Hallo R.A. Pioneer !
Deine Wünsche lesen sich soweit ganz gut und decken sich zum Großteil mit meinen Vorstellungen einer Novellierung.
Als weitere Zugangsvoraussetzung zur Ausbildung halte ich das Mindestalter 18 Jahre für unbedingt erforderlich. Somit wäre ein fertig ausgebildeter Rettungsassistent (?) 21 Jahre, was zumindest altersmäßig auf eine gewisse Reife schließen lässt, um ihn eigenverantwortlich auf einem Rettungswagen einsetzen zu können.
Eine Novellierung der RS-Ausbildung halte ich für nicht notwendig und wird sich vermutlich auch nicht umsetzen lassen, da diese Qualifikation primär für das Ehrenamt gedacht ist.
Der Einsatz ausgewählter Medikamente oder Maßnahmen kann jeweils individuell durch einen ÄLRD geregelt werden, der Rettungsassistent muss durch die Ausbildung jedoch die notwendigen Grundlagen vermittelt bekommen.