Fachwirt im Sozial- und Gesundheitswesen

  • Mahlzeit,


    Ich werde ab September das IHK Studium zum Fachwirt im Sozial und Gesundheitswesen besuchen. Hat in diesem Forum vielleicht schon jemand den Fachwirt? Laut Prüfungszulassungsordnung erfülle ich alle Voraussetzungen, ein Typ von der IHK ist jedoch der Meinung das der RA als Zulassung nicht ausreicht. Verstehe ich bei den Zulassungsvoraussetzungen vielleicht etwas falsch? Wie seht ihr das?


    Zulassungsvoraussetzungen der IHK


    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" ist zuzulassen, wer


    eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens einjährige einschlägige Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung, oder
    eine mindestens vierjährige einschlägige Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung nachweist.


    --> das kann ich mit über 9 Jahren hauptberuflicher RD Erfahrung erfüllen, außerdem ist der RA ein anerkannter Ausbildungsberuf.


    Zur Prüfung im Prüfungsteil "Handlungsfeldspezifische Qualifikationen" ist zuzulassen, wer den Prüfungsteil "Handlungsfeldübergreifende Qualifikationen" abgelegt hat und


    im Rahmen einer Ausbildung im Sozial - und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich und danach insgesamt eine mindestens zweijährige einschlägige Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung (-->,kaufmännische Ausbildung habe ich nicht, aber: ) oder
    insgesamt eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung nachweist.


    Das widerum kann ich nachweisen. Meinem Verstand nach zu urteilen erfülle ich somit alle Zulassungsvoraussetzungen.

  • Ohne mich näher damit befasst zu haben, würde ich spontan meinen, dass der Knackpunkt hier liegt:


    Zitat

    im Rahmen einer Ausbildung im Sozial - und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich...


    Die Ausbildung zum RettAss ist weder im kaufmännischen, noch im verwaltenden Bereich.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • Das wäre das einzige, was ich mir vorstellen könnte. Andererseits:


    ...oder
    insgesamt eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung nachweist.


    Die werben mit Aufstiegschancen im Rettungsdienst. Wenn ich schon aufgestiegen bin, brauche ich den auch nicht mehr machen. Ich mache den um meine Chancen und damit auch meinen Marktwert erstmal zu steigern, um überhaupt in die Führungsebene zu gelangen.


    In anspruchsvollen Führungspositionen ist nunmal ein fundiertes Betriebswirtschaftliches Wissen von Nöten. Was bringt mir ein RA in einer solchen Position der zwar was vom Retten versteht, aber der Betrieb den Bach runter geht. Ich will ja nicht "nur" Wachleiter werden, ich würde schon ganz gerne ein bisschen höher hinaus kommmen.


    Achja, wenn ich bereits Wachleiter wäre, würde ich die Weiterbildung auch gefördert bekommen. Hierbei spielt es dann keine Rolle mehr, ob man "nur" den RA hat. Komische Welt....

  • Ich verstehe, was du meinst.
    Jedoch gehe ich davon aus, dass sich das Studium an Mitarbeiter im Rettungsdienst richtet, die eben bereits im Rahmen einer Ausbildung im Sozial - und Gesundheitswesen eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich (dazu könnte auch eine Weiterbildung zum Leiter einer Rettungswache zählen) absolviert haben, nicht an den "einfachen" Mitarbeiter im Rettungsdienst.


    Mit "einschlägige Berufspraxis" ist vermutlich die Berufspraxis im kaufmännischen oder verwaltenden Bereich in einem Beruf im Gesundheitswesen gemeint, womit also der normale Rettungsassistent ausgeschlossen ist.

    Knüpfe dich nicht an Geringes, es zieht dich ab und hinab, fügt dir Geringeres zu.

  • hi Euro,


    ich habe vor etwa einem Monate genau das selbe Problem gehabt wie du und bin dann bei den zuständigen Stellen darüber aufgeklärt worden, daß ein Quereinstieg bei "helfenden und pflegenden Berufen" zwar grundsätzlich möglich sei, die anzuerkennende Tätigkeit jedoch im administrativen Bereich stattgefunden haben muß - sprich: wer als Stationsleitung oder ähnliches die entsprechenden Berufsjahre nachweist, kann ggf. auf die kaufmännische Grundausbildung verzichten.


    Die "normale Krankenschwester" wird hingegen genausowenig zur Prüfung zugelassen wie der gemeine Rettungsassistent.


    Konnte ich damit weiterhelfen?


    Gruß Nils

  • Welche Aus- bzw. Weiterbildung im kaufmännischen Bereich gäbe es dann?
    Es muss nicht unbedingt der Fachwirt sein, wäre halt nicht schlecht gewesen. Für Vorschläge wäre ich sehr dankbar. Es kann auch durchaus auf den RD bzw. die Medizin bezogen sein.

