Hausarzt verärgert über Rettungsdienst-Einsatz

  • Hallo!


    Zitat

    Original von MaMo
    Da können wir nur spekulieren da uns die letzten Fakten fehlen!


    Eben!



    Zitat

    Original von MaMo
    P.S. Wenn der "Herr Dr." Kosten sparen möchte, dann solle er doch bitte vor Seiner eigenen Türe zu erst aufräumen! Z.B. durch Hausbesuche, dann müsste nicht so viele Pat. mit vielen KTWs in die Hauspraxen gebracht werden!


    Hast Du von dem besagtem Hausarzt zufällig mehr Informationen oder trifft eher dies jetzt zu:


    Zitat

    Original von MaMo
    Da können wir nur spekulieren da uns die letzten Fakten fehlen!



    ?(



    Ciao
    Rettungshund

  • Rettungshund


    Ne das ist alles leider tägliche Realität!

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Zitat

    Original von MaMo
    Ne das ist alles leider tägliche Realität!


    Ich weiß, aber ob es bei DIESEM Hausarzt auch Realität ist, wissen wir nicht, folglich bewegen wir uns wieder im Reich der Spekulation...

  • Zitat

    Original von MaMo


    Das Rettungsfachpersonal ist ja Fachpersonal, kann den Patienten aufklären ihm auch klar machen das alles ja bereits versorgt ist und wieder gehen.


    Was denn jetzt? Transportpflicht oder doch wieder nicht? Dieser Entscheidung muss die Kenntnis aller Fakten vorausgehen!


    Zitat

    Original von MaMo


    Für mich ist klar, wenn ich der Disponent gewesen wäre, hätte ich ganz klar den Einsatz laufen lassen.


    Und die Informationen, die du im Nachhinein durch den HA erhalten hast, malst du schön in dein Tagebuch und gibst sie nicht an die RTW-Besatzung weiter???


    Wenn sich nach der Alarmierung die Vorzeichen ändern, so ist doch hierüber wenigstens der RTW zu informieren. Es geht mir lediglich um die Kommunikation zwischen RTW und Leitstelle, welche offensichtlich nicht funktioniert hat!


    Zitat

    Original von MaMo


    Da können wir nur spekulieren da uns die letzten Fakten fehlen!


    Du stellst einfach meinen Standpunkt ins Reich der Spekulationen und vergleichst selbst Äpfel (BaWü) mit Birnen (Thüringen).

  • Zitat

    Original von kahnteh


    Was denn jetzt? Transportpflicht oder doch wieder nicht? Dieser Entscheidung muss die Kenntnis aller Fakten vorausgehen!


    Transportpflicht schon, wenn der Patient es ausdrücklich wünscht und nicht davon zu überzeugen ist, daß es eine "Lapalie" ist. Dann bezahlt er aber seinen Transport zu 98% der Fälle selber, da der Doc in der Klinik keinen T-Schein ausfüllen wird.


    Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Ich werde natürlich als Fachpersonal versuchen keine unnötigen Transporte zu machen. Hindern darf ich den Patienten aber nicht!


    Was das RLS Personal angeht. Ich werde auf "hören Sagen", der Arzt war zu dem Zeitpunkt nicht vor Ort und konnte ja wohl kaum wissen, zu welchem Einsatz und Patient der RTW fährt, nichts geben! Basta! Es kommt ja auch immer drauf an was der Anrufer des Notrufes sagt. Und das ist dem Richter nacher relevant! Ich kann und darf mich als Disponent nicht von Fakten irritieren lassen, die event. schon Stunden her sind! Da sagt später jeder Saatsanwalt. "Man hat ihnen doch am Telefon (auf Band aufgenommen) gesagt das es dem Kind sehr schlecht geht" Da hast du rechtlich ganz ganz schlechte Karten! (Meine Meinung lasse mich aber gerne überzeugen)



    Grüße


    Marco

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    * 150 Jahre Deutsches Rotes Kreuz, Aus Liebe zum Menschen * :rtw:

  • Zitat

    Original von MaMo


    Transportpflicht schon, wenn der Patient es ausdrücklich wünscht und nicht davon zu überzeugen ist, daß es eine "Lapalie" ist. Dann bezahlt er aber seinen Transport zu 98% der Fälle selber, da der Doc in der Klinik keinen T-Schein ausfüllen wird.


