Antrag der FDP zur Novellierung des RettAssG

  • @ Markus: KEINE POLEMIK - siehe die folgenden Beiträge.
    Genügend sogen. Dienstleister im Großraum Rhein Ruhr liegen um und UNTER 8 Euro Brutto und in Mannheim wird scheinbar noch weniger gezahlt.


    Maverick83: schauen wir mal was das BMG noch so will - eine sogn. Gesundheitsreform wollen die ja auch immer. Und das Jahr für Jahr. Ich glaube es erst, wenn das Gesetz auf dem Tisch liegt

  • schauen wir mal was das BMG noch so will - eine sogn. Gesundheitsreform wollen die ja auch immer.


    Das will nicht das Ministerium, sonder der Minister. Wichtige Unterscheidung, denn im Gegensatz zu vielen Ministern haben die Beamten der Behörden umfangreiche Kentnisse der Materie, nicht umsonst schreiben sie die Gesetzentwürfe (so genannte Referentenentwürfe).

  • Natürlich gibt es auch noch andere Baustellen als die Novellierung des RettAssG. Aber diese Baustelle ist derzeit die größte und dringlichste, da sonst irgendwann ohne uns novelliert wird. Und bevor wir höhere Gehälter fordern können, benötigen wir eine entsprechende Ausbildung und ein entsprechendes, offizielles Tätigkeitsprofil, das die höheren Gehälter rechtfertigt. Wir verfügen nun einmal über eine derzeit nur 2-jährige Ausbildung mit einer geringen Zugangsvoraussetzung, da hilft es wenig, auf die Aufgaben, die bereits heute von uns oft eigenständig durchgeführt werden, zu verweisen.


    Und nach wie vor hält sich das Engagement und die Unterstützung der Berufsverbände in Grenzen, aber zum Vorteil geändert möchte jeder etwas haben. Tarifpolitik ist übrigens noch immer vornehmlich Aufgabe der Gewerkschaften. Wer von euch, die hier höhere Gehälter einfordern, ist denn Mitglied in einer Gewerkschaft?

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Es geht ja nicht nur um Tarifpolitik. Ich glaube, dass der DBRD deutlich mehr wahrgenommen werden würde (auch oder gerade unter RD'lern!), wenn er auch weitere Themen, die nicht nur die Arbeitnehmer im Speziellen sondern den Rettungsdienst im Allgemeinen betreffen, beackern würde.

  • Es geht ja nicht nur um Tarifpolitik. Ich glaube, dass der DBRD deutlich mehr wahrgenommen werden würde (auch oder gerade unter RD'lern!), wenn er auch weitere Themen, die nicht nur die Arbeitnehmer im Speziellen sondern den Rettungsdienst im Allgemeinen betreffen, beackern würde.


    Welche Themen wären das denn?

  • Es geht ja nicht nur um Tarifpolitik. Ich glaube, dass der DBRD deutlich mehr wahrgenommen werden wrde (auch oder gerade unter RD'lern!), wenn er auch weitere Themen, die nicht nur die Arbeitnehmer im Speziellen sondern den Rettungsdienst im Allgemeinen betreffen, beackern wrde.


    Der DBRD setzt sich satzungsgemäß auch für andere, den Rettungsdienst betreffende Themen ein. So unterstützte der DBRD die Forderung nach einer 30-Stunden-Pflichtfortbildung im neuen Rettungsdienstgesetz Baden-Württemberg, die dort inzwischen Einzug gehalten hat und fordert dies auch für alle anderen Bundesländer, in welchen diese noch nicht bindend ist.
    Wir sind mit diversen Vorträgen bezüglich der Zukunft des Rettungsfachpersonals bzw. der Entwicklung des deutschen Rettungsdienstes auf Messen, Kongressen und Tagungen vertreten, regelmäßig finden Treffen mit Vertretern der Politik statt. Die Vertretung des Rettungsfachpersonals durch den DBRD in der Ständigen Konferenz für den Rettungsdienst darf ebenso nicht vergessen werden wie die Öffentlichkeitsarbeit - bspw. in TV-Interviews.
    Es gibt viele konkrete Fragestellungen und Problemfälle, zu denen der DBRD Stellung nimmt bzw. Stellung nehmen soll, jedoch darf nicht vergessen werden, dass die Arbeit letztlich an wenigen Leuten hängen bleibt, die viel Engagement und private (Frei-)Zeit einbringen müssen.