  • Euro: von welcher Quelle hast du denn die Zulassungsbedingungen oben abgetippt? Ich kenne nur ausführlichere (aber härtere) Zulassungsbedingungen.


    An und für sich scheint mir da aber bei dir ein Denkfehler vorzuliegen. Im betrieblichen Hirarchiedenken ist es nun mal so, daß es Ausbildungen (z.B. Kaufmann in allen Variationen) gibt, dann gibt es die BWLler als Chefetage und für die Zwischenchefschicht hat sich (als quasi FH-gleiche Ebene) der Fachwirt etabliert - es handelt sich also um einen Aufstiegslehrgang für Leute mit entsprechenden Vorkenntnissen. Im Handwerk darf ja auch keiner die Meisterprüfung machen, der nicht den Gesellenbrief vorweisen kann.



    Gruß Nils

  • Ein Kollege von mir hat in Nürnberg den Fachwirt gemacht (ich weiss leider nicht mehr genau, wie die Institution hieß). Dort ist es ihm gelungen, die Jungs zu überzeugen, dass ein RA sehr wohl Verwaltungsaufgaben zu erfüllen hat (Aufgaben auf der Wache, Ausfüllen und Kontrolle von Transportberichten, etc.).

  • Ich sehe das Problem der IHK nicht, normalerweise steht doch auf dem Zeugnis, jedenfalls auf dem Zeugnis der Fachoberschule, " Mit diesem Zeugnis wird die Fachhochschulreife verliehen. Sie berechtigt zum Studium an einer Fachhochschule." Bei Abi-Zeugnissen dürfte doch wohl etwas ähnliches stehen. :rolleyes:

  • andy: was willst du uns sagen? Ein Masterstudium ohne Bachelor ist doch auch nicht machbar ?(



    Zitat

    Original von Euro
    oder
    insgesamt eine mindestens fünfjährige einschlägige Berufspraxis zum Zeitpunkt der Prüfung nachweist.


    Ja, im verwaltenden/kaufmännischen Bereich :O


    Der gemeine Rettungsassistent verwaltet maximal die Zeit zwischen seinen Einsätzen :D

  • @andy: die IHK ist aber keine Fachhochschule... somit bringt das rein gar nix...
    So wie ich die ganzen Beiträge hier interpretiere, kommt die Ausbildung für so gut wie niemanden in Frage, weil es irgendwie immer einen Haken zu geben scheint... ?(

  • Zitat

    Original von Lawri
    So wie ich die ganzen Beiträge hier interpretiere, kommt die Ausbildung für so gut wie niemanden in Frage, weil es irgendwie immer einen Haken zu geben scheint... ?(


    Doch, das ist für Leute mit einer kaufmännischen Ausbildung UND Berufserfahrung ein deutlicher Karriereschritt, wenn sie so ins mittlere Management aufsteigen können.

  • Zitat

    Original von Nils


    Doch, das ist für Leute mit einer kaufmännischen Ausbildung UND Berufserfahrung ein deutlicher Karriereschritt, wenn sie so ins mittlere Management aufsteigen können.


    dann doch lieber gleich ein Studium in die Richtung... Mittleres Management im RD heisst ja soviel wie Wachenleiter, das macht in etwa 100 Euro/Monat aus, dann doch lieber gleich richtig durchstarten... ;-)


    maverick: hab ich mir in der tat auch schon überlegt, nach Rücksprache mit I.R. Nur an der geforderten Berufserfahrung fehlt es halt ganz gewaltig...

  • glaub ich jetzt net, dass die IHK dass auch so wohlwollend sieht... ?( denke eher, dass die eine Ausbildung plus Berufserfahrung wollen. So ist es zumindest beim Studium an einer PH für Quereinsteiger (also die ohne richtiges Abitur) und an deiner alten Schule für staatlich geprüfte Betriebswirte...

  • Zitat

    Original von Maverick83
    @Lawri: wieso 3 Jahre Ausbildung, 1 Jahr Anerkennung = 4 Jahre, oder net?


    ich denke auch, daß die Berufserfahrung NACH Abschluß der Berufsausbildung gemeint ist

  • Hallo zusammen,


    was haltet ihr eigentlich inhaltlich von dieser Weiterbildung (z.B. http://www.ils.de/fachwirtin_i…426f4677cd18fe7c8e19f5d43 )?
    Eine sinnvolle Qualifikation auf dem Weg zum Wachenleiter und darüber hinaus oder eher nicht? Falls nicht, was wären nach eurer Meinung bessere Möglichkeiten?


    Freue mich auf eure Antworten.

    Einmal editiert, zuletzt von Tyrone Slothrop ()

  • Na ja da du das wahrscheinlich an einer privaten Schule machen wirst, kann ich nur so viel sagen, dass die IHK dich schon zulassen wird. Ich kenne da eine Einrichtung im Rhein Kreis Neuss, wo das Problemlos möglich ist.