Ausbildungszeugnis RA nach AKJ ?

  • Tag,


    ich würde gerne einmal wissen, ob ihr ein Ausbildungszeugnis bekommen habt nach dem Anerkennungsjahr ? Denn ich habe mich nun einmal wieder beworben um eine weitere Qualifikation, und nun wird als Unterlage ein Abschlusszeugniss von meinem Anerkennungs Kreisverband gefordert.


    Von dort habe ich allerdings damals nur eine Bestätigung über die Ableistung der Stunden im Rahmen des Anerkennungsjahres erhalten und ansonsten keine weitere Unterlagen. Dort stand drinnen: "Frau X hat im Rahmen ihres AKJ 1600 Stunden absolviert, diese wurden auf dem KTW, RTW, NEF und ITW abgeleistet. Das Abschlussgespräch wurde am XX.XX.XXXX erfolgreich bestanden" Also eher allgemeines gelabere und unten halt noch Unterschriften und Stempel.


    Was soll dort denn eigentlich drinnen stehen ? Denn als ich heute bei meinem alten Kreisverband telefonisch angefragt habe, wurde ich gefragt was denn so etwas sein sollte ...


    Falls es etwas hilft, meine Anerkennungswache war in Bayern. Jedoch sollten die Regelungen doch einheitlich sein, soweit ich weiß.


    Und es handelt sich dabei nicht um die Urkunde zur Rettungsassistentin oder das Abschlusszeugniss des Staatsexamenes, denn diese sind beriets eingereicht und akzeptiert worden.


    Liebe Grüße
    Saber

  • Vermutlich sollst Du ein Arbeitszeugnis einreichen.
    Also: "Frau/Herr XYwar stets bemüht..."


    Wenn du mit den Verantwortlichen Deiner LRW seinerzeit gut zurechtgekommen bist, mein Rat: Selber Zeugnis schreiben und Stempel/Unterschrift von der LRW holen.

    Alle sagten: "Das geht nicht!". Dann kam einer, der wusste das nicht und hat es einfach gemacht.

  • Sollte das ein Arbeitszeugnis sein, wird es schwierig werden. Mein alter LRA ist inzwischen in einem anderen Kreis tätig, die neuen von dort kenne ich gar nicht mehr und auch die komplette Führungsebene hat seit meinem Weggang gewechselt.


    Auf Deutsch, es ist fast niemand mehr da der sich noch an mich erinnern kann. ?( Und hinfahren ist auch einfach gesagt, inzwischen bin ich 350 Kilometer davon weg und der Schichtplan voll.


    Aber dann würde in dem Anforderungsschreiben um die Qualifikation auch stehen, "Arbeitszeugnis" und nicht "Ausbildungszeugnis".


    Waren ja noch ein paar andere die in Bayern ihr AKJ gemacht haben, habt ihr etwas anderes bekommen als den Zettel mit dem erfolgreichen Ableisten der Stunden und bestehen des Abschlussgespräches ?

  • AKJ ??!?!?!

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • ArschKriecherJob .... wäre auch net so falsch gewesen ;)


    Grüße aus Ghana

    ...mit Legenden ist das so eine Sache...
    ...manche sind wahr... 8)

  • Zitat

    Original von ihm-al
    Vermutlich sollst Du ein Arbeitszeugnis einreichen.
    Also: "Frau/Herr XYwar stets bemüht..."


    Mit so einem Satz im Zeugnis gibt man besser an, man hätte das Zeugnis verloren und leider vorher keine Kopie davon gemacht.


    Wer sich stets bemüht, hat nämlich im Umkehrschluss nie etwas richtiges geschafft bzw. abgeschlossen - die Person hat sich also immer Mühe gegeben, aber die Ziele nicht erreicht oder, um es mal in Schulnoten auszudrücken: eine glatte 5 !


    Wer hierzu mehr wissen möchte:
    http://www.zeugnisdeutsch.de


    Edit: Ergänzung

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

    Einmal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden ()

  • Moin,


    der Auszubildende hat nach Beendigung Anspruch auf ein Zeugnis durch den Arbeitgeber. Wie beim Arbeitszeugnis auch gibt es die Möglichkeit, ein sog. qualifiziertes Zeugnis zu verlangen, in dem, neben den Pflichtagaben von-bis, als etc, auch die Bewertung der gezeigten Leistung dargestellt wird.


    Wenn das allerdings schon länger zurück liegt, macht es ehrlich gesagt wenig Sinn, noch eins anzufordern. Bei zukünftigen AG kommt es nämlich extrem schlecht an, wenn da ein Datum draufsteht, das deutlichen Abstand vom Zeitpunkt zeigt, ab dem nicht mehr dort gearbeitet wurde. Hier kommt schnell die Vermututng auf, daß das späte Ausstellen des Zeugnisses aufgrund gerichtlicher Auseinandersetzungen erfolgte.

  • Also der Leiter Rettungsdienst ist immer noch derselbe wie vor 2 Jahren...
    Ruf ihn an und frag!
    Gruß Andreas

  • Zitat

    Original von Andreas
    Also der Leiter Rettungsdienst ist immer noch derselbe wie vor 2 Jahren...
    Ruf ihn an und frag!
    Gruß Andreas


    Das mag schon sein, nur mit dem hatte ich nie was zu tun da damals ein anderer die Leitung hatte ... und wenn man lesen würde - Eingangsthread "bereits telefonisch angefragt". Dort konnte mir nicht mal gesagt werden, was das ist - somit sinnlos ein zweites mal dort anzurufen. Da kann ich mir die Kosten sparen, hinterher bin ich genauso schlau.


