maverick:
ja, das ist so geregelt worden! Sprich: 12 Stunden am Feiertag gearbeitet, macht 21 Stunden auf dem AZN. Nicht gearbeitet am Feiertag: +9 Stunden.
Zuschlag sind es echt nur noch 35%...
Gruß
maverick:
ja, das ist so geregelt worden! Sprich: 12 Stunden am Feiertag gearbeitet, macht 21 Stunden auf dem AZN. Nicht gearbeitet am Feiertag: +9 Stunden.
Zuschlag sind es echt nur noch 35%...
Gruß
Alles anzeigenmaverick:
ja, das ist so geregelt worden! Sprich: 12 Stunden am Feiertag gearbeitet, macht 21 Stunden auf dem AZN. Nicht gearbeitet am Feiertag: +9 Stunden.
Zuschlag sind es echt nur noch 35%...
Gruß
Äh kannst du das mal genauer ausführen?
Wenn ich also 12 STunden arbeite, bekomme ich 21 Stunden gutgeschrieben und wenn ich "frei" habe bekomme ich 9 Stunden gut?
advomedix:
ich denke, es handelt sich hier um ein Modell, bei dem der AG seine wöchentliche Arbeitszeitberechnung nicht wegen eines Feiertags herabsetzen muß sondern statt dessen dem AN die eigentlich entfallenden Stunden einfach gut schreibt. Dies deckt sich insoweit mit dem §12 Abs. 4: http://www.rettungsdienst-im-u….F.%20d.%2028.%20AETV.pdf
Vermutlich soll so der Verwaltungsaufwand reduziert werden: man berechnet nicht die einzelne Woche mit einem Feiertag um, sondern man stellt den AN in die Pflicht, sich um die Gutschrift seiner "Überstunden" zu kümmern.
So ist es. Mit dieser Regelung schieben wir übrigens regelmäßig Überstunden vor uns her, welche selten umfänglich abgebaut werden können. Dies führt natürlich beim Ersteller des Dienstplans ebenso regelmäßig zu Konflikten, wenn er die Leute eigentlich freistellen möchte, es aber aufgrund der relativ dünnen Personaldecke nicht kann. So kommen dann Überstunden zu Überstunden...
Das freut mich