    Das finde ich inkonsequent. Entweder jemand muss aus medizinischen Gründen mit einem RTW transportiert werden, kann hat er auch ganz klar das Recht auf Kostenübernahme oder es liegt keine Indikation vor, dann gibt es auch keinen Transport. Wir sind ja kein Fuhrunternehmen, sondern der Rettungsdienst!


    Zitat

    Original von MaMo
    Das eine hat mit dem anderen nix zu tun. Ich werde natürlich als Fachpersonal versuchen keine unnötigen Transporte zu machen. Hindern darf ich den Patienten aber nicht!


    Und genau um dieses beurteilen zu können, müssen dir als RettAss alle Fakten bekannt sein. Deshalb brauchst du von der Leitstelle die Info über die vorausgegangene Behandlung durch den HA. Für mich ein ganz klares Kommunikationsproblem.

  • Zitat

    Original von kahnteh


    Und genau um dieses beurteilen zu können, müssen dir als RettAss alle Fakten bekannt sein. Deshalb brauchst du von der Leitstelle die Info über die vorausgegangene Behandlung durch den HA. Für mich ein ganz klares Kommunikationsproblem.


    Dir ist aber schon klar, daß der Patient unabhängig vom Rettungsdienstgesetz ein Recht auf freie Arztwahl / Facharztwahl hat. Das heisst wenn ich weiss das da eine Vorbehandlung war, und der Pat. glaubt das es nicht aussreichend war, dann kann und darf ich das nicht beurteilen. Wenn es dem Pat. zumutbar ist selber zu fahren dann werde ich im das nachelegen. Wenn er das nicht will wird er gefahren. Das hat mit Inkonsequenz nichts zu tun. Er muss sich später eventuell mit der Kasse wegen des Transportes streiten. Die Behandlung durch einen zweiten Arzt bekommt er IMMER durch die Kasse Bezahlt. Es müsse nunmal Gegebenheiten im Krankheitsbild einen Rettungswagentransport rechtfertigen. In so fern sind wir schon ein Fuhrunternehmen, welches aber von den Kostenträgern nur unter bestimmten Voraussetzungen bezahlt wird. Wir müssen aber trotzdem einen Pat. immer mit nehmen wenn er es verlangt! Zur Not wird es dann eine Privatrechnung was ist denn daran so schwer?


    Grüße


    Marco

    Der Inhalt des Textes, möchte keine Lehrmeinung vertreten er stellt eine rein persönliche Ansicht des Autors da. Die Nutzung ausserhalb des Forums ist nicht gestattet.
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  • @all


    Ich werde auf gar keinen Fall und nie wieder, einen Patienten auf mögliche Transportkosten hinweisen, die im Zweifelsfall nicht durch die Krankenkasse ,sondern vom Patienten getragen werden müssen.
    Dies ist eine Aussage aus dem InkassoBereich den ich als Mitarbeiter im RD/KTP gar nicht treffen kann / muss oder darf!
    Hierzu fehlt mir die verwaltungstechnische Ausbildung und Schulung im Gebührenwesen.
    Die Transportpflicht hingegen ist mir bekannt....ob der Patient nun im TS sitzt, auf der Trage liegt ,gehfähig ist oder per Laserstrahl in den RTW verbracht wird.Ein nichtvorhandener Transportschein, eine Fragwürdige Transportindikation entbinden mich nicht von dieser Transportpflicht.....das eintreiben der Transportgebühren obliegt der jeweiligen Verwaltung derer ich ja nicht angehöre!


    Die vom Gericht bestätigte fristlose Kündigung zweier RA wegen "Transportverweigerung durch den RD" und der damit einhergehenden ungünstigen Prognose und dem dazu verfrühten ableben des Patienten zeugen von der Eindeutigkeit.
    Derzeit wieder die Diskussion der Diagnosestellung durch RA, welche als verboten gefordert wird und zur Folge hat, daß ich den Patienten zu denen bringe die eine Diagnose stellen dürfen!Eben den Ärzten.
    Gruß vom Hans


    :::finde leider nicht die Quelle der aus gesprochenen Kündigung dieser zwei RA:: suche noch danach!

