig. Neue Fahrer lerne ich aber gerne an, einmal in der Theorie als auch in der Praxis dann auf der Straße, da liegt mir v.a. das patientenschonende Fahren sehr am Herzen. Und irgendwann kommt der erste Blaulichteinsatz und dann bleibe ich genauso am Beifahrersitz sitzen und erkläre dem Fahrer ganz genau, wann man beschleunigen kann, wo man lieber nicht überholen sollte und wo man definitiv stehen bleibt. Von Zeit zu Zeit kommt dann die Routine, denn weder die RA-Urkunde, noch das RS-Zeugnis zeichnen einen als "Signalfahrer" aus.
Warum kann man das nicht am Bodensee sinnvoller regeln: bestimmte Anzahl als Dritter oder notwendige Qualifikation um als Fahrer eingesetzt zu werden, diverse Leerfahrten, dann Transporte, irgendwann dann Sondersignalfahrten und irgendwann kommen dann die Patiententransporte unter Inanspruchnahme von Sonder-und Wegerechten. Mal so als Beispiel... Wenn wir dann wieder das Spielchen anfangen, dass unterwegs plötzlich mit Blau weitergefahren wird, muss der NEF-Fahrer umsteigen, der aber eigentlich gar nicht notfallmäßig hinterherfahren darf... ach lassen wir es. Eure oberen Rettungsgötter werden die Dienstanweisungen schon irgendwie begründen können.
Bin vor zwei Wochen mal zu ner Übung gefahren mit jeweils einem San-Helfer oder so am Steuer, die ausschließlich Fahrpraxis am First Responder-Golf haben. Da gab es im Anschluss eine kleine Nachbesprechung, denn mit geschätzten 30 kmh fährt bei mir niemand über eine rote Ampel an einer unübersichtlichen Kreuzung. Der andere Fahrer bei der zweiten Übung hat nach dem Einsatzbefehl Lampen und (natürlich Pressluft-)horn angemacht und auf die Hauptstraße rausgefahren, so dass er beinahe einem Corsa in die Seite reingefahren wäre und ein anderes Auto auf der Gegenfahrspur auch noch mitgenommen hätte. Dieser Bereitschaft würde ich dringend mal zu einer Fahrerschulung raten, habe das denen auch persönlich gesagt.
Jengston mit "n" bitte!
Nein, da habe ich eine bessere Idee: Ich bleibe in Bayern, da gibt`s als Fahrer nur eine "geeignete Person". Und für`s NEF steht niemand im Gesetz - und sie fahren trotzdem!