Hallo
Ich habe da mal zwei Fragen. =)
Nachdem ich das Examen zum Rettungsassistenten bestanden habe muss ich ja das praktische Jahr antreten. Gibt es da ein Gesetz das den Zeitraum zwischen Examen und Praktischem Jahr festlegt?
Kann das Examen nach einer gewissen Zeit quasi wieder "verfallen", falls man die Ausbildung durch das anerkennungsjahr nicht abschließt?
Ich habe schon erfahren das ein Anerkennungsjahr im Ausland möglich ist, wenn die Mittel für die Ausbildung nach dem RettAss Gesetz gegeben sind.
Sind grundsätzlich dazu Lehrrettungswachen oder Rettungddienste im Ausland (speziell Österreich) bekannt?
Besteht die Möglichkeit das Anerkennungsjahr in einer Bergwacht zu absolvieren? (eventuell. mit RTH) Oder muss es bodengebundene Rettung sein?
MFG Patrick