Anerkennungsjahr und Gültigkeitsdauer des Staatsexamens

  • Hallo
    Ich habe da mal zwei Fragen. =)


    Nachdem ich das Examen zum Rettungsassistenten bestanden habe muss ich ja das praktische Jahr antreten. Gibt es da ein Gesetz das den Zeitraum zwischen Examen und Praktischem Jahr festlegt?
    Kann das Examen nach einer gewissen Zeit quasi wieder "verfallen", falls man die Ausbildung durch das anerkennungsjahr nicht abschließt?


    Ich habe schon erfahren das ein Anerkennungsjahr im Ausland möglich ist, wenn die Mittel für die Ausbildung nach dem RettAss Gesetz gegeben sind.
    Sind grundsätzlich dazu Lehrrettungswachen oder Rettungddienste im Ausland (speziell Österreich) bekannt?
    Besteht die Möglichkeit das Anerkennungsjahr in einer Bergwacht zu absolvieren? (eventuell. mit RTH) Oder muss es bodengebundene Rettung sein?


    MFG Patrick

  • Bei mir war es so, das man fünf Jahre nach dem Examen Zeit hatte um das Abschlussgespräch nachzuweisen. Dies scheint aber von Regierungspräsidium zu Regierungspräsiduim unterschiedlich zu sein. Am besten bei dem für dich zuständigen nachfragen.


    Wenn die Bergwacht eine Lehrrettungswache hat, und Praktikanten auf dem RTH Ausbilden, so ist dies sichrlich möglich, nur glaube ich da irgendwie nicht dran.


    Das ander mit dem Ausland, wissen andere besser.....;-)

  • Zitat

    Original von monu
    Ich habe schon erfahren das ein Anerkennungsjahr im Ausland möglich ist, wenn die Mittel für die Ausbildung nach dem RettAss Gesetz gegeben sind.


    Dies musst du unbedingt mit dem zuständigen Regierungspräsidium (oder wer sonst bei dir verantwortlich ist) abklären, da manche RP's hier sich erst einmal querstellen können.

  • Zitat

    Original von monu
    Sind grundsätzlich dazu Lehrrettungswachen oder Rettungddienste im Ausland (speziell Österreich) bekannt?


    Aus meiner Sicht könnte Österreich ein Problem sein: Weder der Rettungssanitäter.at oder der Notfallsanitäter.at sind vom Ausbildungsumfang mit dem deutschen RettAss vergleichbar; ebenso würde dir dort kein LehrRettAss zur Verfügung stehen.


    Zitat

    Original von monu
    Besteht die Möglichkeit das Anerkennungsjahr in einer Bergwacht zu absolvieren?


    Fährt die Bergwacht kommunal Rettungsdienst und betreibt eine Lehrrettungswache? Dann könnte das klappen - Gibts aber meines Wissens nicht.


    Zitat

    Original von monu
    (eventuell. mit RTH) Oder muss es bodengebundene Rettung sein?


    Was willst du auf einer Schraube???
    Kein Heli-Betreiber bildet RAiP aus; wieso auch? Das ganze Anerkennungsjahr hindurch zusätzlich Flugbalast an Bord ist auf Dauer teuer ... ;)
    Mal abgesehen davon, dass Heli-Betreiber für die reguläre Tätigkeit an Bord eines RTHs mehrjährige Berufserfahrung als RettAss (nicht unter 3 Jahre) voraussetzen.


    Und auch vom fachlichen her: Ich stell mir das als Prakti nicht so interessant vor - Die Patienten sind meistens erstversorgt durch RTW (und NEF) und werden "nur" übernommen. Da lernt man dann auch nicht soviel ...

  • Zitat

    Original von Dorsk
    Und auch vom fachlichen her: Ich stell mir das als Prakti nicht so interessant vor - Die Patienten sind meistens erstversorgt durch RTW (und NEF) und werden "nur" übernommen. Da lernt man dann auch nicht soviel ...


    Das würde ich nicht unterschreiben. Kann örtlich sehr unterschiedlich sein und es kommt auch nicht selten vor, dass ein RTH recht zügig vor Ort ist.


    Gruss


    Stefan

  • Hallo zusammen.


    Gibt es eine bestimmte Frist in der man nach dem schulischen Teil der verkürzten RettAss.-Ausbildung das Anerkennungsjahr beginnen muss?


    Gruß