RTW geklaut - VU

  • Zitat

    Ähem..... Schwans.... was sollen denn all diese dämlichen Punkte?
    Kann mir mal einer sagen, warum mich hier jeder blöd anmacht? Ich finde das zum kotzen! Dachte, dass das hier ein gutes sachliches Forum ist, wo man nicht direkt PERSÖNLICH angegriffen wird...


    Nochmal: Lies mal DEINE EIGENEN Beiträge (die letzten 100 sollten genügen) und hinterfrage zunächst DEINEN EIGENEN Stil und den Inhalt und die Sachlichkeit DEINER EIGENEN Beiträge. Vielleicht fällt Dir dann was auf!?


    J. :)

  • Servus Zusammen,


    hier könnte ein RettAss endlich mal den §34 StGB anwenden und eine Tat bzw. eine Handlung am Patienten vornehmen die für ihn ohne jegliche Konsequenz bleiben dürfte :ironie:


    greetz Medic 2 :rtw:

  • @blaulichtengel: Wie man in den Wald reinschreit, hallt es auch raus!


    Was ich sagen möchte ist, das du nicht immer den richtigen Ton triffst. Und das nächste ist, das du Konsequenzen forderst, für ne Sache die ständige so gemacht wird. Und wir wissen alle das man ohne MWS einfach nur die Wahl zwischen Pest und Pocken hat. Und das dramatische an der Aktion ist ja auch das Bedroht werden, als der Diebstahl.


    Ich hoffe ich konnte dir in etwa erklären was los ist.

  • Zitat

    Original von Hans
    [...] niemand darf jemanden gegen seinen Willen festhalten!


    Ich darf, ich darf, ich darf :hot: :hot: :hot: :love:
    Naja, zumindest wenn das PsychKG greift...

  • ?(IHR würdet echt so nen Typen, mit nem Messer in der Hand, versuchen festzuhalten??? Das wäre Teamarbeit...ich würde ums verrecken nicht von meinem Kollegen/in erwarten, daß ich hierbei unterstützt werde.
    Never....Gesetz hin und Gesetz wieder zurück! Hans

  • Ich laufe niemanden nach, ich überwältige niemanden.
    Ich geh lieber zum RTW zünd mir eine Kippe an und lass die Pol kommen.


    Und dann können wir mal weiter schauen.


    Mal sehen wie das die anderen sehen wenn das erste mal auf einen Geschossen wird.
    Es gibt nur tote Helden.

  • Zitat

    Original von Hans
    ?(IHR würdet echt so nen Typen, mit nem Messer in der Hand, versuchen festzuhalten???


    Nein, ich würde mich maximal verteidigen. Aber laut Dienstausweis meines Rettungsdienstträgers darf ich im Rahmen des PsychKG entsprechend tätig werden. Diese Aussage ist aber eine ganz andere, als die oben zitierte ;)


    Gruß Nils

  • Zitat

    Original von Nils
    Ich darf, ich darf, ich darf :hot: :hot: :hot: :love:
    Naja, zumindest wenn das PsychKG greift...


    wie meinst du das, mit dem festhalten nach PsychKG? Vor Ort?


    Jeder darf jeden vor Ort festhalten, bis die Polizei kommt, sofern denn eine Straftat vorliegt.


    Welchen Rettungsdienstträger meinst du?

  • Zitat

    Original von R.A. Pioneer
    Mal sehen wie das die anderen sehen wenn das erste mal auf einen Geschossen wird.
    Es gibt nur tote Helden.


    Ich sag´ nur: Weit ab vom Schuss gibt´s alte Soldaten.


    Eddy

  • @ all ;)
    Beim Beobachten einer Straftat, auch in Hinblick auf die " Verhältnismäßigkeit der Mittel " würde ich, sofern mein eigenes Leben nicht gefährdet ist jemanden festhalten. Aber niemals kann es eine Gesunde Einstellung sein zu erwarten, daß ein nicht im Nahkampf ausgebildeter RA oder RS, ein psyschologisch nicht geschulter RA oder RS einem "fraglich lebensmüden " mit nem Messer in der Hand hinterherwetzt um zu..retten..!
    Und mein Dienstausweis gibt mir weder durch den Aufdruck noch durch mein niedliches Lichtbild den Rang und die Fähigkeit so nen Typen zu stoppen.Da gibts Kollegen , die sind dazu Aausgebildet, Trainiert und Befugt, allerdings tragen die auch ne andere Uniform.
    Meine Praktikanten werden von mir zur Äussersten Zurückhaltung angehalten wenn sie mit solch einer Situ konfrontiert werden.
    Wer der Meinung ist, ein Rettungsheld zu sein und einen mit Messer bewaffneten "Patienten" einzufangen und dabei seinen RD-Teampartner miteinbezieht, der muss auch dann ein Held sein, wenn es darum geht den Hinterbliebenen zu sagen......wir haben den Irren aber ihr Sohn/Tochter hat die thorakalen Stichwunden leider nicht überlebt! Und @ Nils.....ich komme leider nicht an dein Pro um zu sehen welcher Gattung von "Fängern" angehörst. Entweder die mit staatlicher Befugnist, einer der nen Schlüssel hat um die Türen ohne Klinke aufzumachen oder einer der das PKG im Rahmen seiner Ausbildung anwenden darf.Nimm ein Verbandpäckchen mit...falls du anfängst zu bluten!Gruß vom Hans