  • Da die Frage zur Transportpflicht vorher auftauchte:

    Zitat

    § 18 Einsatzpflicht.
    [...]
    (2) Der Einsatz darf nicht deshalb abgelehnt werden, weil kein rechtswirksamer Transportvertrag mit dem Betroffenen vorliegt oder die Entrichtung der Gebühr oder des Benutzungsentgeltes bei Beendigung des Einsatzes nicht möglich ist.


    Thüringer Rettungsdienstgesetz (ThürRettG) vom 22. Dezember 1992 (GVBl. S. 609)


    Daraus ergibt sich m.E.n. eine Transportpflicht in dem Sinne, als daß hier versucht wird, auch bei Nichtvorliegen einer Transportverordnung einen lebensbedrohlich Verletzten oder Erkrankten primär dem KH zuzuführen.
    Unglücklicherweise bedingt diese Formulierung auch, daß an Huch-Syndrom leidende Patienten ohne Ausnahme im Blaulichttaxi mitgenommen werden müssen.

  • Zitat

    Ich werde auf gar keinen Fall und nie wieder, einen Patienten auf mögliche Transportkosten hinweisen, die im Zweifelsfall nicht durch die Krankenkasse ,sondern vom Patienten getragen werden müssen.
    Dies ist eine Aussage aus dem InkassoBereich den ich als Mitarbeiter im RD/KTP gar nicht treffen kann / muss oder darf!


    Der letzte Satz ist m.E. einfach falsch!
    Genauso wie ich als Leitstellenmitarbeiter manchen Anrufern von vornherein sage, dass sie den Transport möglicherweise selbst bezahlen müssen, wenn es keinen TS dafür gibt, kann und darf das auch das RTW-Personal. Denn die aktuelle Sachlage zum Thema TS und Abrechnung ist den RD-Mitarbeitern (zumindest bei uns) bekannt und es ist aus unserer Sicht nur fair, den Patienten bzw. die Angehörigen vorher auf ein mögliches Kostenrisiko hinzuweisen. Eines ist allerdings auch klar: Wenn der Patient (leicht) verletzt oder erkrankt ist und trotzdem gefahren werden will, müssen wir den Transport übernehmen, nicht zuletzt zu unserer eigenen Absicherung.
    Wobei ich im weder im baden-württ. RDG-Gesetz noch in der Dienstanweisung des Sozialministeriums einen Paragafen kenne, in dem steht, das wir eine unbedingte Transportpflicht haben!
    Was hier vermutlich verwechselt wird ist folgendes:
    Der Unternehmer (also z.B. die HiOrg) hat eine Beförderungspflicht. Er darf (wie ein Taxiunternehmen) Kranken- bzw. Notfalltransporte, die in seinem Rettungsdienstbereich beginnen, nicht ablehnen. Transporte, die von außerhalb in den eigenen RD-Bereich führen, kann er übernehmen, muss er aber nicht.
    Diese Regelung betrifft die Betriebserlaubnis und hat mit irgendwelchen medizinischen Transportindikationen nichts zu tun.

  • Prinzipiell finde ich es gut, wenn sich jemand(z.B. der Hausarzt) Gedanken über einen notwendigen KH-Aufenthalt des Patienten macht.
    Ich bin da immer in einem Zwiespalt: Einerseits nervt es mich, Patienten mit "nichts" in KH zufahren, da auch ich Versicherungsbeiträge zu leisten habe. Auf der anderen Seite ist mir mein Hemd am nächsten und ich fahre ohne grosse Diskussion.


    Interessieren würde mich mal eine Auflistung oder Statistik (ausgerechnet mich als Statistikhasser), wieviele Patienten vom RD transportiert werden, obwohl der RD insgeheim der Meinung war, dass der Transport nicht notwendig gewesen wäre.




    Grüsse, Tio

    Speed is life!
    Es gibt 10 Arten von Menschen. Solche, die binär zählen können, und Solche, die es nicht können.

  • Zitat

    Original von Tio
    Prinzipiell finde ich es gut, wenn sich jemand(z.B. der Hausarzt) Gedanken über einen notwendigen KH-Aufenthalt des Patienten macht.