    Und es gibt neben dem DBRD ja auch noch den BVRD, der aber sicherlich mit ähnlichen Problemen zu kämpfen hat.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Ich glaube, dass der DBRD deutlich mehr wahrgenommen werden würde (auch oder gerade unter RD'lern!).


    Kurzes OT: in meinem Arbeitsumfeld wird der DBRD durchaus wahrgenommen. Sobald die Leute jedoch sehen, dass der Vorstand unter anderem aus dem Leiter einer Rettungsdienstschule mit (vorsichtig formuliert) nicht nur positivem Ruf und dem Leiter Rettungsdienst eines großen Hamburger Unternehmens besteht, über das man von ehemaligen Arbeitnehmern nicht ausschließlich die besten Geschichten hört, hat sich das Thema auch schon wieder erledigt. Man kann natürlich darüber diskutieren, ob das zu kurz gedacht ist und ob es sich die Leute zu einfach machen, aber das gehört in einen anderen Thread. Vielleicht schreibe ich die Tage mal meine Meinung dazu.


    PS: Weil Daniel gefragt hat - ich bin Mitglied einer Gewerkschaft, jedoch keines Berufsverbandes.

    What I cannot create, I do not understand. (Richard Feynman)


    Mein Name ist Hans, das L steht für Gefahr.

  • Der DBRD hat aktuelle Ergebnise auf seiner Seite gepostet:


    Zitat

    Am 03.11.2010 traf sich die Expertengruppe ein weiteres Mal im Bundesministerium für Gesundheit in Bonn, um die Ausbildungsinhalte abzuschließen. Der DBRD wurde durch die Vorstandsmitglieder Marco K. König und Ingo Kolmorgen vertreten.
    Offenen Punkte waren noch die Ausbildungs- und Prüfungsverordnung sowie die Anforderungen für Schulen und Lehrkräfte. Man ist sich einig, dass die zukünftig Verantwortlichen für die praktische Ausbildung eine fundierte Weiterbildung sowie eine geschützte Berufsbezeichnung benötigen. Da sich die Bezeichnung Praxisanleiter in der Krankenpflege bewährt hat, möchte man diese auch im Rettungsdienst etablieren. Die historisch gewachsenen und unnötigen Vorgaben für die Anerkennung einer Lehrrettungswache werden nach der Novellierung gestrichen. Dieses sind z.B., dass sie an einen Notarztdienst angebunden oder rund um die Uhr besetzt sind. Ebenso kann der Hinweis entfallen, dass die Rettungsmittel der EN entsprechen müssen, da diese ansonsten gar nicht am Rettungsdienst teilnehmen dürften. Ob die Schulleitung in Zukunft ein Hochschulstudium oder nur eine 400 Stunden-Weiterbildung nachweisen muss, ist vom BMG noch in Klärung.


    Für die zukünftige Prüfung sind drei schriftliche Aufsichtsarbeiten in Planung. Die praktische Prüfung beinhaltet vier Fallbeispiele, wobei es noch rechtlich zu bewerten gilt, ob das arithmetische Mittel angewandt werden soll oder jeder Prüfungsteil für sich bewertet wird. Bei der mündlichen Prüfung sollen nur noch maximal zwei Schüler gleichzeitig geprüft werden.


    Damit ist der Auftrag zum 2. Teil der Novellierung des RettAssG Ausbildungsinhalte abgeschlossen. Am 17.11.2010 beginnt der dritte und letzte Teil, nämlich die Finanzierung. Vielleicht ist das der schwierigste Teil, aber auch hier wird sich der DBRD wieder mit seinem Sachverstand konstruktiv einbringen.

  • Wunderbar-es ist schön zu sehen, dass stetig etwas vorwärts geht!


    :applaus: Sehr gut so!!! :applaus:

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)