Hallo leute ,
bin hier mal auf diese Seite gestoßen http://www.rds-kassel.de/blendedlearning/index.htm wo eine Online Ausbildung zum RA angeboten wird.
Ist sowas Seriös b.z.w. Rechtens?
Lg
Hallo leute ,
bin hier mal auf diese Seite gestoßen http://www.rds-kassel.de/blendedlearning/index.htm wo eine Online Ausbildung zum RA angeboten wird.
Ist sowas Seriös b.z.w. Rechtens?
Lg
Naja ist auch nicht anders als ein "Fernstudium", nur halt in moderner Form. Da Fernstudium zulässig ist, wüsste ich nicht, warum das als Online-Unterricht nicht zulässig sein sollte. Gibt es für andere Berufe ja auch.
Eddy
Der Fernunterricht zum Rettungsassistenten wurde in der Vergangenheit schon untersagt. Daher wundere ich mich darüber, dass es noch immer (oder inzwischen wieder ?) eine Einrichtung gibt, die diese Ausbildungsform anbietet bzw. anbieten darf.
Sobald ich zuhause bin, werde ich diesbezüglich noch einmal nachschlagen.
danke Daniel
Also, ich kenne zwei GUTE RAinnen, die Ihre Ausbildung per Fernlehrgang absolviert haben. Nach ein paar Präsenzseminaren haben die auch ganz normal ihre Prüfung und die LRW erfolgreich abgeschlossen.
Um Zweifel auszuschliessen: Ich habe die Urkunde gesehen
Seit wann geht das nicht mehr ?
Ich sage nicht, dass es nicht mehr geht. Ich schrieb, dass es vor einigen Jahren untersagt wurde, Rettungsassistenten via Fernlehrgang zu unterrichten.
Das Buch, aus dem diese Information stammt, habe ich allerdings zuhause. Ich melde mich...
Zitat aus Rettungsassistentengesetz, 2. Auflage, erschienen 1997 im Kohlhammer-Verlag:
ZitatIn einem anderen (Bundes-)Land bildete eine private Rettungsassistentenschule eine Zeitlang sogar im Fernlehrgang aus. Hierzu hätte es einer ausdrücklichen Zulassung im Gesetz bedurft. Die Mehrheit der Länder hat sich inzwischen zu Recht gegen Fernlehrgänge ausgesprochen. Diese wurden inzwischen eingestellt.
Die Rettungsdienst-Akademie Franz Heinzmann GmbH bietet doch immer noch Fernlehrgänge an. Also so pauschal kann die Aussage wohl nicht stehen bleiben.
Ich erwähnte es ja bereits - es verwundert mich aufgrund des von mir Zitierten, dass es noch immer (oder inzwischen wieder) eine Schule gibt, die solche Kurse anbietet bzw. anbieten darf. Die Autoren des Buches wussten ganz sicher, wovon sie schrieben - ein Ministerialrat im Bundesministerium für Gesundheit (Hermann Kurtenbach), Dr. med. Bodo Gorgaß und Regierungsdirektor im Bundesministerium für Gesundheit a.D. Wofgang Raps.
Auf welcher Grundlage oder Sondergenehmigung der Fernlehrgang angeboten wird, kann ich nicht sagen.
Vielleicht hat sich ja tatsächlich wieder etwas geändert. Immerhin sind schon 10 Jahre seit Erscheinen des Buches vergangen.
Von einer ausdrücklichen Zulassung für Fernlehrgänge - wie im Abschnitt erwähnt - ist aber auch im aktuellen RettAssG nichts zu finden. Zudem werden die Fernlehrgänge laut Website bereits seit 1993, also vor Erscheinen des Buches, durchgeführt. Ich kann zu den Zulassungsvoraussetzungen nichts sagen, eventuell ist dies aber nur in NRW möglich.
Durchaus möglich. Aber dann würde sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit der RettAss-Ausbildung via Fernlehrgang nach wie vor stellen. Eine rechtlich fundierte Antwort würde mich sehr interessieren.
ZitatOriginal von Daniel Grein
Durchaus möglich. Aber dann würde sich die Frage nach der Rechtmäßigkeit der RettAss-Ausbildung via Fernlehrgang nach wie vor stellen. Eine rechtlich fundierte Antwort würde mich sehr interessieren.
:ironie:
He geil, ich darf mich also nicht RA schimpfen, dann habe ich wohl eine illegale Ausbildung genossen... Es lebe der Frontalunterricht für mäßig Begabte!
Das Gesundheitsamt Düsseldorft muss von Marinetten der Rettungsdienstakademie besetzt worden sein!