    Das war ja auch eigentlich nur mein ursprünglicher Ansatz, weil hier gleich so auf den HA losgegangen wurde ohne seine Beweggründe zu kennen.


    Winnie


    Das wir einen Transport nicht ablehnen können, weil die Kostenübernahme nicht geklärt ist, ist denke ich unstrittig, WENN eine Transportindikation vorliegt. Den Fall, wenn ein RTW zum Huch-Syndrom entsendet wird, hat der Gesetzgeber sicher nicht berücksichtigt.

    Einmal editiert, zuletzt von kahnteh ()

  • Zitat

    Original von kahnteh
    Den Fall, wenn ein RTW zum Huch-Syndrom entsendet wird, hat der Gesetzgeber sicher nicht berücksichtigt.


    Muß er ja auch nicht. Dafür gibts ja Dienstanweisungen, wonach jede Fahrt eines RTW im KH endet, es sei denn, es ist
    - kein Patient da
    - der Patient bestätigt tot
    - der hinzugerufene NA der Meinung, der Pat muß nicht ins KH.


    Auf deutsch: Wer wegen Schlafstörungen nachts bei uns die Rettung ruft, kommt entweder freiwillig mit ins KH oder wartet, bis der kostenpflichtige NA bestätigt, daß es nur ne Schlafstörung ist.

  • Zitat

    Dafür gibts ja Dienstanweisungen, wonach jede Fahrt eines RTW im KH endet


    Und wer bezahlt den Transport, wenns nix für die Klinik ist?
    Sind die RTWs so gering ausgelastet, dass auf Teufel komm raus Transporte gefahren werden müssen?


    Zitat

    Wer wegen Schlafstörungen nachts bei uns die Rettung ruft, kommt entweder freiwillig mit ins KH oder wartet, bis der kostenpflichtige NA bestätigt, daß es nur ne Schlafstörung ist.


    Was ist das denn? Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für den Notarzt?


    Gäbe es solche Regelungen bei uns, bräuchten wir mindestens 3 RTWs und 2 NEFs mehr.


    Solche Dienstanweisungen und Einsatzkriterien kann ich nicht nachvollziehen.


  • Der Fairneß halber muß ich allerdings noch erwähnen, daß der Patient selbstverständlich das Recht hat, einen Transport abzulehnen, sodenn er augenscheinlich Herr seiner Sinne ist.
    Allerdings fällt es deutlich schwerer, hier mit ernstem Gesicht eine Aufklärung über die möglichen Folgen des Verbleibens zu Hause durchzuführen...


    Aber trotzdem: Den Leistungserbringer wird es freuen, mit wenig Aufwand viel Geld zu scheffeln.

  • Nun mal wieder auf den eigentlichen Einsatz zurück. Frage mich, ob der Disponent einen RTW unter Nutzung des Wegerechts dorthin entsandt hätte, wenn er aus der Abfrage hätte schließen können, das es sich um eine Mittelohrentzündung gehandelt hat...


    Würde deshalb mal spekulieren das er eine andere Einsatzindikation angenommen hat...


    Somit auch absolut unerheblich, ob dann noch ein Hausarzt anruft und eine andere Lage schildert...


    Sehe ich das jetzt falsch...? ?(

    Manchmal ist das Blatt zwischen den Zeilen auch einfach nur weiß.

  • Zitat

    Original von Snoopy
    Du weiss schon, ds es erhebliche Kreislauf und Gleichgewichtsprobleme mit sich ziehen kann?


    Dann haben also 80% meiner Patienten eine Otitis media? 8)

  • @ Snoopy:


    Genau darauf wollte ich hinaus. Dann wäre dies die Indikation für den RTW-Einsatz, unabhängig ob die Ursache dafür eine Mittelohrentzündung ist oder nicht...

    Manchmal ist das Blatt zwischen den Zeilen auch einfach nur weiß.

    Einmal editiert, zuletzt von Joke ()

  • Zitat

    Original von Snoopy
    Du weiss schon, ds es erhebliche Kreislauf und Gleichgewichtsprobleme mit sich ziehen kann?


    In manchen Fällen ist aber auch schon der Kopf abgefallen 8o


    :rolleyes: