Ausbildung Lehrrettungsassistent

  • Ich habe da noch einmal eine Frage, wenn ich dann diese IHK Prüfung absolviert habe, kann ich dann auch in EH ausbilden, oder muss ich dafür extra den A1 bzw. A2 Lehrgang absolvieren?

  • Ich habe da noch einmal eine Frage, wenn ich dann diese IHK Prüfung absolviert habe, kann ich dann auch in EH ausbilden, oder muss ich dafür extra den A1 bzw. A2 Lehrgang absolvieren?


    JEDER darf Erste Hilfe ausbilden, auch Lieschen Müller von nebenan. Wenn Du allerdings beabsichtigst Erste Hilfe Ausbildungen gemäß FeV oder BGV A1 durchzuführen, benötigst Du die entsprechende Ausbilderqualifikation. Diese Kannst Du bei Deiner HiOrg erwerben oder bei einem gewerblichen Anbieter. Der LRA ist hier uninteressant.


    Ich meine letztens aufgeschnappt zu haben, dass man die Ausbildung zum LRA verkürzen kann, wenn man bereits im Besitz von einem A1 Ausbilderschein ist, ist das richitg soweit? Ebenso soll an geblich die Weiterbildung "Praxisanleitung im Rettungsdienst" auch zu einer Verkürzung beitragen Zum Seitenanfang?


    Dazu solltest Du Deine Landesschule fragen, weil das ein internes Ausbildungskonzept ist.

  • Es gibt auch Schulen bei denen in der ersten Woche der LRA-Ausbildung, wobei der Gesetzgeber für die Ausbildung der Ausbilder keine genaue Zeitdefinition sondern nur "angemessene Berufserfahrung" vorschreibt, der EH-Ausbilder gemäss §68 FeV und den Vorgaben der BG inclusive ist.

  • Es gibt auch Schulen bei denen in der ersten Woche der LRA-Ausbildung, wobei der Gesetzgeber für die Ausbildung der Ausbilder keine genaue Zeitdefinition sondern nur "angemessene Berufserfahrung" vorschreibt, der EH-Ausbilder gemäss §68 FeV und den Vorgaben der BG inclusive ist.


    :hmm: irgendwie stehe ich gerade auf dem Schlauch, was willst Du sagen?

  • Eigentlich möchte ich diesen alten Thread nicht wieder ausgraben, aber extra einen neune beginnen möchte ich auch nicht. Gibt es denn jemand der die Erfahrung mit der IHK-Prüfung hat. Das ist ja die sogenannten Ausbildereignungsprüfung, aber eigentlich ich diese doch für den Beruf des RettAss noch unnütz oder?

  • Gibt es denn jemand der die Erfahrung mit der IHK-Prüfung hat. Das ist ja die sogenannten Ausbildereignungsprüfung, aber eigentlich ich diese doch für den Beruf des RettAss noch unnütz oder?


    Jein - die Ausbildung zum Rettungsassistenten unterliegt nicht der IHK. Damit benötigt der LRA an sich keine IHK-Prüfung. Mit dieser Prüfung bist du aber auch berechtigt, als Ausbilder in IHK-Berufen zu unterrichten, sofern du bereits einen solchen Beruf hast. (zumindest war dies zu meiner Zeit so, kann durchaus sein, dass sich etwas geändert hat).

  • Und macht die Prüfung Sinn oder nicht?


    Im Regelfall nicht.


    Für mich stand damals schon fest, dass ich dem RD irgendwann den Rücken kehren werde und Richtung Büro Karriere machen möchte. Da dies dann wohl auch Schnittmengen mit beruflicher Ausbildung im Bereich der IHK geben wird, fand ich es konsequent, eine für meinen zukünftigen Bereich geltende Prüfung abzulegen, solang ich noch im Thema bin. War ja auch nicht wirklich teuer.