Mal im Ernst,
ich finde es immer wieder interessant, wie andere "Ausbildugnsformen" die man selber nie besucht hat, so kaputt geredet werden können... Es gibt in NRW die Möglichkeit des Fernlehrganges. Der seltsamer Weise von einem sehr großen Anteil "Hauptamtlicher" genutzt wurden. Wir waren nur zwei EA Kollegen im Kurs. Über das System habe ich schon sehr oft berichtet und ich wiederhole mich so ungern! Im RettAssG ist das meines Wissens nach nicht ausgeschlossen! Wie man den theoretischen Stoff vermittelt, das kann ja wohl egal sein. Die Prüflinge müssen es später wissen und das Wissen nachweisen können. Wir haben die selben Prüfungen gemacht, wie alle Kollegen in NRW auch. Betonen sollte man auch, daß alle Fragen im Freitext und keine Theoretische Führerschein ankreuzel Prüfung zu absolvieren war!
Ich stelle mal die Behauptung auf, daß als Examen die Art der Multiple Joice Prüfung absolut fehl am Platz ist!
Grüße
Marco
Hallo!
ZitatOriginal von MaMo
Ich stelle mal die Behauptung auf, daß als Examen die Art der Multiple Joice Prüfung absolut fehl am Platz ist!
Das würde ich so nicht unterschreiben, da auch MC-Prüfungen durchaus schwierig sein können, das Wissen braucht man so oder so. Wenn sich von den z.B. 5 vorgegebenen Antworten 3 sehr ähneln, hilft es nichts, wenn ich es "nur so ungefähr" weiß.
Natürlich besteht bei MC die Möglichkeit zu raten, andererseits kann man sich bei freien Fragen auch um die ganz korrekte Antwort manchmal herummogeln oder etwas unklar schreiben.
Jede Prüfungsform hat seine Vor- und Nachteile!
Gruß
Rettungshund
Die Ausbildung beim Heinzmann nennt sichzwar Fernstudium, aber alle paar Wochen muss da für eine Woche hin und die Stundenzahl ist die gleiche, wie in einer anderen Ausbildung.
Das Thema hatten wir hier schon mal.
Das ist in etwa vergleichbar mit der Diskussion, ob der RettAss nun ein Assistenzberuf ist oder nicht. Nur, weil du dies nicht so siehst bedeutet das noch lange nicht, dass es nicht so ist.
Ob die Ausbildung via Fernunterricht gut oder schlecht ist, steht hier überhaupt nicht zur Diskussion. Es geht einzig darum, ob diese nach dem RettAssG und der RettAssAPrV rechtens ist, oder eben nicht. Und wie zitiert, gibt das RettAssG diese Ausbildungsform wohl nicht her. Ob ein Gesundheitsamt dies nun anders auslegt, oder nicht. Und wer weiß: vielleicht wäre deine Ausbildung nach einem Rechtsgutachten tatsächlich anfechtbar ?
ZitatOriginal von Daniel Grein
MaMo
Ob ein Gesundheitsamt dies nun anders auslegt, oder nicht. Und wer weiß: vielleicht wäre deine Ausbildung nach einem Rechtsgutachten tatsächlich anfechtbar ?
Ja dann mal nur zu So würde man mich auch am schnellsten los werden gelle Wäre für viele hier sicherlich ein vergnügen!
ZitatOriginal von Daniel Grein
Ob die Ausbildung via Fernunterricht gut oder schlecht ist, steht hier überhaupt nicht zur Diskussion. Es geht einzig darum, ob diese nach dem RettAssG und der RettAssAPrV rechtens ist, oder eben nicht. Und wie zitiert, gibt das RettAssG diese Ausbildungsform wohl nicht her
Wobei ich als Laie beim Überfliegen nicht feststellen konnte, was in der RettAssAPrV dagegen sprechen sollte. Ich kann mir nciht vorstellen, dass bei jeder anderen Art der Berufsausbildung, bei der ein Fernlehrgang angeboten wird, diese Art der Ausbildung extra in der Prüfungsordnung genehmigt sein sollte. Diese Art der Ausbildung muss ja auch genehmigt worden sein. Ob sie deshalb besonders gut oder auch besonders schlecht ist, sei mal dahingestellt. Allerdings denke ich schon, dass man vom Theoriewissen her im Fernlehrgang einiges erreichen kann. Wenn dann die Praxistage tauglich sind --- warum nicht. Man kann schliesslich auch Ingenieur per Fernstudium werden und da sind die Anforderungen an das zu erlernende Wissen sicherlich nicht geringer als beim RA.
Eddy
ZitatOriginal von MaMo
Ich stelle mal die Behauptung auf, daß als Examen die Art der Multiple Joice Prüfung absolut fehl am Platz ist!
Oh weh, keine MC-Fragen mehr? Wie soll ich da mein Studium fertig bekommen?