    @Basti du kannst dich auch Wursti oder was weiß ich nennen, ist zum Großteil auch enthalten. Das dir so einer abgeht muss man nicht verstehen, denn wer nach "AKJ" sucht hier im Forum der findet auch was gemeint ist ... heißt auch nicht umsonst "wer suchet der findet"


    @raphael & Nils die besten Beiträge hier, danke für sinnvolle Antworten. Mit dem Zeugnis hab ich damals probiert, wurde mir nichts ausgestellt auch auf mehreren Nachfragen nicht. Irgenwann wars mir dann auch egal, und bislang bin ich auch ohne so eine Mobb durch die Welt gezogen und wurd eingestellt.


    Das mit der Formulierung ist eine Sache, mit stets würde ich mich gar nicht mehr erst bewerben ... aber sagen wir es einmal so, die Antworten hier waren auch "stets bemüht sinnvoll zu erscheinen"


    Im übrigen hat es sich inzwischen erledigt, habe mich anderweitig mit der Stelle geeinigt und mir entsteht aufgrund dieses fehlenden Zettels kein Nachteil.

  • Zitat

    Im übrigen hat es sich inzwischen erledigt, habe mich anderweitig mit der Stelle geeinigt und mir entsteht aufgrund dieses fehlenden Zettels kein Nachteil.


    Noch mag das für Dich kein Nachteil sein !
    Das kann sich in einigen Jahren ändern, wenn in Deinem Lebenslauf steht, dass Du von X bis Y beim Arbeitgeber A-B-C gewesen bist und hierüber ist kein Zeugnis vorhanden.
    Jeder, der eine Bewerbung aufmerksam liest (und das sollte jeder Personalverantwortliche auch tun) wird hierüber stolpern und sich die Frage stellen: "Warum nur fehlt dieses Zeugnis"


    Antwortmöglichkeit 1:
    es wurde beim Zusammenstellen der Bewerbungsunterlagen einfach vergessen - mit anderen Worten: der Bewerber ist schludrig und hat eine leichte LmaA-Haltung - und ist damit bei einem qualitativen RD-Unternehmen "unten durch"


    Antwortmöglichkeit 2:
    da war etwas Negatives vorgefallen - und aus diesem Grund will mir der Bewerber sein nicht so gutes Zeugnis erst gar nicht präsentieren - ich als Chef höre jetzt auf zu lesen, denn es gibt noch genügend andere Bewerbungen - ab in den grossen Rundordner neben meinem Schreibtisch


    Mein Rat:
    im tabellarischen Lebenslauf steht ja ohnehin drin, dass Du von X - Y beim Arbeitgeber A-B-C gewesen bist.
    Also füge Deinen Bewerbungsunterlagen ruhig ein selbstverfasstes Schriftstück bei, aus dem die genaue Arbeitsplatzbeschreibung sowie Dein(e) Aufgabenbereich(e) hervorgeht(hervorgehen).
    Formuliere, warum Du hierüber kein Arbeitgeberzeugnis vorweisen kannst.
    Du präsentiert Dich damit als verantwortungsbewusster Bewerber, dem Genauigkeit und Vollständigkeit (der Unterlagen) wichtig ist und der auch bereit ist, vielleicht nicht ganz so angenehme Zeiten seiner Berufszeit darzulegen.


    Wäre ich noch in der Personalverantwortung - ich würde Dich zumindest zu einem ersten Kennenlerngespräch einladen.


    Und bitte bedenke:
    bevor Deine Bewerbungsunterlagen bei der personalverantwortlichen Person landen, wurden sie meist schon von jemand anderem gelesen und vermutlich vorsortiert; ggf. sogar schon (für den Chef) mit diversen Merkzettelchen versehen.
    Und die Sekretärin des Geschäftsführers ist keine Rettungsassistentin, sondern eine hochspezialisierte Verwaltungskraft, die auf derartige "Kleinigkeiten" achtet.

    raphael-wiesbaden


    Artikel 1
    (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.


    Selig sind die geistig Armen - nur: kann der Himmel die ganzen Seligen auch wirklich aufnehmen ?

    Einmal editiert, zuletzt von raphael-wiesbaden ()

  • Zitat

    Mein Rat:
    Also füge Deinen Bewerbungsunterlagen ruhig ein selbstverfasstes Schriftstück bei, aus dem die genaue Arbeitsplatzbeschreibung sowie Dein(e) Aufgabenbereich(e) hervorgeht(hervorgehen).
    Formuliere, warum Du hierüber kein Arbeitgeberzeugnis vorweisen kannst.
    Du präsentiert Dich damit als verantwortungsbewusster Bewerber, dem Genauigkeit und Vollständigkeit (der Unterlagen) wichtig ist und der auch bereit ist, vielleicht nicht ganz so angenehme Zeiten seiner Berufszeit darzulegen.


    Wenn ich vorher gewusst hätte, dass es so einen Schrieb gibt (wie gesagt nicht mal der alte Kreisverband weiß was das sein soll, und auch hier Kollegen gefragt die mich mit ?-Blick angeschaut haben) dann wäre das selbstverständlich mit drinnen gestanden. Ich schreibe Bewerbungen nicht erst seit gestern und wie man sieht, es waren auch schon einige mehr Erfolgreich ;)


    Ne Arbeitsplatzbeschreibung gehört gesagt zum "Standart" in den Bewerbungen gehören, denn jedes Aufgabenfeld ändert sich bei den unterschiedlichen Arbeitgebern und das (so soll sich auch mal einer Vorstellen) sogar im Rettungsdienst ...


    Ach ja, und die unangehmenn Zeiten brauch ich gar nicht verstecken die sind ausführlich in jedem Schreiben erläutert und es kommen nur noch selten Nachfragen dazu.


    Zudem hab ich inzwischen erfahren, dass einige andere Mitbewerber ebenfalls ein solches Zeugnis nicht haben und auch nicht wissen worum es sich dabei handeln soll.