News: Anerkennung "HF"

  • momou...da könntest du recht haben ...regel Nummer drei unterhalte dich nicht über Landespolitik lobe dafür die schöne Landschaft und das gute Essen... :pfeif:

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • wäre jetzt ne Minarette in der Nähe, würde ich meinem Ärger lauthals Platz machen und dies der ganzen Nachbarschaft mitteilen, aber da dem nicht so ist, schreibe ich es halt hier..... :cursing:




    ok ok, der war vielleicht daneben :nein:


    wie gesagt, ich zahle ja. Aber ich finde es trotzem eine Unverschämtheit.

  • Erstaunlich ...
    Hat jemand von euch das "Star-of-Life" zur Hand ?
    Das Bild auf der Frontseite widerspricht an sich dieser Politik.

  • ich habe übrigens NIE einen 2. Antrag gestellt. Die Auflage aus Antrag 1 war es, die Prüfung zu machen. Diese habe ich gemacht. Dadurch wurde "die ergänzende Bescheinigung" automatisch von der Schule ans SRK geschickt um Antrag 1 "vollständig" zu machen. Daraufhin kam die 2te Gebühr. ICH habe nie mehr als Antrag Nr. 1 und die Anmeldung zur Prüfung ausgefüllt......


    Ausserdem ist ja auch gar keine Rechtsgrundlage für die Gebühr dabei. Was ja, meines Wissens nach, für Behörden des deutschsprachigen Raumes äusserst "ungewöhnlich" ist.....


    Na dann würd ich nochmals nachhaken...


    Naja im Moment wird in einen personellen Engass sondersgleichen gesteuert, dies gilt aber im gesamten Gesundheitsbereich...

    "Die Tugend in die Mitte", sagte der Teufel und setzte sich zwischen zwei Juristen.

  • ....aber es ist tatsächlich noch wahr geworden!!!! :hail:


    Ich habe Heute mit Bescheid vom 17.12.09 meine schweizer Anerkennung bekommen. Nachdem ich bereits gefragt wurde, welchen Titel ich jetzt tragen dürfte. Heute kann ich es euch gesichert sagen.



    .....verfügt,


    dass oben genannter Ausbildungsabschluss nach Durchführung des Anerkennungsverfahrens mit der schweizerischen Ausbildung


    Rettungssanität (Niveau Höhere Fachschule) Tertiärstufe Höhere Fachschule (ISCED 5B)


    gleichwertig* ist.



    * Die Gleichwertigkeit berechtigt die gesuchstellende Person, die Berufsbezeichnung Rettungssanitäter zu führen. Sie ist jedoch nicht zur Führung des entsprechenden schweizerischen geschützten Titels berechtigt. Sie kann aber auch den Titel führen wie er ihr im Herkunftsland ausgestellt worden ist (mit Angabe der Herkunft).



    Somit wird Herr Corleone Vito, 30.09.1979, unter der Nummer


    XXXXXX


    ins Register der anerkannten Ausbildungsabschlüsse aufgenommen.


    So, dass waren die wichtigsten Zeilen des Schriebs. Werde jetzt noch ne schriftliche Anfrage wegen der zweiten Gebühr über 440 Franken stellen. Dies wird nun wohl keine Aussicht mehr auf Erfolg haben. Aber nach 15 Monaten ab Antragsstellung, bin ich jetzt einfach froh die Anerkennung zu haben. Drum habe ich zunächst gezahlt. Erfolgsaussichten den Betrag nicht zahlen zu müssen, hätte ich ja wohl eh nicht gehabt :cursing:

  • Gerüchte:


    Habe gestern Gerüchte aufgeschnappt, dass dieser Anerkennungslehrgang und die Prüfung erstmal nur ne Testphase sein sollen. Es wird wohl ernsthaft überlegt, dass Ausländische Bildungsabschlüsse nur noch als Transportsanitäter anerkannt werden sollen und man dann zwar die verkürzte Ausbildung zum Dipl. RS HF machen darf, aber auf keinen Fall mehr eine Anerkennung bekommt.