  • Du solltest langsam mal lernen die Beiträge sauber zu lesen, zu verstehen und dann erst zu antworten ;)
    Diese sinnlosen Diskussionen an den eigentlichen Aussagen vorbei ermüden mich langsam

  • Solltest du müde sein....ins Bett! Vielleicht aber solltest du ..sauber schreiben..um es auch sauber lesen zu können!Treffer,versenkt!Hans

  • nein, ich habe niergendwo was von Straftatverfolgung geschrieben und ausschließlich auf das PsychKG hingewiesen. Alles andere wurde von anderen Usern (Hans, Hilope) ins Spiel gebracht. Nicht jeder Blindgänger ist auch ein Treffer ;) Bei Deiner Fixiertheit auf die Verfolgung/Festnahme des Messerbesitzers hätte auch ein Blick in mein Profil keine Aufklärung gebracht. Ich habe mehrmals und deutlich auf die Zwangsanwendungen nach PsychKG hingewiesen. Auf nichts anderes!




    Und die angesprochenen Querverweise:



    sowie:



    Wenn ich also zusammenfassen darf:


    Zitat

    "andere Personen, die vom Träger der Aufgabe ermächtigt sind, unmittelbaren Zwang auszuüben" werden " vom Träger der Aufgabe ermächtigt" (kreisfreie Stadt, Kreis => zuständig nach PsychKG UND Rettungsdienstträger in einem) "1. körperliche Gewalt, 2. Hilfsmittel der körperlichen Gewalt" einzusetzen, um eine Einweisung nach PsychKG S-H ordnungsgemäß durchzuführen.


    Die Ermächtigung erfolgte durch den Träger der Aufgabe (nach PsychKG der Kreis / die kreisfreie Stadt) durch Ausgabe eines entsprechenden Dienstausweises. Das ist selbstverständlich etwas anderes als der lustige Dienstausweis der JUH, in dem "andere Einsatzkräfte" gebeten werden, bei der Erfüllung der Aufgaben zu helfen ;)


    Ähnliche Ermächtigungen gibt es auch in Niedersachsen (z.B. Landkreis Ammerland)

  • Interessant!


    In wie fern erwartet der AG denn von Euch, dass ihr das auch durchführt? Wurdet ihr in diesem Bereich speziell geschult?


    Gruss


    Stefan

  • Zitat

    Original von NilsÄhnliche Ermächtigungen gibt es auch in Niedersachsen (z.B. Landkreis Ammerland)


    Ich glaube, in Hameln-Pyrmont gibts es solche Ermächtigungen auch. Steht eine Einweisung nach PsychKG an, werden - nach Möglichkeit - Rettungsmittel mit entsprechendem Personal geordert. Und dann spart man sich vielleicht auch die POL.


    Für solche Einsätze liegen auf den Wachen übrigens unten im Materiallager Handschellen (die aber noch nicht zum Einsatz gekommen sind, wenn ich mich recht erinnere...)


    Gruß,

  • Hallo allerseits!


    Nils
    Die zitierte Vorschrift des § 17 des PsychKG S-H bezieht sich aber lediglich auf Personen, die bereits untergebracht sind, sich also in der Unterbringung befinden.


    Da hier der Täter einen RTW bewegen konnte, befand er sich offensichtlich (noch) nicht in der Unterbringung. Somit ist die Anwendung des umittelbaren Zwanges nach dieser Vorschrift imho nicht zulässig. Nichtsdestotrotz können hier natürlich andere Vorschriften, nach denen in Schleswig-Holstein im RD beschäftigte Rambos tätig werden dürfen oder gar müssen, einschlägig sein.


    Gruß Nostradasmus

    Einmal editiert, zuletzt von Nostradamus ()

  • ein Blick ins Gesetzbuch...


    §11, vorläufige Unterbringung. :rolleyes:



    Zitat

    Original von Nostradamus
    in Schleswig-Holstein im RD beschäftigte Rambos


    scheint mir über den Verfasser aber schon fast mehr auszusagen, als seine IMHOs