  • Die Ausbildung zum LRA hat eigentlich keinen Wert. Jeder darf sich Lehrrettungsassistent nennen, ob geeignet oder nicht. Ausbildung und Qualifikation des Lehrrettungsassistenten sind weder im Rettungsassistengesetz, noch in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (RettAssPrV) oder in den Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelt. Daher werden bei uns (Landkreis mit eigenen Rettungswachen) nur Mitarbeiter zur Ausbildung eingesetzt, die sich nachweislich dafür eignen. Dazu gehört z.B. unter anderem auch die Ausbilder-Eignungsprüfung der IHK, pädagogische Ausbildung, aber auch langjährige Erfahrung im Umgang mit Mitarbeitern. Der Besuch eines LRA Lehrganges zählt definitiv nicht dazu, denn dieser ist keine ernsthafte Qualifikation. Ein paar Taler auf dem Tisch und einige Tage Zeit, schon hat man ein LRA Zertifikat. Bei Bewerbungsgesprächen für unsere Rettungsassisten kann man nur mit dem Kopf schütteln, wer sich so alles LRA nennt. Hier muss definitiv noch einiges getan werden, wenn diese Qualifikation einmal ernst genommen werden soll.

  • Die Ausbildung zum LRA hat eigentlich keinen Wert. Jeder darf sich Lehrrettungsassistent nennen, ob geeignet oder nicht. Ausbildung und Qualifikation des Lehrrettungsassistenten sind weder im Rettungsassistengesetz, noch in der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung (RettAssPrV) oder in den Rettungsdienstgesetzen der Länder geregelt. Daher werden bei uns (Landkreis mit eigenen Rettungswachen) nur Mitarbeiter zur Ausbildung eingesetzt, die sich nachweislich dafür eignen. Dazu gehört z.B. unter anderem auch die Ausbilder-Eignungsprüfung der IHK, pädagogische Ausbildung, aber auch langjährige Erfahrung im Umgang mit Mitarbeitern. Der Besuch eines LRA Lehrganges zählt definitiv nicht dazu, denn dieser ist keine ernsthafte Qualifikation. Ein paar Taler auf dem Tisch und einige Tage Zeit, schon hat man ein LRA Zertifikat. Bei Bewerbungsgesprächen für unsere Rettungsassisten kann man nur mit dem Kopf schütteln, wer sich so alles LRA nennt. Hier muss definitiv noch einiges getan werden, wenn diese Qualifikation einmal ernst genommen werden soll.


    So pauschal stimmt das sicher nicht, auch wenn du einige richtige Punkte ansprichst. Aber es gibt sicherlich Anbieter, die die LRA-Ausbildung ernst nehmen und die LRA vernünftig qualifizieren. Zudem liegt die Kernaufgabe eines LRAs in der Praxisanleitung. Für die schulische RD-Ausbildung würde ich mir generell höhere pädagogische Qualifikationen wünschen, dafür würden aber dann unter Umständen auch die in deinem Landkreis so sorgfältig ausgewählten Spezialisten nicht infrage kommen.


    J. ;)

  • Dazu gehört z.B. unter anderem auch die Ausbilder-Eignungsprüfung der IHK...
    Der Besuch eines LRA Lehrganges zählt definitiv nicht dazu, denn dieser ist keine ernsthafte Qualifikation. Ein paar Taler auf dem Tisch und einige Tage Zeit, schon hat man ein LRA Zertifikat.


    Die Ausbildereignungsprüfung kann jeder in Deutschland absolvieren der eine Berufsausbildung hat ob man nach der Prüfung dann geeignet ist, muss jeder für sich selbst entscheiden.
    Also drei Wochen sind schon mehr als ein paar Tage.
    Also wenn man das so sieht, ist ausschließlich der Rettungsassistent eine ernsthafte Qualifikation, denn alles andere ist weder gesetzliche vorgeschrieben noch gesetzlich geregelt, also kann ich mich auch vom ACLS-Trainer bis Rettungswachenleiter als alles bezeichnen.