    Die Gerüchte bekommen Nahrung. Man sollte sich mit der Prüfung oder dem 4-monatigen Anpassungslehrgang beeilen, sonst besteht die Möglichkeit, dass man in nicht allzu ferner Zukunft ein- oder zwei Jahre Ausbildung anhängen muss.
    Noch bleiben es Gerüchte (die hier irgendwann sich immer Bewahrheiten, ist nur eine Frage der Zeit)

  • Laut dem "Forum Berufsbildung Rettungswesen" werden derzeit mehrere Möglichkeiten diskutiert, wie das Anerkennungsverfahren für deutsche RA in Zukunft aussehen könnte. Es ist durchaus denkbar, dass in absehbarer Zeit eine Anerkennung zum Rettungssanitäter Niveau HF auch über Eignungsprüfung oder Zusatzausbildung nicht mehr möglich sein wird. Stattdessen könnte eine Anerkennung zum Transportsanitäter erfolgen. Da die deutsche RA Ausbildung die schweizer TS Ausbildung vom Umfang her übertrifft, wird es wohl eine Möglichkeit geben, innerhalb von 12-18 Monaten eine verkürzte Ausbildung zum dipl. Rettungssanitäter HF zu durchlaufen. "Echte" TS dürfen nur um ein Jahr verkürzen (also zwei statt drei Jahre Ausbildung). Zwingend wäre dann natürlich ein Ausbildungsverhältnis bei einem schweizer Rettungsdienst, da sich theoretische Blöcke in der Schule mit praktischen Blöcken abwechseln würden. Wie schon gesagt, alles (bis jetzt) nur Gerüchte, aber eine reelle Chance auf Umsetzung besteht durchaus.


    Vielleicht noch ein paar Worte zur letzten Eignungsprüfung im November in Bern. Von 12 Kandidaten haben 8 bestanden (ich zum Glück auch). Meiner Meinung nach faire Prüfer und der Rahmen angenehm. Einfach ist die Prüfung auf gar keinen Fall, aber mit guter Vorbereitung und einer gewissen "Schweiz-Erfahrung" durchaus machbar. Zürich soll da wohl ein bisschen heftiger sein, was sich auch in den Durchfallsquoten wiederspiegelt...

  • Es zeigt sich, dass bisher die meisten Fallbeispiele mit den Systemen ITLS oder PHTLS zu bewältigen sind. Daher scheint es unumgänglich zu sein, vorher einen solchen Kurs besucht zu haben.
    Die Gerüchte verdichten sich, dass bis in 2 bis 3 Jahren nur noch eine Anerkennung zum Transportsanitäter/Ambulancier technicien möglich sein wird.


    Beim aktuellen Personalmangel ist dies allerdings verwunderlich.

  • Man sagte mir, das auch einiges an "organisatorischem" wissen geprüft wird und Aufbau rettungsdienst Schweiz etc....wisst ihr da was drüber ? Ebenso hab ich die Info, das hauptdurchfallgrund das Trauma Beispiel ist, wegen stay and Play vorgehen statt schnelles load go and Treat zu machen, alla itls z.b....


    Vom iPhone getippt :-)

  • Mal abgesehen von den Gerüchten über die zukünftige Anerkennung des aktuellen RettAss in der Schweiz - meiner Meinung nach richtig interressant wird es, wenn das neue 3jährige Berufsbild in der BRD dann steht. Dann steht sicherlich die nächste Veränderung an.



    Wenn wir schon bei dem Thema sind. Weiß jemand, wie es mit dem Anerkennungsverfahren der österr. Notfallsanitäters in der Schweiz aussieht? Und/oder dem EMT-P NAREMT?


    *div.Gedankengänge*

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Weiß jemand, wie es mit dem Anerkennungsverfahren der österr. Notfallsanitäters in der Schweiz aussieht? Und/oder dem EMT-P NAREMT?


    Ausbildungen aus Österreich (und Frankreich) werden nicht anerkannt. Die ganzen EMT-P ebenfalls nicht, da sie i.d.R. nur eine Registration sind und keine Berufsausbildung. Ausser z.B. der GB-Paramedic, der dürfte in ein Anerkennungsverfahren kommen.

  • Man sagte mir, das auch einiges an "organisatorischem" wissen geprüft wird und Aufbau rettungsdienst Schweiz etc....wisst ihr da was drüber ? Ebenso hab ich die Info, das hauptdurchfallgrund das Trauma Beispiel ist, wegen stay and Play vorgehen statt schnelles load go and Treat zu machen, alla itls z.b....


    Organisatorisches ? Nein - du musst eine Diplomarbeit schreiben und wirst zu dieser befragt.
    Was Traumabeispiele betrifft, hatte ich schon beschrieben, wenn man meint, zig Zugänge legen zu müssen, obwohl eine Milzruptur vermutet wird, widerspricht dies nun mal den Vorgaben. Und wenn man auf den Hinweis "Infusion läuft nicht" intraossär bohrt anstatt das Stauband zu lösen ...

  • @ securo



    Merci für die Info!




    Meiner Erfahrung nach is egal wo, eine ACLS und ITLS/PHTLS Zertifizierung durchlaufen zu haben sehr sinnig. Noch vorteilhafter ist es auch die entsp. Providerkarten inne zu haben ;-)

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • ... meiner Meinung nach richtig interressant wird es, wenn das neue 3jährige Berufsbild in der BRD dann steht. Dann steht sicherlich die nächste Veränderung an.


    Nicht unbedingt, da die Änderung in den Anerkennungsverfahren nur teilweise mit der Ausbildungsdauer begründet wird, sondern auch mit den Zugangsvoraussetzugen. Da in Deutschland bisher der Hauptschulabschluss ausreicht, in der Schweiz aber die Maturität/Berufsmatura vorgeschrieben ist (da es sich um ein Studium an einer höheren Fachschule handelt), könnte es sein, dass auch eine Verlängerung auf 3 Jahre keine Änderung zur Folge hat.

  • Zusatzausbildung (ZAB)


    Die Dauer der ZAB besteht aus 320 Unterichtsstunden. Das Ausbildungsprogramm für die ZAB richtet sich nach den Arbeitsprozessen und den zu erreichenden Kompetenzen, gemäss dem Rahmenlehrplan "dipl. Rettungssanitäterin HF / dipl. Rettungssanitäter HF". In den Ausbildungsblöcken der Höheren Fachschule für Rettungsberufe werden grundlegende berufliche Aspekte der schweizerischen Rettungszene vermittelt oder vertieft.







    Voraussetzung
    Nach der Zustimmung vom SRK, erfolgt die Zulassung zur Zusatzausbildung im Rahmen des Anerkennungsverfahrens


    Für die Durchführung der Zusatzausbildung muss bis 8 Wochen vor Kursbeginn die Mindestteilnehmerzahl von 10 Personen erreicht sein


    Kursdauer
    8 Wochen (aufgeteilt in 3 Ausbildungsblöcke)

    Kursleitung

    Liliane Schmid, Höhere Fachschule für Rettungsberufe


    Kursort
    Ausbildungszentrum Rohwiesen
    Kurskosten
    CHF 6'200.00 (inkl. Kopien, Skripte und Lehrbuch)


    Kursdatum
    Ausbildungsblock I: 22. Aug. - 09. Sep. 2011
    Ausbildungsblock II: 03. Okt. - 21. Okt. 2011
    Ausbildungsblock III: 12. Dez. - 23. Dez. 2011




    Quelle: http://www.stadt-zuerich.ch/pd…ildungen/anerkennung.html

  • Die Gerüchte verdichten sich, dass bis in 2 bis 3 Jahren nur noch eine Anerkennung zum Transportsanitäter/Ambulancier technicien möglich sein wird.


    Wie gewöhnlich gut informierte Kreise inoffiziell vermelden, wird es tatsächlich Ernst. In absehbarer Zeit wird nur noch eine Anerkennung zum Transportsanitäter/Ambulancier technicien möglich sein, womit ein Aufbaustudiengang von 2 Jahren notwendig wird, um als RS zu arbeiten.


    Das Aufgabenprofil des TS/AT entspricht dem deutschen Rettungssanitäter, die Ausbildungsdauer beträgt ein Jahr.