schönen guten abend liebe gemeinschaft..
nach langer rumsucherei habe ich es aufgegeben und versuche nun hier eine antwort zu erhalten indem ich mal meine frage in den raum werfe...:
ich habe nun fast das abschlußgespräch hinter mir und grübel gerade darüber nach, was nun auf mich zukommt. klar! Erlaubnis beantragen damit ich offiziell die berufsbezeichnung ra führen darf,....aber:
welches regierungspräsidium ist eigentlich nun zuständig?
1. zuständiges reg.-präsidium des ortes wo sich die schule befindet
oder
2. das reg.-präsidium dessen zuständigkeit sich auf den bereich des abgeleisteten anerkennungsjahres bezieht..?
*grübel* ..und wie finde ich heraus, welches reg.-präsidium für den ort zuständig ist, indem ich selbst fremd bin...?? *grummel*
ich danke euch für euer feedback!
liebe grüsse
j.d.