Mahlzeit,
Ich werde ab September das IHK Studium zum Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen besuchen. Hat in diesem Forum vielleicht schon jemand den Fachwirt? Laut Prüfungszulassungsordnung erfülle ich alle Voraussetzungen, ein Typ von der IHK ist jedoch der Meinung das der RA als Zulassung nicht ausreicht. Verstehe ich bei den Zulassungsvoraussetzungen vielleicht etwas falsch? Wie seht ihr das?
Zulassungsvoraussetzungen der IHK
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer
eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung, oder
eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung nachweist.
--> das kann ich mit über 9 Jahren hauptberuflicher RD Erfahrung erfüllen, außerdem ist der RA ein anerkannter Ausbildungsberuf.
Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" abgelegt hat und
im Rahmen einer Ausbildung im Sozial - und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung (-->,kaufmännische Ausbildung habe ich nicht, aber: ) oder
insgesamt eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung nachweist.
Das widerum kann ich nachweisen. Meinem Verstand nach zu urteilen erfülle ich somit alle Zulassungsvoraussetzungen.