Vielleicht kann ich die aufgeworfene Frage, ob mit der vorgeschlagenen Erweiterung der Kompetenzen des Pflegepersonals auch erweiterte Kompetenzen für das Rettungsdienstpersonal einhergehen sollen, mit ein wenig Insiderwissen beantworten.
Das Hauptaugenmerk der Kostenträger und des Sachverständigenrats liegt momentan darauf, insbesondere bei der Behandlung chronisch kranker das Pflegepersonal besser einzubinden. Bspw. ist angedacht nicht mehr nur dem Arzt die Möglichkeit einer Überweisung zu einem Facharzt zu geben, sondern auch dem Pflegepersonal (z.B. zum Radiologen oder Urologen). Dies hat jedoch primär sozialrechtliche Bedeutung (Stichwort: Auslösung der Leistungspflicht der GKV). Auf einer weiteren Ebene geht es natürlich auch um die Erweiterungen der Kompetenzen bei der konkreten Versorgung, allerdings ist man sich bei dieser Frage nicht so wirklich sicher, welche Maßnahmen dafür in Frage kommen. Bei letzterem werden sich die Ärztevertreter auch noch deutlicher einbringen wollen (s. Kommentar von Dr. Montgomery in den Tagesthemen gestern) als bei den sozialrechtlichen Fragen. Dies versteht sich auch von selbst, denn was und auf wessen Verordnung hin die Kassen zahlen wollen, können die Ärzte den Kassen schlecht vorschreiben.
Zusammenfassend: Das Rettungsdienstpersonal spielt derzeit noch keine Rolle bei den Vorschlägen von GKVen und Sachverständigenrat, da hier noch nicht das große Einsparpotenzial gesehen wird. Allerdings gehe ich davon aus, dass der Stein jetzt ersteinmal ins Rollen gebracht werden muss und sich das weitere von selbst ergibt.